E-Scooter fahren – das sollten Sie wissen
E-Scooter dürfen am Straßenverkehr teilnehmen. Doch Achtung, Sharing-Angebote können teuer werden, wenn Sie die Fahrzeuge nicht ordnungsgemäß abstellen. In Hamburg wurden die Regeln verschärft. Das sollten Sie über E-Scooter wissen.
Das Wichtigste in Kürze
- Für die Nutzung von E-Scootern und E-Rollern gelten unterschiedliche Regeln im Straßenverkehr. Jeder Elektro-Scooter benötigt eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung.
- Nicht jeder online angebotene E-Scooter darf auf deutschen Straßen fahren. Achten Sie beim Kauf darauf, dass für das Modell eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt. Ohne ABE gibt es keine Versicherungsplakette und der Scooter darf nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.
- Sharing-Angebote können ziemlich teuer sein. Verleih-Apps übermitteln oft mehr Daten an die Server der Unternehmen als eigentlich notwendig.
- Wer einen Leih-Scooter nicht ordnungsgemäß abstellt, muss damit rechnen, dass der Anbieter Kosten für das Umsetzen oder Abschleppen berechnet.
Seit dem Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) dürfen in Deutschland elektrische Tretroller, auch bekannt als E-Scooter, im Straßenverkehr unterwegs sein. Vor allem in großen Städten wie Hamburg bieten mehrere Unternehmen die Scooter im Sharing-System an. Wir haben für Sie zusammengefasst, was Sie über E-Scooter wissen sollten, und beantworten wichtige Fragen.
Welche Fallstricke gibt es beim E-Scooter-Sharing?
Da E-Scooter konzipiert wurden, um kurze Strecken zu fahren, bietet sich das Sharing-Prinzip an. Mittlerweile rollen mehrere tausend E-Scooter durch Hamburg. Viele Sharing-Unternehmen arbeiten nach dem Free-Floating-Prinzip. Das heißt: Der ausgeliehene Tretroller kann an einem beliebigen Ort in einem großräumig festgelegten Gebiet abgestellt werden. Allerdings hat Hamburg gemeinsam mit den Anbietern sogenannte Parkverbotszonen definiert, in denen die Ausleihe des Scooters grundsätzlich nicht beendet werden kann. Perspektivisch soll es – wie beim Bike-Sharing – in Hamburg und anderen Städten Abstellstationen für die E-Scooter geben.
Hohe Kosten: Vergleichen Sie vor der Fahrt die Preise der Anbieter. Neben einer Freischaltgebühr und Minutenpreisen können zusätzliche Kosten entstehen, etwa wenn ein Leih-Scooter außerhalb des Geschäftsgebiets oder nicht ordnungsgemäß abgestellt wird.
Neugierige Apps: Wer E-Scooter ausleihen möchte, benötigt eine entsprechende App auf dem Smartphone. Laut Stiftung Warentest übermitteln die Verleih-Apps jedoch oft mehr Daten an die Server der Unternehmen, als eigentlich notwendig sind. Erhoben werden für gewöhnlich Kontaktdaten, Kontodaten, Daten über die Nutzung des Internetangebots, gegebenenfalls Daten von verlinkten Drittanbieterdiensten und auch Standortdaten, die neben Ausleih- und Abstellort des E-Scooters den gesamten Fahrverlauf umfassen.
Unser Tipp
Sie haben einen falsch abgestellten E-Scooter entdeckt? Über die zentrale Plattform Shared Mobility www.scooter-melder.de können Sie das Fahrzeug melden, sodass dieses umgestellt wird.
Wer darf wo mit dem E-Scooter in der Stadt fahren?
Wenn Sie einen E-Scooter fahren möchten, benötigen Sie keinen Führerschein. Allerdings ist ein Mindestalter einzuhalten: Für elektrische Tretroller mit einer Geschwindigkeit zwischen 6 km/h und höchstens 20 km/h sind 14 Jahre vorgegeben. Die Verleiher von E-Scootern legen für die Ausleihe und die Nutzung ihrer Roller in der Regel aber ein Mindestalter von 18 Jahren fest. Ebenso wie bei Fahrrädern besteht auch bei der Nutzung der elektrischen Scooter keine Helmpflicht.
Für E-Scooter mit einer Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h (bis 20 km/h) gilt: grundsätzlich den Radweg nutzen. Fehlt der Radweg, muss auf die Straße ausgewichen werden. Wer mit seinem E-Scooter nicht dort fährt, wo es erlaubt ist, muss ein Bußgeld zwischen 15 und 30 Euro zahlen.
Wo darf ich Leih-Scooter abstellen?
Lange Zeit galten bei der Rückgabe eines Leih-Scooters kaum Vorgaben. Damit ist inzwischen Schluss, zumindest in Hamburg. Wer nicht darauf achtet, Gehwege freizuhalten und sonstige Behinderungen zu vermeiden, muss damit rechnen, dass der Anbieter Kosten für das Umsetzen oder Abschleppen in Rechnung stellt. In Hamburg verlangen Anbieter dafür je nach Aufwand zwischen 30 und 100 Euro.
Wie umweltfreundlich sind E-Scooter?
Der Beitrag der E-Scooter zu einem sauberen Stadtverkehr ist unseres Erachtens ziemlich überschaubar – zumal Tausende E-Scooter stets aufs Neue eingesammelt, aufgeladen und wieder verteilt werden müssen.
Wir teilen die Meinung des Umweltbundesamtes: Elektro-Tretroller machen den Verkehr in den Innenstädten kaum umweltfreundlicher und wären in Außenbezirken besser aufgehoben (dort, wo der öffentliche Nahverkehr meist nicht so gut ausgebaut ist). Die gefahrenen Strecken sind oft sehr kurz und könnten auch zu Fuß, mit Bus, Bahn oder Fahrrad bewältigt werden. Im Vergleich zum Fahrrad sind die Roller eine „deutlich umweltschädlichere“ Variante.
Was ist beim Kauf eines E-Scooters zu beachten?
Wenn Sie selbst einen E-Scooter kaufen möchten, sollten Sie darauf achten, dass für das Modell eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt. Nur dann erhalten Sie eine Versicherungsplakette und dürfen den E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr fahren. Damit eine ABE erteilt werden kann, darf der E-Scooter unter anderem bauartbedingt höchstens 20 km/h fahren und muss die technischen Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erfüllen.
Dazu gehören unter anderem ein funktionierendes Front- und Rücklicht, Reflektoren, zwei voneinander unabhängige Bremsen sowie eine Lenk- oder Haltestange.
Viele günstige E-Scooter, die auf Online-Marktplätzen angeboten werden, besitzen keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Deutschland. Häufig finden sich Hinweise wie „nur für Privatgelände" oder „keine Straßenzulassung".
Achten Sie deshalb vor dem Kauf darauf, dass für das Modell eine ABE vorliegt und ein entsprechendes Typenschild vorhanden ist. Ein CE-Kennzeichen allein reicht nicht aus. Es bestätigt lediglich, dass der Hersteller grundlegende europäische Sicherheitsanforderungen einhalten will. Ob der E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden darf, sagt das CE-Kennzeichen nicht aus. Entscheidend ist die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE).
Der Händler sollte außerdem ausdrücklich angeben, dass für das Modell eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Deutschland vorliegt. Bewahren Sie den entsprechenden Nachweis gut auf.
Zusätzlich lohnt sich ein Blick in europäische Safety-Gate-Portal. Dort finden Sie Warnungen und Produktrückrufe, etwa wegen fehlerhafter Akkus oder Bremsen.
Ist Ihr E-Scooter nicht für den Straßenverkehr zugelassen und wurden Sie beim Vertragsschluss, zum Beispiel in der Produktbeschreibung oder bei der Bewerbung des Scooters nicht darauf hingewiesen, handelt es sich um einen Mangel. Fehlt die Allgemeine Betriebserlaubnis, können Sie den E-Scooter außerdem in der Regel weder versichern noch im öffentlichen Straßenverkehr nutzen.
Ist eine Zulassung nicht möglich, so können Sie vom Vertrag zurücktreten und Ihr Geld zurückverlangen.
Ist der Verkäufer zugleich Hersteller, kann er unter Umständen eine Allgemeine Betriebserlaubnis beantragen. Für bereits gekaufte E-Scooter kommt in Einzelfällen auch eine sogenannte Einzelgenehmigung in Betracht. Diese ist jedoch mit erheblichem technischem und finanziellem Aufwand verbunden und lohnt sich für Verbraucherinnen und Verbraucher häufig nicht.
Muss ich meinen E-Scooter versichern?
E-Scooter müssen versichert werden. Das heißt: Jeder Scooter braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung und eine Versicherungsplakette. Eine Versicherungsplakette erhalten Sie nur, wenn für den E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis vorliegt. Ohne ABE ist eine Versicherung für den öffentlichen Straßenverkehr in der Regel nicht möglich.
- Fehlt die Versicherungsplakette, wird ein Bußgeld von 40 Euro fällig.
- Wer ohne die vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung fährt, begeht keine bloße Ordnungswidrigkeit. Das Fahren ohne Versicherungsschutz kann strafrechtliche Folgen haben.
Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten eine Versicherung für E-Scooter an, die auch dann einspringt, wenn eine andere Person mit dem Elektroroller fährt. Die Beiträge unterscheiden sich je nach Versicherer. Vergleichen Sie vor dem Abschluss die aktuellen Tarife. Eine Diebstahl- oder Kaskoversicherung müssen Sie in der Regel zusätzlich abschließen.
Welche Unterschiede bestehen zwischen E-Scootern und E-Rollern?
E-Roller werden fälschlicherweise häufig mit E-Scootern gleichgesetzt. Allerdings sind E-Roller letztlich eine elektrische Variante des gewöhnlichen Motorrollers, haben also einen deutlich leistungsstärkeren Motor und einen Sitz. Äußerlich gleichen die E-Roller oftmals einer Vespa. Die E-Roller unterliegen nicht den Regelungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). Wenn Sie einen E-Roller fahren, müssen Sie beispielsweise einen Helm tragen und die Straße nutzen.
Unser Rat
Schauen Sie beim Kauf eines E-Scooters oder E-Rollers genau auf die technischen Daten wie Geschwindigkeit, Leistung und achten Sie darauf, dass das Fahrzeug beim Kauf schon über eine Allgemeine Betriebserlaubnis verfügt. Anderenfalls kann es teuer werden. Wichtig: Das Zweirad sollte schon vor der ersten Fahrt versichert sein.
Wenn Sie Sharing-Angebote nutzen, achten Sie aufs Kleingedruckte und die Preise. Vielleicht ist es am Ende doch günstiger und auch umweltfreundlicher, den Bus, die Bahn oder das Fahrrad zu nehmen. Und manchmal ist ja auch ein Spaziergang ganz schön ...