Kein Geld für Gas und Strom. Was dann?
Was passiert, wenn ich meine Rechnung für Strom oder Gas nicht mehr bezahlen kann? Wir erklären, wie es nach der ersten nicht gezahlten Rechnung weitergeht. Die Stadt Hamburg hat einen Härtefallfonds eingerichtet, um Energiesperren für private Haushalte abzuwenden. Momentan greift der Fonds aber nur bei drohenden Stromsperren, nicht aber bei Gas oder Fernwärme.

Das Wichtigste in Kürze
- Nach der ersten ausbleibenden Zahlung verschicken Energieversorger zuerst eine Mahnung.
- Strom und Gas stellen die Unternehmen nicht so einfach ab.
- Wer Zahlungsschwierigkeiten hat, sollte aktiv auf seinen Energieversorger und Vermieter zugehen.
- Verbraucherinnen und Verbrauchern, denen aufgrund von Schulden bei Energieversorgern der Strom abgestellt werden soll, hilft die Stadt Hamburg mit einem Härtefallfonds.
Versäumen Sie eine monatliche Abschlagszahlung an Ihren Energieversorger, dreht Ihnen dieser nicht gleich den Gas- oder Stromhahn zu. Doch was passiert dann eigentlich? Wir erläutern Ihnen das Prozedere und geben Tipps, was Sie tun können.
Erste Mahnung
Bereits nach der ersten von Ihnen nicht gezahlten monatlichen Abschlagszahlung erhalten Sie nach wenigen Tagen Post von Ihrem Energieversorger, meist inklusive einer Mahngebühr von rund zwei Euro.
Zweite Mahnung + Androhung einer Sperre
Vergeht ein weiterer Monat, in dem Sie die ausstehende Rechnung nicht begleichen, erhalten Sie von Ihrem Versorger eine zweite Mahnung, unter Umständen verbunden mit der Androhung einer Strom- oder Gassperre. Grundsätzlich gilt: Ab einem Zahlungsrückstand von zwei Abschlägen und mindestens 100 Euro darf der Energieversorger Strom oder Gas abstellen. Zahlen Sie also monatlich 120 Euro für Ihren Strom, droht Ihnen bei einem Zahlungsverzug von 240,00 Euro die Stromsperre. Zahlen Sie monatlich 40,00 Euro, kommt eine Sperrung erst nach der dritten ausbleibenden Rate in Betracht, also bei insgesamt 120 Euro.
Gut zu wissen
Ihr Energieversorger stellt Ihnen nicht einfach so Gas oder Strom ab. Zwischen der ersten schriftlichen Androhung einer Sperre und der tatsächlichen Unterbrechung liegen mindestens vier Wochen. Ihr Energieversorger muss Sie zuerst auf eine drohende Sperre aufmerksam machen. Er ist zudem verpflichtet, Sie über Möglichkeiten zu informieren, wie Sie eine Unterbrechung vermeiden können: Das können sowohl Verweise auf örtliche Hilfsangebote zur Abwendung einer Versorgungsunterbrechung sein oder Hinweise auf staatliche Unterstützungsmöglichkeiten und anerkannte Schuldner- und Verbraucherberatungen.
Ankündigung einer Sperre
Wenn Sie auch nach Androhung einer Sperre nicht zahlen, erhalten Sie einen weiteren Brief. In diesem muss Sie der Versorger mindestens acht Tage vor der endgültigen Sperrung darüber informieren, an welchem Tag die anstehende Unterbrechung beginnt.
Diese Regelung gilt für Verbraucherinnen und Verbraucher, die einen Vertrag mit einem Grundversorger (das ist das Energieversorgungsunternehmen, das im Netzgebiet die meisten Haushalte mit Strom bzw. Gas versorgt) haben. In Hamburg ist Vattenfall der Grundversorger für Strom und E.on Hanse der Grundversorger für Gas. Haben Sie einen Vertrag außerhalb der Grundversorgung, richtet sich die Unterbrechung nach den getroffenen Vereinbarungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Energielieferanten.
Nun den Kopf in den Sand zu stecken und alle Schreiben Ihres Energieversorgers zu ignorieren, ist der falsche Weg. Sie müssen handeln und sich gegebenenfalls Hilfe holen.
Härtefallfonds
Die Stadt Hamburg hat einen Härtefallfonds zur Abwendung von Energiesperren für private Haushalte eingerichtet. Auf diesem Weg übernimmt die Stadt für Menschen in besonderen Notlagen, die ihre Stromkosten nicht bezahlen können und bei denen soziale Sicherungssysteme nicht greifen, die Schulden bei den Energieversorgern. Momentan greift der Fonds nur bei drohenden Stromsperren, nicht aber bei Gas oder Fernwärme. Der Fonds soll Verbraucherinnen und Verbraucher unterstützen, denen bereits eine Sperre unter Angabe eines spezifischen Datums angekündigt wurde.
Wenn Sie über kein ausreichendes Vermögen zur Rückzahlung der Schulden verfügen, können sie in einer der von der Stadt Hamburg geförderten Schuldnerberatungsstellen prüfen lassen, ob eine Unterstützung für Sie in Frage kommt. Die Unterstützung können Sie direkt dort beantragen. Auch die Verbraucherzentrale ist eine geförderte Schuldnerberatungsstelle. Haushalte, die Sozialleistungen beziehen – etwa nach dem SGB II, SGB XII oder nach dem AsylBLG – können keine Hilfe aus dem Fonds erhalten.
Wie kann ich Unterstützung beantragen?
Alle Informationen zu den Voraussetzungen und dem Antragsverfahren finden Sie auf hamburg.de. Dort können Sie mit einem Online-Tool unverbindlich prüfen, ob eine Hilfe durch den Härtefallfonds für Sie in Frage kommt. Wenn Sie nach Durchsicht der Voraussetzungen eine Hilfe aus dem Härtefallfonds in Anspruch nehmen möchten, prüfen wir gerne mit Ihnen gemeinsam, ob ein Antrag möglich ist.
Zügig Ratenzahlung vereinbaren
Zusammen mit der Sperrankündigung muss der Grundversorger Ihnen eine zinsfreie Ratenzahlungsvereinbarung und eine Weiterversorgung auf Vorauszahlungsbasis anbieten. Wenn Sie einen Vertrag mit einem Versorger außerhalb der Grundversorgung haben, sollten Sie eine mögliche Ratenzahlung direkt mit Ihrem Versorger abstimmen. Bei einer konkreten Gefahr für Leib und Leben ist eine Absperrung unzulässig. Dies müssen Sie dem Grundversorger aber in Textform (also per E-Mail oder Brief) mitteilen.
Wechsel des Energieversorgers
Energiesparen ist das Gebot der Stunde. Wir haben Ihnen Tipps zusammengestellt, wie Sie zu Hause unabhängig von der Jahreszeit Energie einsparen können.
Ein Wechsel des Energieanbieters kann sich wieder lohnen. Es ist nie verkehrt, den Markt im Auge zu behalten.
Energiepreis-Rechner
Die Energieversorger passen ihre Preise an. Gleichzeitig greifen die staatlichen Preisbremsen. Mit unserem Energiepreis-Rechner erfahren Sie, wie Ihr neuer Abschlag bemessen sein sollte. Mit ihm können Sie auch überprüfen, ob ein geforderter neuer Abschlag korrekt ist.
Kassensturz machen, Gespräch suchen und Zählerstände prüfen
Wenden Sie sich an ihren Vermieter, um den Abschlag vorausschauend zu erhöhen. So können Sie verhindern, in ein paar Monaten von den hohen Preisen böse überrascht zu werden. Arbeiten Sie gemeinsam an einer Lösung. Das gilt auch für Ihren Energieversorger: Suchen Sie das Gespräch, wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Um die Einnahmen und Ausgaben im eigenen Haushalt realistisch einschätzen zu können, hilft im ersten Schritt oft ein ehrlicher Kassensturz.
Außerdem lohnt es sich, die Zählerstände zu prüfen. Wir erleben immer wieder, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern viel zu hohe Abschläge zahlen, weil Zählerstände nur geschätzt wurden. In solchen Fällen lässt sich die Rechnung noch korrigieren und eine Gas- oder Stromsperre vermeiden.
Gerichtsverfahren möglich
Im schlimmsten Fall können solche Fälle auch vor Gericht landen. Wenn Sie bei der Sperrung der Energieversorgung in Ihrer Wohnung nicht angetroffen werden und der Strom oder das Gas auch nicht im Gemeinschaftskeller abgestellt werden kann, kommt es zu einem Gerichtsverfahren.
Unser Angebot
Hamburgerinnen und Hamburger mit finanziellen Problemen können sich an unsere Schuldnerberatung wenden. Für einen ersten Rat rufen Sie bitte von Montag bis Freitag zwischen 9 und 16 Uhr an unter Tel. (040) 24832-109. Wenn Sie grundsätzliche Fragen zu Ihrer Strom- oder Gasrechnung haben und wissen möchten, ob eine Preiserhöhung rechtens ist oder Sie etwas dagegen unternehmen sollten, wenden Sie sich gerne an unsere Experten in Sachen Energierecht. Alle Beratungsangebote finden Sie etwas weiter unten auf dieser Seite.