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Fernwärme: Sammelklagen gegen E.on und Hansewerk Natur

Die Fernwärmeanbieter E.on und Hansewerk Natur haben ihre Preise in den letzten beiden Jahren deutlich erhöht. In vielen Versorgungsgebieten halten wir diese Erhöhungen für rechtswidrig – auch in Hamburg. Sind Sie betroffen? Dann können Sie sich jetzt zwei Sammelklagen anschließen.

Hausfassade mit E.on Schriftzug

Das Wichtigste in Kürze

  1. Die Unternehmen E.on und Hansewerk Natur haben ihre Preise für Fernwärme in vielen Gebieten kräftig erhöht.
  2. Die Verbraucherzentrale Hamburg zweifelt an der Rechtmäßigkeit der Preiserhöhungen, weil Preisänderungsklauseln aus Sicht der Verbraucherschützer nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen.
  3. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat zwei Sammelklagen gegen die beiden Unternehmen auf den Weg gebracht. Betroffene können sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) für die Klagen anmelden.
Stand: 28.02.2024

Nicht nur die Preise für Strom und Gas waren in den zurückliegenden Monaten teils drastisch gestiegen, auch bei der Fernwärme langen einige Anbieter anscheinend kräftig zu. 

So hat das Unternehmen E.on im Hamburger Versorgungsgebiet Lohbrügge den Netto-Arbeitspreis für Fernwärme von 3,79 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2020 auf – nach unserer Berechnung – 17,20 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2022 mehr als vervierfacht. Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 Kilowattstunden führt das zu Mehrkosten von über 2.000 Euro. Auch andernorts wurden ähnliche Entwicklungen bei den Fernwärmepreisen von E.on und Hansewerk Natur festgestellt. 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat daher Sammelklagen gegen die beiden Anbieter auf den Weg gebracht. So können betroffene Kundinnen und Kunden unrechtmäßig zu viel gezahltes Geld zurückerhalten.

Jetzt für Sammelklage anmelden

Sie können sich den Sammelklagen der Verbraucherzentrale anschließen, indem Sie sich in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eintragen. Außerdem verjähren Ihre Ansprüche dadurch nicht. Die Teilnahme an der Sammelklage ist kostenlos. 

Vorab können Sie prüfen, ob die Klage zu ihrem individuellen Fall passt. Machen Sie den Klage-Check! Dort erhalten Sie eine erste Einschätzung und konkrete Hinweise für den Eintrag ins Klageregister. 

Den Preiserhöhungen von  E.on und Hansewerk Natur liegen Preisänderungsklauseln im Vertragswerk zugrunde. Diese halten wir jedoch für rechtlich zweifelhaft, weil sie aus unserer Sicht nicht den an Preisänderungsklauseln anzulegenden rechtlichen Anforderungen entsprechen.

Tipp: Wenn Sie regelmäßig über den Verlauf der Verfahren informiert werden möchten, melden Sie sich für den News-Alert des Verbraucherzentrale Bundesverbands an. Dann bleiben Sie in Sachen E.ON und Hansewerk Natur auf dem Laufenden.

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