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Strom- und Gaspreise sinken: Jetzt den Anbieter wechseln!

Die sinkenden Preise an den Energiebörsen machen sich mittlerweile auch bei den angebotenen Strom- und Gastarifen bemerkbar. Das ist erfreulich, denn wenn Sie aktuell noch sehr viel für Strom und Gas zahlen, haben Sie nun wieder die Chance, Geld zu sparen. Das können Sie jetzt tun.

Junge Frau sitzt an einem Laptop und schaut auf einen Brief

Das Wichtigste in Kürze

  1. Die Preise an den Energiebörsen sind gesunken, was sich auf die Strom- und Gastarife auswirkt. Verbraucherinnen und Verbraucher haben die Möglichkeit, Geld zu sparen, indem sie ihren Energieanbieter wechseln.
  2. Vor allem die Grundversorgungstarife sind derzeit vergleichsweise teuer. Ein Wechsel in einen anderen Tarif kann sich finanziell lohnen.
  3. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten prüfen, wie viel Geld sie aktuell für Strom bzw. Gas zahlen und ob die Preise über den staatlichen Preisbremsen liegen. In diesem Fall rät die Verbraucherzentrale zum Anbieterwechsel.
Stand: 10.08.2023

Manche Energieunternehmen haben ihre Preise für Strom und Gas gesenkt oder angekündigt, dies zu tun. Bei anderen Versorgern werden sich die Tarife wohl noch weiter verteuern. Wir raten Ihnen daher, etwas Zeit in Ihre Strom- bzw. Gasrechnung zu investieren. Auch wenn die staatlichen Preisbremsen schon das Schlimmste abfedern – ein Wechsel kann sich lohnen!

Ich beziehe Strom/Gas in der Grundversorgung. Sollte ich da bleiben?

Lange waren die Konditionen der Grundversorger preiswerter als andere Tarife und zudem mit weniger Turbulenzen für Verbraucherinnen und Verbraucher verbunden. Doch das Blatt hat sich gewendet. Die Kilowattstundenpreise vieler Grundversorgungstarife liegen momentan über den staatlichen Preisbremsen.

Schauen Sie sich die Konditionen Ihres Grundversorgungstarifs genau an. Ist der Preis pro Kilowattstunde höher als 40 Cent beim Strom bzw. 12 Cent beim Gas, sollten Sie einen anderen Tarif abschließen. Der Wechsel des Strom- oder Gasanbieters kann Sie einige hundert Euro im Jahr sparen – selbst unter Berücksichtigung der Preisbremsen.

Prüfen Sie zunächst, welche anderen Konditionen Ihnen Ihr aktuelles Versorgungsunternehmen unterbreitet. Sind diese nicht attraktiv genug, schauen Sie sich nach einem anderen Anbieter um. Als Kunde oder Kundin in der Grundversorgung können Sie Ihren Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Achtung, vor der Kündigung Ihres Vertrags sollten Sie sich erst einen neuen Energieversorger suchen. Dieser kündigt den Liefervertrag bei Ihrem bisherigen Energieunternehmen. Wenn Sie in Sachen Anbieterwechsel unsicher sind, können Sie sich von unseren Energierechtsexperten unter Tel. 0900 1 775 441 (2,00 €/Min. aus dem dt. Festnetz, mobil mehr) beraten lassen. Wie Sie einen neuen Anbieter finden und was dabei zu beachten ist, lesen Sie auch in unseren Artikeln „Strompreis zu hoch – Anbieterwechsel leicht gemacht!“ und „Was tun bei hohen Gaspreisen?“

Übrigens: Über die Grundversorgung wird sichergestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher jederzeit Zugang zu Energie haben, auch wenn sie keinen Vertrag mit einem spezifischen Anbieter abgeschlossen haben. Die Preise in der Grundversorgung sind in der Regel höher als bei individuellen Verträgen oder speziellen Tarifen. In Hamburg sind die Unternehmen Vattenfall (Strom) und E.on (Gas) für die Grundversorgung verantwortlich.

Gut zu wissen

Energieunternehmen kaufen Strom und Gas zu unterschiedlichen Zeitpunkten an den Energiebörsen ein. Manchmal tun sie dies ein, zwei oder sogar drei Jahre im Voraus. Vor allem Grundversorger tendieren dazu, Energie langfristig zu beschaffen, um Preisschwankungen abzufedern. Da die Einkaufspreise für Energie im letzten Jahr jedoch sehr hoch waren, zahlen Verbraucherinnen und Verbraucher nun unter Umständen immer noch sehr viel Geld pro Kilowattstunde Strom bzw. Gas. Andere überregionale Versorger, die ihre Energiemengen eher kurzfristig zu günstigeren Konditionen an den Märkten einkaufen, können Strom und Gas mittlerweile wieder deutlich preiswerter und teils unterhalb der Preisbremsen anbieten.

Ich habe vor einiger Zeit einen Strom- bzw. Gastarif abgeschlossen. Sollte ich kündigen?

Prüfen Sie zunächst, wann Sie Ihren Vertrag kündigen können. Tarife außerhalb der Grundversorgung haben üblicherweise Mindestlaufzeiten, die eingehalten werden müssen. Sollte Ihr Vertrag in den nächsten Wochen auslaufen, schauen Sie sich die Konditionen genau an. Liegt der Preis pro Kilowattstunde Strom oder Gas über den Beträgen der Preisbremsen – 40 Cent je Kilowattstunde bei Strom bzw. 12 Cent je Kilowattstunde bei Gas – raten wir Ihnen, Ihren Tarif zu wechseln, sobald dies möglich ist.

Ab März 2022 geschlossene Verträge können Sie nach der vereinbarten Vertragslaufzeit von maximal 24 Monaten immer monatlich kündigen. Ältere Lieferverträge verlängern sich in der Regel um ein Jahr, wenn Sie Ihre Kündigung nicht fristgerecht aussprechen.

Achtung, vor der Kündigung Ihres Vertrags sollten Sie sich erst einen neuen Energieversorger suchen. Wie Sie einen neuen Anbieter finden und was dabei zu beachten ist, lesen Sie in unseren Artikeln „Strompreis zu hoch – Anbieterwechsel leicht gemacht!“ und „Was tun bei hohen Gaspreisen?“. Wenn Sie in Sachen Anbieterwechsel unsicher sind, können Sie sich außerdem von unseren Energierechtsexperten unter Tel. 0900 1 775 441 (2,00 €/Min. aus dem dt. Festnetz, mobil mehr) beraten lassen.

Übrigens: Sind Sie noch einige Zeit an Ihren teuren Tarif gebunden, haben aber sehr hohe Kosten, weil Sie den Vertrag zu einem ungünstigen Zeitpunkt im letzten Jahr abschließen mussten, wenden Sie sich an Ihren Anbieter. In manchen Fällen waren Unternehmen bereit, Kundinnen und Kunden trotz Vertragsbindung in einen günstigeren Tarif wechseln zu lassen.

Mein Strom- bzw. Gasanbieter will die Preise erhöhen? Sollte ich wechseln?

Ob Grundversorgung oder Tarif mit Mindestlaufzeit, ändert Ihr Strom- oder Gasanbieter seine Preise, können Sie Ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen kündigen. Schauen Sie sich die neuen Konditionen Ihres Vertrags genau an. Liegt der Preis pro Kilowattstunde Strom oder Gas über den Beträgen der Preisbremsen – 40 Cent je Kilowattstunde bei Strom bzw. 12 Cent je Kilowattstunde bei Gas – sollten Sie Ihren Tarif wechseln.

Suchen Sei sich vor der Kündigung Ihres Vertrags einen neuen Energieversorger und üben Sie dann Ihr Sonderkündigungsrecht selbst aus. Wie Sie einen neuen Versorger finden und was dabei zu beachten ist, lesen Sie in unseren Artikeln „Strompreis zu hoch – Anbieterwechsel leicht gemacht!“ und „Was tun bei hohen Gaspreisen?“. Wenn Sie in Sachen Anbieterwechsel unsicher sind, können Sie sich außerdem von unseren Energierechtsexperten unter Tel. 0900 1 775 441 (2,00 €/Min. aus dem dt. Festnetz, mobil mehr) beraten lassen.

Übrigens: Für die Kündigung Ihres alten Vertrags nach einer Preiserhöhung können Sie unseren kostenlosen Musterbrief nutzen, den wir Ihnen als RTF-Dokument zur Verfügung stellen. ⇒ Jetzt herunterladen

 

Unser Rat

Schauen Sie bei der Suche nach einem neuen Strom- oder Gasanbieter nicht nur auf den Preis. Gerade die sehr günstigen Energiediscounter bereiten vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern immer wieder Probleme. Das haben die letzten Monate der Energiekrise eindrücklich gezeigt.

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