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Der Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung

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Wie funktioniert der „Notlagentarif“ und welche Leistungen enthält er?

Seit Anfang 2009 müssen sich alle Bundesbürger gegen Krankheit versichern. Wer zur gesetz­lichen Kranken­versicherung (GKV) gehört, musste das schon seit April 2007. Für alle anderen, die sich bei einem Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) versichern, ist dies seit 1. Januar 2009 Pflicht.

Doch durch die Regelung entsteht häufig eine neue Notlage, denn die Unternehmen der PKV dürfen ihren Kunden nicht mehr kündigen, wenn diese ihre Beiträge bzw. Prämien nicht bezahlen können. Das bedeutet: Es werden Schulden bei der Versicherung angehäuft. Um diese neuen Notlagen zu lindern, hat die Bundesregierung zum 1. August 2013 den sogenannten Notlagentarif in der privaten Kranken­versicherung eingeführt. In unserer Broschüre erfahren Sie, was Sie über den Tarif wissen sollten:

  • Was galt vor dem Notlagentarif?
  • Wer kann in den Notlagentarif überführt werden?
  • Wann kommt man in den Notlagentarif?
  • Was kostet der Notlagentarif?
  • Wann endet der Notlagentarif?
  • Folgen des Notlagentarifs
  • Leistungen im Notlagentarif
  • Welche Nachteile hat der Notlagentarif?

 

(Broschüre A4, 2. Aufl. 2015)

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Infobroschüre: Der Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung .pdf 271,64 kb 1,30 €