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Betrug mit Kleinanzeigen im Netz

Die Inserate auf Kleinanzeigenportalen klingen oft verlockend. Doch Vorsicht ist geboten, denn bevor Sie die Ware in den Händen halten, müssen Sie erst einmal zahlen. Auch wer etwas verkaufen möchte, sollte auf der Hut sein. Das sind die Tricks der kriminellen Betrüger.

Frau tippt auf Tastatur eines Laptops

Das Wichtigste in Kürze

  1. Beim Kauf oder Verkauf von Waren über Kleinanzeigen-Portale im Internet können Verbraucherinnen und Verbraucher viel Geld verlieren.
  2. Wer Dinge kauft oder verkauft, sollte niemals vorab Geld für Gebühren, Transport, Versicherungen oder ähnliches zahlen.
  3. Kriminelle Betrüger vermitteln oft einen vertrauenerweckenden Eindruck und erzählen plausible Geschichten.
Stand: 12.02.2024

Ob Schmuck, Kleidung, Sportgeräte, alte Möbel oder ein Auto – über das Internet lässt sich für fast alles ein Interessent finden. Doch da die Person auf der anderen Seite des Rechners in der Regel unbekannt ist, sollten Sie besonders aufmerksam sein und den Angeboten auf Portalen wie Ebay Kleinanzeigen eher mit Skepsis begegnen. Viele Betrüger machen einen vertrauenerweckenden Eindruck und wollen Sie so über den Tisch ziehen. Das sind ihre bekanntesten Tricks:

Wenn Sie etwas verkaufen wollen

Auch wenn Sie etwas über das Internet (z.B. auf kleinanzeigen.de oder ebay.de) verkaufen wollen, ist Vorsicht geboten. Seit Jahren versuchen Kriminelle – leider teilweise erfolgreich – an das Geld von Verkäufern zu kommen.

Die Masche mit dem Kreditkartenproblem

Bei dieser Betrugsmasche meldet sich der vermeintliche Käufer eines Artikels und behauptet, der Bezahlvorgang mit der Kreditkarte sei fehlgeschlagen. Kurze Zeit später erhalten Verkäuferin oder Verkäufer eine Nachricht, die vom Kleinanzeigenportal zu stammen scheint. Darin wird man aufgefordert, einen Link zu öffnen und seine Kreditkartendaten samt Kontrollziffer einzugeben. Auf diese Weise solle das Bezahlproblem gelöst werden. Doch das Gegenteil ist der Fall: Die sensiblen Kreditkartendaten werden direkt an die Kriminellen übermittelt, die damit sofort auf Shopping-Tour gehen.

Die „Sicher bezahlen“-Masche

In diesem Fall gibt ein angeblicher Käufer vor, auf dem Kleinanzeigen-Portal die Funktion »Sicher bezahlen« nutzen zu wollen. Willigen Verkäuferin oder Verkäufer ein, erhalten Sie eine Nachricht mit einem Link zu einer eigens aufgesetzten Website, über die sie ihre Konto- und Kreditkartendaten übermitteln sollen. Sind die sensiblen Informationen erst einmal in fremden Händen, wird nicht etwa Geld eingezahlt, sondern eifrig vom Konto abgebucht. Normalerweise soll die „Sicher bezahlen“-Funktion zu mehr Sicherheit für alle Beteiligten führen: Wer etwas kauft, zahlt den Kaufpreis für die Ware an eine Online-Plattform, die mit dem Kleinanzeigen-Portal zusammenarbeitet und das Geld bis zur Auszahlung verwahrt.

Die Masche mit Paypal

Betrüger schlagen vor, dass Geld für eine Ware via Paypal  zu bezahlen. Doch Achtung, das kann nach hinten losgehen – so wie bei Herrn S., der seine Playstation 5 übers Netz verkaufen wollte. Statt Zahlung bei Abholung bot der Interessent an, den geforderten Preis via „Geld an Freunde und Familie senden“ auf das Paypal-Konto von Herrn S. zu schicken. Die Abholung der Playstation sollte dann durch den Neffen des Käufers erfolgen, da dieser angeblich in der gleichen Stadt wie Herr S. wohnte. Tatsächlich ging das Geld nur wenige Minuten später auf dem Paypal-Konto von Herrn S. ein. Auch die Abholung der Playstation 5 erfolgte umgehend. Erst später stellte sich heraus, dass das Paypal-Konto, von dem die Überweisung ausging, gehackt worden war. Herr S. musste das Geld zurückzahlen. 

Der „Drei-Ecks-Betrug“ oder die Überweisung an / von fremden Konten

Zurückgeben muss man das gezahlte Geld auch, wenn von einem gehackten Konto aus überwiesen wird. Ein junger Mann hatte eine wertvolle Münze im Internet zum Verkauf angeboten. Nachdem der Kaufpreis auf seinem Konto eingegangen war, schickte er die Münze auf Wunsch des Käufers an eine Packstation. Ein paar Tage später erfuhr er, dass das Geld von dem gehackten Konto eines Dritten überwiesen worden war. Das Geld musste er dem Kontoinhaber zurückgeben, seine Münze sah er nicht wieder. Diese Form des „Drei-Ecks-Betrugs“ wird übrigens auch – wie oben beschrieben – mit Paypal abgewickelt.

Die Masche mit dem Scheck

Aufgrund einer Anzeige melden sich Betrüger und bekunden Interesse an dem Kaufgegenstand. Soll dieser beispielsweise 900 Euro kosten, schicken die Gauner einen Scheck über 1.500 Euro. Der Verkäufer wird gebeten, den Scheck einzulösen und die Differenz zwischen Kaufpreis und Ausstellungsbetrag an den vermeintlichen Käufer zu überweisen. Der Verkäufer reicht den Scheck ein, überweist das Geld, doch ein paar Wochen später platzt der Scheck. Die „Käufer“ sind spurlos verschwunden, der Verkäufer bleibt auf dem Schaden von 600 Euro sitzen und seine Ware ist er auch noch los.

Die Masche mit den Transportkosten

Raffiniert ist auch die Masche mit den Transportkosten. Wer über ein Kleinanzeigenportal seine Habseligkeiten verkaufen will, erhält Mails von vermeintlichen Interessenten. Diese bekunden großes Interesse an der angebotenen Ware. Selbst der geforderte Preis wird nicht diskutiert. Wollen die Verkäufer dann einen Termin zwecks Abholung und Bezahlung vereinbaren, müssen sie erfahren, dass sich der Kaufinteressent gerade beruflich im Ausland befindet und nicht vorbeischauen kann. Der vermeintliche Kunde bietet an, den Kaufpreis und die Transportkosten auf das Bankkonto des Verkäufers zu überweisen und ein Transportunternehmen mit der Abholung zu beauftragen. In der Folge wird eine Mail verschickt, in der von einer Bank bestätigt wird, dass der Kaufpreis inklusive der Abholkosten vom Konto des Käufers abgebucht wurde. Nun soll der Verkäufer die Abholkosten via Transferwise an das angebliche Transportunternehmen im Ausland zu schicken. Spätestens in diesem Augenblick sollten Sie von dem geplanten Verkauf Abstand nehmen – und sich auch nicht von den anschließenden Drohmails des angeblichen Käufers einschüchtern lassen.

Gut zu wissen

Wenn Sie vermuten, Opfer einer Straftat geworden zu sein, wenden Sie sich umgehend an die Polizei in Ihrem Bundesland und erstatten Sie Strafanzeige über die Onlinewache (Hamburg). Speichern Sie zu Beweiszwecken den relevanten E-Mail-Verkehr und fertigen Sie Screenshots der jeweiligen Internetseiten.

Wenn Sie etwas kaufen wollen

Die Masche mit PayPal

Immer mehr Online-Bestellungen werden heute über den Zahlungsdienstleister PayPal abgewickelt. PayPal bietet einen Käuferschutz und erstattet einen Preis beispielsweise dann, wenn ein gekaufter Artikel nicht versandt wurde oder der gelieferte Artikel erheblich von dem abweicht, was der Verkäufer mit seiner Angebotsbeschreibung versprochen hat. Aber Vorsicht: Dieser Käuferschutz gilt nicht für die Variante „Geld an Freunde und Familie senden“ (Paypal Familiy & Friends). In diesem Fall sehen Sie Ihr Geld bei Problemen möglicherweise nicht wieder. Der Paypal-Käuferschutz greift nur bei der Option „Geld senden für Waren und Dienstleistungen“.

Besteht ein Verkäufer für die Bezahlung seiner Ware also auf „Geld senden an Freunde und Familie“, seien Sie misstrauisch und lassen Sie sich nicht darauf ein! Sitzen Sie einem Betrüger auf, sind Sie als Käufer nicht geschützt und das Konto, auf dem Ihr Geld gelandet ist, haben die Kriminellen vermutlich schon aufgelöst.

Der „Drei-Ecks-Betrug“ oder die Überweisung an / von fremden Konten

Opfer eines Betrugs kann man auch dann werden, wenn man eine reguläre Überweisung veranlasst. So schilderte uns eine Verbraucherin, dass das bei einem Verkaufsportal im Internet hinterlegte Konto des Verkäufers manipuliert war, und sie daher den Kaufpreis nicht an den Verkäufer, sondern an einen – nicht mehr auffindbaren – Dritten überwiesen hat.

Ebenso bieten Betrüger über Fake- Shops oder gehackte Accounts von Verkäufern Waren zu günstigen Preisen an, ohne diese tatsächlich zu besitzen. Der Trick: Hat das Opfer den Kaufpreis auf das Konto der Abzocker überwiesen, bestellen diese mit den Kundendaten die gewünschte Ware bei einem seriösen Shop. Die Betroffenen merken den Betrug erst, wenn sie von dem tatsächlich existierenden Unternehmen, das ihnen die Ware geliefert hat, zur Zahlung aufgefordert werden. 

Die Masche mit Western Union

Seit Jahren informieren uns Verbraucherinnen und Verbraucher über tolle Angebote, für die sie per Western Union vorab Teilbeträge zahlen sollen. Ist das Geld, beispielsweise für Kaution oder „Überführungskosten“ transferiert, erweisen sich die angebotenen Dinge als Finte. Die Betroffenen stehen mit leeren Händen da und bleiben auf den vermeintlichen Kosten sitzen.

Warum immer Western Union? Der Vorteil für die unseriösen Geschäftemacher: Der Kunde zahlt das Geld bei einem Vertriebsstandort von Western Union ein.. Innerhalb von wenigen Minuten erhält der Empfänger das Geld und kann abtauchen. Die Chancen, sein Geld zurückzubekommen, sind schlecht, da die Betrüger aus dem Ausland agieren und für die Abholung des Geldes in der Regel ahnungslose Strohmänner einsetzen.

Unser Rat

Auch, wenn die Geschichte, die Ihnen erzählt wird, noch so plausibel oder mitleiderregend klingt,

  • überweisen Sie nie vorab Geld für angebliche Gebühren, Versicherungen oder Überführungskosten,
  • nehmen Sie keine Schecks als Zahlungsmittel an,
  • werden Sie misstrauisch, wenn der Verkäufer z.B. in Hamburg wohnen soll, aber eine spanische Bankverbindung angibt,
  • vereinbaren Sie eine persönliche Übergabe (Ware gegen Geld).

Fallen Ihnen unseriöse Anzeigen auf, informieren Sie in allen Fällen den Betreiber des Kleinanzeigenportals.

Bücher und Broschüren