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Pressemitteilung vom 11. Dezember 2018

Verbraucherzentrale mahnt Allianz ab

Versicherer missachtet Urteil des Bundesgerichtshofs zu Lebensversicherungen

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die Allianz Lebensversicherungs-AG wegen Irreführung abgemahnt. Versicherte, die ihren privaten Rentenversicherungsvertrag wegen eines Fehlers in der Widerspruchsbelehrung rückabwickeln wollten, erhielten Ablehnungsschreiben, obwohl der Vertrag aufgelöst werden kann, weil laut Bundesgerichtshof die Widerspruchsbelehrung fehlerhaft ist.

„Wir haben Ihnen mit der Police die vertragsbezogenen Versicherungsbedingungen und die weiteren Verbraucherinformationen übersandt und Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerspruchsrecht belehrt. (…) Die von Ihnen begehrte Rückzahlung der Beiträge müssen wir daher ablehnen“, schrieb die Allianz an Kunden, die einem Rentenversicherungsvertrag wegen einer fehlerhaften Belehrung widersprochen hatten.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Hamburg ist ein Widerspruch jedoch möglich und der Versicherungskonzern verpflichtet, die geleisteten Prämien plus Zinsen an die betroffenen Versicherten auszuzahlen. Der Bundesgerichtshof hatte die umstrittene Widerspruchsbelehrung für unwirksam erklärt, weil Verbrauchern darin eine Widerspruchsfrist von einem Monat eingeräumt wird, obwohl zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein Zeitraum von 30 Tagen galt und ein Monat auch 28 oder 29 Tage haben kann.

„Das Urteil des Bundesgerichtshof ist eindeutig und trotzdem fegt die Allianz die Ansprüche von Verbrauchern einfach vom Tisch“, sagt Christian Biernoth, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Der Verbraucherschützer hat daher eine Abmahnung wegen Irreführung gegen den Versicherungskonzern auf den Weg gebracht. „Auch eine Allianz muss sich an die BGH-Rechtsprechung halten. Es ist eine Katastrophe, wenn auf diese Weise Verbraucherrechte ausgehebelt werden.“

Die Allianz Lebensversicherungs-AG ist kein Einzelfall. Auch die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG und die Neue Leben Lebensversicherung AG hat die Verbraucherzentrale Hamburg bereits abgemahnt, weil sie sich über Urteile des Bundesgerichtshofes hinweggesetzt hatten. „Für die Lebensversicherer geht es um viel Geld“, so Biernoth. „Doch die Abwimmelschreiben werfen ein schlechtes Licht auf die gesamte Versicherungsbranche. Das kann nicht im Sinne der Unternehmen sein.“

Die Verbraucherzentrale Hamburg unterstützt bei Problemen mit Lebensversicherern und der Rückabwicklung von Verträgen. Darüber hinaus übernehmen die Verbraucherschützer die rechtliche Prüfung von Vertragstexten und bieten einen Rechenservice für die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Versicherungsgesellschaften an. Weitere Informationen zum Beratungsangebot sind veröffentlicht auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de.


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