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Pressemitteilung vom 7. Juli 2020

Sparda-Bank berechnet Kontoführungsgebühren ausschließlich für Geringverdiener

Girokonten sind nur für Lohn-, Gehalts- und Rentenempfänger kostenfrei

Empfänger von Arbeitslosengeld I und II müssen seit dem 01.07.2020 für ihr Girokonto bei der Sparda-Bank Hamburg eine monatliche Kontoführungsgebühr von fünf Euro zahlen. Girokonten werden von der Bank künftig nur noch dann kostenlos geführt, wenn es sich dabei um Lohn-, Gehalts- oder Rentenkonten handelt. Zwar können sich Empfänger von Arbeitslosengeld I und II von den Kontoführungsgebühren befreien lassen, allerdings nur einmalig für einen Zeitraum von sechs Monaten.

Banken nutzen Vertragsfreiheit aus

„Finanzschwächere Kunden werden von der Sparda-Bank an dieser Stelle ganz offen diskriminiert“, kritisiert Kerstin Föller von der Verbraucherzentrale Hamburg. Doch die Sparda-Bank ist kein Einzelfall. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Vertragsfreiheit dürfen Banken ihre Bedingungen für verschiedene Einkommensgruppen innerhalb ihres Kundenstamms unterschiedlich gestalten. Sie sind nicht an ein allgemeingültiges Angebot gebunden. „Aus diesem Grund ist die Praxis der Kontoführungsgebühr ausschließlich für Geringverdiener mittlerweile üblich in der Branche. Hier ist der Gesetzgeber gefragt, für eine Gleichstellung und Gerechtigkeit zu sorgen“, fordert Föller. Lediglich einige Online-Banken knüpfen noch keine Bedingungen an ihre kostenlosen Girokonten.

Kunde soll für Arbeitgeber haften

Doch selbst Beziehern eines regelmäßigen Gehaltes berechnet die Sparda-Bank mitunter Kontoführungsgebühren. Ist der Arbeitgeber des Kunden nicht bereit oder aus technischen Gründen nicht in der Lage, das Gehalt mit einem bestimmten Überweisungsschlüssel zu überweisen, verlangt die Sparda-Bank von ihren Kunden auch hier Kontoführungsgebühren. In den Vertragsbedingungen der Bank findet sich zu diesem Vorgehen jedoch kein Hinweis. „Auf die technischen Abläufe einer Überweisung zwischen Bank und Arbeitgeber hat der Arbeitnehmer keinerlei Einfluss. Es kann nicht sein, dass die Kunden in Form von Kontoführungsgebühren dafür in die Verantwortung genommen werden“, so Föller.


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