Verbraucherzentrale Hamburg geht gegen Preisfalle der Deutschen Bahn vor
Die Verbraucherzentrale Hamburg geht juristisch gegen aus ihrer Sicht unzulässige Vertragsbedingungen bei der „My BahnCard“ der Deutschen Bahn vor. Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat sie Klage gegen die DB Fernverkehr AG eingereicht. Ziel ist es, eine Klausel zu untersagen, durch die sich die günstige „My BahnCard“ für junge Reisende automatisch und ohne gesonderten Hinweis in eine teurere reguläre „BahnCard“ umwandelt.
Deutlich höhere Kosten nach automatischem Wechsel
Die „My BahnCard“ richtet sich an junge Menschen bis einschließlich 26 Jahre und bietet vergünstigte Ticketpreise. Das Abo verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Werden Kunden und Kundinnen 27 Jahre alt, so erhalten diese im folgenden Verlängerungszeitraum statt der ermäßigten „My BahnCard“ dann ohne erneute Zustimmung eine reguläre „BahnCard“ zum Normalpreis. Die finanziellen Unterschiede fallen deutlich ins Gewicht, wie die Preise für die 2. Klasse zeigen: Während die „My BahnCard 25“ lediglich 39,90 Euro kostet, schlägt die reguläre „BahnCard 25“ mit 62,90 Euro zu Buche. Noch drastischer ist der Sprung bei der „My BahnCard 50“. Hier steigt der Preis von derzeit 79,99 Euro auf 244,00 Euro für die entsprechende reguläre „BahnCard 50“.
Kostenrisiken gehören nicht ins Kleingedruckte
Nach Auffassung der Hamburger Verbraucherschützer ist der automatische Übergang in das teurere Jahresabo in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) versteckt und für Kundinnen und Kunden der Deutschen Bahn kaum erkennbar.
„Junge Menschen nutzen die BahnCard meist über mehrere Jahre hinweg. Dass sie sich ausgerechnet nach dem 27. Geburtstag in ein deutlich kostspieligeres Abo verlängert, kommt für viele völlig überraschend“, erklärt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Wir halten die Vertragsklausel für unzulässig. Kostenrisiken gehören nicht ins Kleingedruckte, sondern müssen klar kommuniziert werden.“ Das sei umso wichtiger, da sich das BahnCard-Abo – anders als die meisten Verbraucherverträge – automatisch um ein weiteres Jahr verlängere.
Viele andere Abo-Verträge können nach Ablauf der Erstlaufzeit monatlich gekündigt werden. Langfristige Vertragsverhältnisse lassen sich daher oft zeitnah beenden. Für die BahnCard der Deutschen Bahn gilt diese verbraucherschützende Regelung nicht.
Auf Abmahnung folgt Klage
Mit dem Gerichtsverfahren will die Verbraucherzentrale Hamburg erreichen, dass die Deutsche Bahn die beanstandete Klausel künftig nicht mehr verwendet und sich auch bei bestehenden Verträgen nicht darauf berufen darf. Zuvor hatte die Verbraucherzentrale das Unternehmen abgemahnt, doch eine außergerichtliche Einigung kam nicht zustande.
Hinweis: Verbraucherinnen und Verbraucher, die Ärger mit Abo-Verträgen haben, können sich an die Verbraucherzentrale Hamburg wenden. Erfahrene Juristinnen und Juristen unterstützen dabei, Rechte durchzusetzen. Beratungstermine können online gebucht werden unter: www.vzhh.de/termine.
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