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Pressemitteilung vom 28. Januar 2026

Verbraucherzentrale Hamburg startet neuen Pfändungsrechner

Kostenfreier Online-Service schafft Klarheit über pfändbares Einkommen

Mit dem neuen kostenfreien Pfändungsrechner der Verbraucherzentrale Hamburg können sich Verbraucherinnen und Verbraucher schnell und einfach einen Überblick darüber verschaffen, wie hoch der pfändbare Anteil ihres Nettoeinkommens ist und welcher Betrag ihnen gesetzlich zum Leben bleibt. Der Rechner basiert auf den aktuellen gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen nach § 850c der Zivilprozessordnung und berücksichtigt individuelle  Unterhaltspflichten.

„Gerade bei drohenden Lohn- oder Gehaltspfändungen oder bei bereits laufenden Vollstreckungsmaßnahmen ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher wichtig zu wissen, wie viel von ihrem Einkommen geschützt ist und welche Beträge tatsächlich gepfändet werden dürfen“, erklärt Kerstin Föller von der Verbraucherzentrale Hamburg. 

Der Pfändungsrechner ermöglicht es, anhand weniger Angaben zum monatlichen Nettoeinkommen und der Anzahl unterhaltsberechtigter Personen den unpfändbaren Betrag sowie den pfändbaren Überschuss zu berechnen. Bislang mussten Verbraucherinnen und Verbraucher diese Werte in Pfändungstabellen nachschlagen und dann selbst rechnen. „Wenn das Geld knapp ist, zählt jeder Euro. Mit unserem kostenlosen Online-Service wollen wir Menschen in schwierigen finanziellen Situationen unterstützen“, so Föller.

Das Angebot wird durch die Freie und Hansestadt Hamburg gefördert und steht kostenfrei zur Verfügung. Es ergänzt die Beratung der Verbraucherzentrale Hamburg zu den Themen Schulden, Pfändung und Vollstreckung.

Der Pfändungsrechner ist nutzbar über die Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg: www.vzhh.de/pfaendungsrechner.

Hinweis: Der Rechner kalkuliert die Beträge auf Basis des monatlichen Nettoeinkommens. Besonderheiten wie Sonderzahlungen, Überstundenvergütungen, Spesen oder andere unregelmäßige Einkommensbestandteile, die bei Pfändungen gesondert bewertet werden, bleiben unberücksichtigt und können das Ergebnis im Einzelfall verändern.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.