Primastrom und Voxenergie kündigen Rückzahlungen an
Die Energielieferanten Primastrom und Voxenergie haben trotz Preisgarantien wiederholt ihre Preise für Strom und Gas erhöht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält dies für unzulässig und hat gegen die Unternehmen Klage eingereicht. Betroffene Kundinnen und Kunden, die sich den Musterfeststellungsklagen anschließen, haben schon jetzt Aussicht auf Rückerstattungen.

Das Wichtigste in Kürze
- Immer wieder beschweren sich Verbraucherinnen und Verbraucher über nicht eingehaltene Preisgarantien der Energieversorger Primastrom und Voxenergie.
- Betroffene Kundinnen und Kunden können sich kostenlos zu den Musterfeststellungsklagen des Verbraucherzentrale Bundesverband anmelden.
- Die beiden Unternehmen haben angekündigt, dass Kundinnen und Kunden bereits jetzt Rückerstattungen erhalten, wenn sie sich ins Klageregister eintragen.
Die Verbraucherinnen und Verbraucher beklagen sich vor allem darüber, dass der vereinbarte Verbrauchspreis für Strom oder Gas trotz Preisgarantie von Primastrom und Voxenergie erhöht oder die monatliche Abschlagszahlung auf ein exorbitantes Niveau angehoben wurde. Dabei kann ein plötzlicher Anstieg der Energiekosten Betroffene in große finanzielle Bedrängnis bringen.
Musterfeststellungsklagen
Kundinnen und Kunden von Primastrom und Voxenergie, die in den vergangenen Monaten Preiserhöhungen erhalten haben, können an den Musterfeststellungsklagen gegen die Energieanbieter teilnehmen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat die Klagen eingereicht, um vom Berliner Kammergericht feststellen zu lassen, dass die Preiserhöhungen nicht zulässig sind und die Unternehmen ihre Preisgarantien für Strom und Gas einhalten müssen – auch in der aktuellen Energiekrise. Ob Sie sich an den Klagen beteiligen können, erfahren sie mit dem Klage-Check des vzbv. Das Tool liefert Hinweise und einen Mustertext für den Eintrag ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz. Durch den Eintrag schließen Sie sich der Klage an.
Unternehmen bieten Rückerstattungen an
Auch wenn das Ende des Verfahrens noch offen ist, können Kundinnen und Kunden von Primastrom und Voxenergie, die von einer Preiserhöhung betroffen sind, schon jetzt Geld zurückerhalten. Beide Anbieter haben angekündigt, die Erhöhungen zurückzunehmen und Rechnungen gegenüber Verbraucherinnen und Verbraucher zu korrigieren, die im Klageregister eingetragen sind. Das gelte auch für ehemalige Kundinnen und Kunden. Wer bereits an den Klagen teilnimmt, muss nicht tätig werden.
Unser Rat
Holen Sie juristischen Rat ein, wenn Sie unzulässig überhöhte Forderungen erhalten. Setzen Sie sich gegen diese Forderungen zur Wehr. Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie zu allen Fragen des Energierechts – kompetent und unabhängig.
Primastrom ignoriert Informationspflichten
Uns liegt ein Schreiben des Energieversorgers Primastrom mit Datum vom 28. Dezember 2021 vor, in dem das Unternehmen einen Kunden über eine Preiserhöhung zum 1. Januar 2022 informiert. Nach den entsprechenden Verordnungen müssen Gas- und Stromversorger ihren Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung eine Preiserhöhung mindestens sechs Wochen im Voraus ankündigen, bei Sonderverträgen gilt ein Zeitraum von einem Monat.
Diese Frist soll Betroffenen ausreichend Zeit einräumen, die Tarife am Markt zu vergleichen und sich gegebenenfalls für einen neuen Anbieter zu entscheiden. Binnen weniger Tage ist das kaum möglich. Wir haben wegen dieses Geschäftsgebarens eine Klage gegen Primastrom eingereicht. Das Landgericht Berlin hat unsere Auffassung bestätigt. Das Urteil ist rechtskräftig.