E.on und Hansewerk Natur: Preiserhöhungen rechtswidrig?
Die Fernwärmeanbieter E.on und Hansewerk Natur haben ihre Preise in den letzten beiden Jahren deutlich erhöht. In vielen Versorgungsgebieten halten wir diese Erhöhungen für rechtswidrig – auch in Hamburg. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat darum zwei Sammelklagen eingereicht. Diesen können Sie sich in Kürze anschließen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Unternehmen E.on und Hansewerk Natur haben ihre Preise für Fernwärme in vielen Gebieten kräftig erhöht.
- Die Verbraucherzentrale Hamburg zweifelt an der Rechtmäßigkeit der Preiserhöhungen, weil Preisänderungsklauseln aus Sicht der Verbraucherschützer nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen.
- Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat zwei Sammelklagen gegen die Unternehmen eingereicht.
Nicht nur die Preise für Strom und Gas sind in den letzten Monaten teils drastisch gestiegen, auch bei der Fernwärme langen einige Anbieter anscheinend kräftig zu. So hat das Unternehmen E.on im Hamburger Versorgungsgebiet Lohbrügge den Netto-Arbeitspreis für Fernwärme von 3,79 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2020 auf – nach unserer Berechnung – 17,20 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2022 mehr als vervierfacht. Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 Kilowattstunden führt das zu Mehrkosten von über 2.000 Euro. Auch andernorts haben wir ähnliche Entwicklungen bei den Fernwärmepreisen von E.on und Hansewerk Natur festgestellt.
Der Sammelklage anschließen
Den Preiserhöhungen liegen Preisänderungsklauseln im Vertragswerk zugrunde. Diese halten wir jedoch für rechtlich zweifelhaft, weil sie aus unserer Sicht nicht den an Preisänderungsklauseln anzulegenden rechtlichen Anforderungen entsprechen. Unsere Ansicht teilt auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Aus diesem Grund hat der vzbv zwei Sammelklagen eingereicht, damit betroffene Kundinnen und Kundin unrechtmäßig zu viel gezahltes Geld zurückerhalten.
Sie können sich den Sammelklagen anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Dadurch verjähren Ihre Ansprüche nicht. Der vzbv informiert, sobald das Eintragen im Klageregister möglich ist. Das Register wird voraussichtlich in wenigen Wochen vom BfJ eröffnet werden.
Schon jetzt können Sie sich für einen News-Alert des vzbv anmelden. Dann werden sie per E-Mail über den Verlauf der Verfahren gegen E.ON und Hansewerk Natur informiert und erfahren, ab wann sie sich in die Klageregister eintragen können.
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