🍴 Kostenloser Online-Vortrag: »Faktencheck: Abnehmen« am 10. September ⇒ Jetzt anmelden


Veranstaltungen

Warenkorb

Solarspitzen und Fördergelder: Neue Regeln für Photovoltaikanlagen

Wer eine Photovoltaikanlage betreibt oder plant, sollte die aktuellen Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) kennen. Mit dem sogenannten Solarspitzengesetz reagiert die Bundesregierung auf die hohen Stromeinspeisungen an sonnigen Tagen. Für private Haushalte bedeutet das: Die Vergütung für erzeugten Solarstrom kann künftig zeitweise eingeschränkt sein. Wir erklären, was genau gilt und wie Sie Ihre Anlage optimal nutzen.

Mann mit Kind zeigt auf Haus mit Photovoltaikanlage

Das Wichtigste in Kürze

  1. Mit dem Solarspitzengesetz wird die Einspeisung von Strom aus Photovoltaikanlagen zeitweise begrenzt, wenn zu viel Strom ins Netz fließt. Anlagen, welche noch nicht mit einem intelligenten Messsystem samt Steuerbox ausgestattet wurden, müssen ihre Wirkleistungseinspeisung am Netzverknüpfungspunkt temporär auf 60 Prozent ihrer installierten Leistung drosseln.
  2. Betroffen sind alle PV-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 2 Kilowatt-Peak, die neu in Betrieb genommen werden (seit 25. Februar 2025).
  3. Wer eine ältere Anlage betreibt, kann weiterhin von der alten Regelung profitieren oder freiwillig wechseln.
  4. Der Eigenverbrauch von Solarstrom wird durch die neuen Regeln noch attraktiver – vor allem in Kombination mit Batteriespeichern. Das gilt insbesondere auch dann, wenn perspektivisch staatliche Fördergelder reduziert werden oder ganz wegfallen.
Stand: 08.09.2025

Photovoltaikanlagen sind inzwischen eine tragende Säule der Energiewende. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert den Betreibern von PV-Anlagen eine feste Einspeisevergütung – also eine Bezahlung für den Strom, den sie ins öffentliche Netz einspeisen. 

Doch an besonders sonnigen Tagen produzieren unzählige Solaranlagen gleichzeitig Strom. Das führt dazu, dass mehr Energie im Stromnetz ankommt, als gerade verbraucht wird. Die Folge: Die Preise an der Strombörse sinken – manchmal sogar ins Negative. Für Strom aus bestimmten Anlagen soll daher an diesen Tagen keine Einspeisevergütung mehr gezahlt werden. 

Für wen gelten die Regeln des Solarspitzengesetzes?

Das Solarspitzengesetz betrifft:

  • PV-Anlagen mit mehr als 2 Kilowatt-Peak (kWp) Leistung,
  • die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb gegangen sind,
  • und erst dann, wenn ein intelligentes Messsystem (iMsys) installiert ist.

Betreiber solcher PV-Anlagen müssen sich jedoch keine Sorgen machen – die betroffenen Tage werden einfach an die ursprüngliche Vergütungsdauer von 20 Jahren angehängt. Dafür ist die 15-minütige Messung des Stromflusses mit dem iMsys und die Steuerung des Wechselrichters über die Steuerbox notwendig.

Wer seine PV-Anlage vor dem Stichtag in Betrieb genommen hat, kann übrigens freiwillig in die neue Regelung wechseln – und erhält dafür 0,6 Cent mehr pro Kilowattstunde als Einspeisevergütung.

Gut zu wissen

Nicht nur in Hamburg lässt der flächendeckende Rollout der intelligenten Stromzähler (iMsys) auf sich warten. Fehlt das iMsys gilt vorerst eine Begrenzung der Einspeisung auf 60 Prozent der Anlagenleistung. Laut einer Simulation der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin führt die Kappung der Einspeiseleistung auf diesen Wert bei neuen Photovoltaikanlagen in der Volleinspeisung und ohne Speicher zu Abregelungsverlusten bei der erzeugten Solarstrommenge zwischen 1,1 Prozent (West-Ost-Ausrichtung) und 9,0 Prozent (Südausrichtung). 

Durch den Einsatz von Batteriespeichern und einen zeitlich gesteuerten Eigenverbrauch können die erzeugten Verluste deutlich verringert werden. Auch an weniger sonnenreichen Standorten fallen die Verluste geringer aus. Die maximal neun Prozent Abregelungsverluste dürften demnach nur in seltenen Fällen auftreten – wenn Solaranlagen in Südausrichtung ohne Speicher den gesamten Solarstrom ins öffentliche Stromnetz einspeisen.

Unser „Ratgeber Photovoltaik“ gibt Ihnen einen guten Einstieg ins Thema, hilft bei der Bestandsaufnahme für Ihr Haus und liefert wichtiges Technikwissen sowie Informationen zu Fördergeldern, Finanzierungsmodellen und steuerlichen Aspekten. Mit Checklisten, Beispielrechnungen und vielen praktischen Tipps.

3. Auflage, 2025
Buch: 24 Euro | E-Book: 19,99 Euro
⇒ Bestellen

Warum lohnt sich Eigenverbrauch jetzt noch mehr?

Gerade weil überschüssiger Strom künftig nicht immer vergütet wird, ist es sinnvoll, den Eigenverbrauch zu erhöhen. Das heißt: Den selbst erzeugten Strom möglichst direkt im eigenen Haushalt – am besten in den Mittagsstunden – nutzen.

  • Planen Sie energieintensive Tätigkeiten (z. B. Waschen, Spülen, Laden des E-Autos) bevorzugt an sonnigen Tagen um die Mittagszeit.
  • Ein Batteriespeicher kann überschüssigen Solarstrom zwischenspeichern und auch abends oder nachts verfügbar machen. Er sollte allerdings nicht mit dem ersten überschüssigen Sonnenstrom geladen werden, damit er zur Mittagsspitze nicht bereits voll ist. Dazu ist ein sogenanntes netzdienliches Lademanagement notwendig. Achten Sie darauf, dass Ihr Akku dazu in der Lage ist.
  • Wer Stromverbrauch flexibel steuert, senkt nicht nur seine Energiekosten, sondern macht sich auch unabhängiger von Preisschwankungen.
  • Und vorab: Vermeiden Sie bei der Planung die klassische Ausrichtung Ihrer PV-Anlage gen Süden.

Wie entwickelt sich die Förderung von PV-Anlagen?

Neben den neuen Regeln durch das Solarspitzengesetz gibt es auch Diskussionen über die künftige Förderung von privaten Photovoltaikanlagen. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat in einem Interview die Frage aufgeworfen, ob kleine PV-Anlagen überhaupt noch eine staatliche Förderung benötigen. Ihrer Ansicht nach seien die Preise für Anlagen und Speicher inzwischen so stark gesunken, dass sich die Investition auch ohne Förderung rechne.

Für bestehende Anlagen gilt allerdings Bestandsschutz und auch neue Anlagen erhalten weiterhin eine Einspeisevergütung: Seit dem 1. August 2025 beträgt sie 7,86 Cent pro Kilowattstunde. Ab dem 1. Februar 2026 sinkt die Vergütung auf 7,78 Cent pro Kilowattstunde.

Langfristig bleiben gut geplante PV-Anlagen für Haushalte unseres Erachtens dennoch attraktiv: Durch sinkende Anschaffungskosten und einen hohen Eigenverbrauch können Sie weiterhin von günstiger und sauberer Energie profitieren.

Unser Angebot

Nutzen Sie die neuen Rahmenbedingungen, um Ihre Photovoltaikanlage optimal einzusetzen. Vor allem die Kombination mit einem Speicher und einem Home Energy Management System (HEMS) lohnt sich.

Unsere Energieberatung unterstützt Sie dabei, Sonnenenergie optimal zu nutzen: am Telefon, per Videochat oder in einem persönlichen Gespräch in der Verbraucherzentrale – falls sinnvoll, auch bei Ihnen zu Hause. Unsere Fachleute beraten Sie anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen erhalten Sie an der Telefonhotline der Hamburger Energielotsen unter (040) 24832-250.

Bücher und Broschüren