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Haspa-Sparverträge: Weiter, immer weiter

Wer bei der Haspa einen Sparvertrag mit der Bezeichnung „Sparvertrag Festzins Sparen 60 Monate“ abschließt, bindet sich für 60 Monate. Die Laufzeit verlängert sich um weitere fünf Jahre, wenn man nicht rechtzeitig kündigt. Diesen Zeitraum halten wir für zu lang und diese Praxis obendrein für rechtswidrig. Nun haben wir eine Klage eingereicht.
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Vorsorgevollmacht: Warum sie so wichtig ist

Viele glauben, dass Ehegatten oder Kinder im Notfall einfach für sie entscheiden können, aber das ist falsch. Ohne eine Vorsorgevollmacht haben Angehörige keine automatische Entscheidungsbefugnis. Hier erfahren Sie, warum Sie sich – unabhängig vom Alter –  mit dem Thema auseinandersetzen sollten.