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Primastrom und Voxenergie kündigen Rückzahlungen an

Primastrom und Voxenergie haben trotz Garantien wiederholt ihre Preise für Strom und Gas erhöht, worauf der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Musterfeststellungsklage eingereicht hat. Jetzt konnten sich der vzbv und die beiden Unternehmen außergerichtlich einigen. Betroffene, die sich dem Verfahren angeschlossen haben, erhalten ihr Geld zurück. Weiterhin beschäftigt uns eine neue Masche der beiden Anbieter. 

Stromkabel mit Stecker

Das Wichtigste in Kürze

  1. Immer wieder beschweren sich Verbraucherinnen und Verbraucher über nicht eingehaltene Preisgarantien der Energieversorger Primastrom und Voxenergie.
  2. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die beiden Unternehmen konnten sich außergerichtlich einigen. Zuvor hatte der vzbv eine Musterfeststellungsklage eingereicht. 
  3. Die beiden Unternehmen haben sich verpflichtet, für die rund 1.600 an den Musterfeststellungsklagen Beteiligten Preiserhöhungen zurückzunehmen und etwaige Guthaben in voller Höhe zu erstatten. 
  4. Vorsicht vor Schreiben der Anbieter, in denen sie Preissenkungen bewerben. 
Stand: 19.03.2024

Die Verbraucherinnen und Verbraucher beklagen sich vor allem darüber, dass der vereinbarte Verbrauchspreis für Strom oder Gas trotz Preisgarantie von Primastrom und Voxenergie erhöht oder die monatliche Abschlagszahlung auf ein exorbitantes Niveau angehoben wurde. Dabei kann ein plötzlicher Anstieg der Energiekosten Betroffene in große finanzielle Bedrängnis bringen.

Außergerichtliche Einigung

Mit zwei Musterfeststellungsklagen ist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die einseitigen Preiserhöhungen von Primastrom und Voxenergie vorgegangen. Nun gelangen dem vzbv mit beiden Anbietern außergerichtliche Vergleiche. Die Unternehmen haben sich verpflichtet, für die rund 1.600 an den Musterfeststellungsklagen beteiligten Kundinnen und Kunden die Preiserhöhungen zurückzunehmen und etwaige Guthaben in voller Höhe zu erstatten. Die Beträge liegen teilweise im vierstelligen Bereich. 

Mit den Vergleichen nehmen die Unternehmen Preiserhöhungen zurück. Darunter fallen vor allem die drastischen Erhöhungen ab dem Jahr 2021. Zu den Rückzahlungen haben sich die beiden Anbieter mit den Vergleichen verpflichtet. Daraufhin hat der vzbv die Klagen vor dem Berliner Kammergericht zurückgenommen. 

Unser Rat

Holen Sie juristischen Rat ein, wenn Sie unzulässig überhöhte Forderungen erhalten. Setzen Sie sich gegen diese Forderungen zur Wehr. Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie zu allen Fragen des Energierechts – kompetent und unabhängig.

Werbeschreiben zu Preissenkungen

Zuletzt sind wir auf eine neue Masche der Energieanbieter Primastrom, Voxenergie und Nowenergy aufmerksam geworden: Die Unternehmen verschicken Schreiben an ihre Kundinnen und Kunden, in denen sie eine Preissenkung bewerben. Die Betreffzeile erweckt den Eindruck, die Angeschriebenen müssten nur ein Formular ausfüllen, um ihre Preise zu senken. Dass es sich um einen neuen Vertrag handelt, ist aufgrund der Formulierung nicht auf dem ersten Blick ersichtlich. 

Tatsächlich sind die beworbenen Preise oft etwas günstiger als im laufenden Vertrag. Allerdings sind sie immer noch mehr als doppelt so hoch wie der derzeitige Marktdurchschnitt. Dazu kommt, dass selbst diese sehr hohen Preise nur für drei Monate garantiert werden – anschließend können sie steigen. Und einige dieser Neuverträge sehen sogar eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten zu diesen schlechten Preiskonditionen vor.

Unser Rat! Unterschreiben Sie dieses Formular nicht. Prüfen Sie, ob ein Anbieterwechsel möglich ist. Recherchieren Sie vorher die aktuellen Marktpreise. 

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