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Pressemitteilung vom 16. April 2020

Verbraucherzentrale Hamburg verklagt Axa

Verbraucherschützer halten Kündigung der Unfall-Kombirente für unzulässig

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat beim Landgericht Köln Klage gegen die Axa Versicherung AG eingereicht. Der Versicherer hatte Kunden mit einer Unfall-Kombirente gekündigt, nachdem diese nicht in die sogenannte Existenzschutzversicherung der Axa wechseln wollten. Nach Auffassung der Verbraucherschützer sind diese Kündigungen unzulässig. Diesbezüglich hatte die Verbraucherzentrale Hamburg die Axa zuvor bereits abgemahnt. Durch einen Wechsel in die Existenzschutzversicherung wären Verbraucher aus Sicht der Verbraucherzentrale deutlich schlechter gestellt.

Produkt nicht einseitig kündbar

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Hamburg handelt es sich bei der Axa Unfall-Kombirente um einen Vertrag, der nicht ordentlich durch den Versicherer gekündigt werden kann. „Das Produkt ist weit mehr als eine Unfallversicherung und gleicht in seinen Eigenschaften eher einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Diese dürfen nicht einseitig durch den Versicherer ordentlich gekündigt werden“, erklärt Kerstin Becker-Eiselen, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg. „Vermittelt wurde die Unfall-Kombirente als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Nur weil Unfallversicherung draufsteht, heißt das nicht, dass auch nur eine Unfallversicherung drin ist“, so Becker-Eiselen.

Mit der Fragestellung, wie das streitgegenständliche Produkt einzuordnen ist, betritt die Verbraucherzentrale Hamburg juristisches Neuland. Es handelt sich um eine Frage von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung, deren Klärung zukunftsweisend ist.

Entscheidung hängt vom Einzelfall ab

Grundsätzlich ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus Sicht der Verbraucherschützer ein besseres Produkt als die von der Axa angebotene Existenzschutzversicherung. Aber nicht jeder Verbraucher hat die Möglichkeit, überhaupt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Daher empfiehlt die Verbraucherzentrale Hamburg allen Axa-Kunden mit einer Unfall-Kombirente, sich in ihrer Verbraucherzentrale individuell beraten zu lassen. Weitere Informationen unter www.vzhh.de.


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