Preiserhöhungen von E.on rechtswidrig?
Der Fernwärmeanbieter E.on hat seine Preise in den letzten beiden Jahren deutlich erhöht. In vielen Versorgungsgebieten halten wir diese Erhöhungen für rechtswidrig – auch in Hamburg. Der Verbraucherzentrale Bundesverband prüft aktuell eine Musterfeststellungsklage. Kundinnen und Kunden von E.on können dafür ab sofort ihre Unterlagen einreichen.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Unternehmen E.on hat seine Preise für Fernwärme in vielen Gebieten kräftig erhöht.
- Die Verbraucherzentrale Hamburg zweifelt an der Rechtmäßigkeit der Preiserhöhungen, weil Preisänderungsklauseln aus Sicht der Verbraucherschützer nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen.
- Der Verbraucherzentrale Bundesverband prüft eine Musterfeststellungsklage gegen E.on.
Nicht nur die Preise für Strom und Gas sind in den letzten Monaten teils drastisch gestiegen, auch bei der Fernwärme langen einige Anbieter anscheinend kräftig zu. So hat das Unternehmen E.on im Hamburger Versorgungsgebiet Lohbrügge den Netto-Arbeitspreis für Fernwärme von 3,79 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2020 auf – nach unserer Berechnung – 17,20 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2022 mehr als vervierfacht. Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 Kilowattstunden führt das zu Mehrkosten von über 2.000 Euro. Auch andernorts haben wir ähnliche Entwicklungen bei den Fernwärmepreisen von E.on festgestellt.
Rechtlich zweifelhafte Preisänderungsklauseln
Den Preiserhöhungen von E.on liegen Preisänderungsklauseln im Vertragswerk zugrunde. Diese halten wir jedoch für rechtlich zweifelhaft, weil sie aus unserer Sicht nicht den an Preisänderungsklauseln anzulegenden rechtlichen Anforderungen entsprechen. Unsere Ansicht teilt auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Aus diesem Grund bereitet der vzbv eine Musterfeststellungsklage vor, damit betroffene Kundinnen und Kundin unrechtmäßig zu viel gezahltes Geld zurückerhalten.
Zur Vorbereitung der Klage werden Betroffene gebeten, sich mit ihren Jahresabrechnungen von E.on (ab 2019) und gegebenenfalls weiteren Unterlagen zu melden. Auf der Website des vzbv können Sie Ihre Angaben machen und Ihren Fall schildern.
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