Verbraucherzentrale Hamburg veröffentlicht Jahresbericht 2024
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat ihren Jahresbericht 2024 veröffentlicht. Der Bericht zeigt: Die Verbraucherzentrale Hamburg ist die erste Anlaufstelle in der Freien und Hansestadt für unabhängigen Verbraucherschutz. Über 120.000 Menschen nutzten im vergangenen Jahr ihre Beratungs- und Informationsangebote: von Ärger mit Energieversorgern über ungewollte Werbeanrufe bis hin zu Fragen rund um nachhaltigen Konsum.
„Im Jahr 2024 standen die Hamburgerinnen und Hamburger vielfach vor großen finanziellen Herausforderungen. Die Lebenshaltungskosten lagen immer noch empfindlich hoch. Ob durch Prüfung bestehender Energie- und Finanzverträge, durch erfolgreiche Klagen gegen versteckte Preiserhöhungen oder durch die Abwehr untergeschobener Verträge: Wir halfen den Ratsuchenden dabei, besser mit ihrem Einkommen auszukommen“, sagt Michael Knobloch, Vorstand der Verbraucherzentrale Hamburg. „Unser Ziel bleibt klar: Wir wollen Verbraucherinnen und Verbraucher stärken und Missstände sichtbar machen.“
Im Jahresbericht stellt die Verbraucherzentrale nicht nur Zahlen und Fakten vor, sondern berichtet auch über erfolgreiche Aktionen, politische Forderungen und rechtliche Erfolge. Ein Auszug:
- Das Landgericht Hamburg urteilte auf eine Klage der Verbraucherzentrale Hamburg, dass Upfield Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Verringerung der Füllmenge des Produkts Sanella ohne einen klaren Hinweis auf die Reduzierung in die Irre führte.
- Das Oberlandesgericht Koblenz untersagte im Dezember 2024 dem Debeka Lebensversicherungsverein a. G. die Verwendung einer Klausel in den AGB zum Stornoabzug bei der Kündigung von Kapitallebens- und Rentenversicherungen. Die Kammer folgte damit im Wesentlichen der Argumentation der Verbraucherschützer.
- Die neu geschaffene Stabsstelle Patientenbeteiligung unterstützt hauptamtlich die ehrenamtlichen Patientenvertreterinnen und -vertreter bei der Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte im Landesausschuss, im erweiterten Landesausschuss sowie im Zulassungs- und Berufungsausschuss.
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