E-Scooter fahren – das sollten Sie wissen
E-Scooter dürfen am Straßenverkehr teilnehmen. Doch Achtung, Sharing-Angebote sind oft teuer und auch der Umweltnutzen ist fraglich. Das sollten Sie wissen.
Das Wichtigste in Kürze
- Für die Nutzung von E-Scootern und E-Rollern gelten unterschiedliche Regeln im Straßenverkehr. Jeder Elektro-Scooter benötigt eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung.
- Nicht alle E-Scooter sind für den Straßenverkehr zugelassen. Scooter, die schneller als 20 km/h fahren können oder nur mit einer mangelnden Beleuchtung ausgestattet sind, erhalten keine Genehmigung.
- Sharing-Angebote können ziemlich teuer sein. Verleih-Apps übermitteln oft mehr Daten an die Server der Unternehmen als eigentlich notwendig.
Seit dem Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) dürfen in Deutschland elektrische Tretroller, auch bekannt als E-Scooter, im Straßenverkehr unterwegs sein. Vor allem in großen Städten wie Hamburg bieten mehrere Unternehmen die Scooter im Sharing-System an.
Wir haben für Sie zusammengefasst, was Sie über E-Scooter wissen sollten, und beantworten wichtige Fragen.
Welche Fallstricke gibt es beim E-Scooter-Sharing?
Da E-Scooter konzipiert wurden, um kurze Strecken zu fahren, bietet sich das Sharing-Prinzip an. Mittlerweile rollen mehrere tausend E-Scooter durch Hamburg. Viele Sharing-Unternehmen arbeiten nach dem Free-Floating-Prinzip. Das heißt: Der ausgeliehene Tretroller kann an einem beliebigen Ort in einem großräumig festgelegten Gebiet abgestellt werden. Einige Städte – auch Hamburg – wollen – wie beim Bike-Sharing – Stationen für die E-Scooter einrichten, um achtlos abgestellte Roller im öffentlichen Raum zu vermeiden.
Hohe Preise: Die Stiftung Warentest kommt zu dem Schluss, dass die Fahrt mit dem E-Scooter selbst bei kurzen Strecken richtig teuer werden kann. Neben einer Entsperrungsgebühr von einem Euro müssen Nutzende beispielsweise bei den Anbietern Circ, Lime, Tier und Voi Minutenpreise zwischen 15 und 25 Cent zahlen, wobei Lime am teuersten ist.
Neugierige Apps: Wer E-Scooter ausleihen möchte, benötigt eine entsprechende App auf dem Smartphone. Laut Stiftung Warentest übermitteln die Verleih-Apps jedoch oft mehr Daten an die Server der Unternehmen, als eigentlich notwendig sind. Erhoben werden für gewöhnlich Kontaktdaten, Kontodaten, Daten über die Nutzung des Internetangebots, gegebenenfalls Daten von verlinkten Drittanbieterdiensten und auch Standortdaten, die neben Ausleih- und Abstellort des E-Scooters den gesamten Fahrverlauf umfassen.
Wer darf wo mit dem E-Scooter in der Stadt fahren?
Wenn Sie einen E-Scooter fahren möchten, benötigen Sie keinen Führerschein. Allerdings ist ein Mindestalter einzuhalten: für elektrische Tretroller mit einer Geschwindigkeit zwischen 6 km/h und höchstens 20 km/h sind 14 Jahre vorgegeben. Die Verleiher von E-Scootern legen für die Ausleihe und die Nutzung ihrer Roller in der Regel aber ein Mindestalter von 18 Jahren fest. Ebenso wie bei Fahrrädern besteht auch bei der Nutzung der elektrischen Scooter keine Helmpflicht.
Für E-Scooter mit einer Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h (bis 20 km/h) gilt: Grundsätzlich den Radweg nutzen. Fehlt der Radweg, muss auf die Straße ausgewichen werden. Wer mit seinem E-Scooter nicht dort fährt, wo er fahren soll, muss ein Bußgeld zwischen 15 und 30 Euro zahlen.
Wie umweltfreundlich sind E-Scooter?
Der Beitrag der E-Scooter zu einem sauberen Stadtverkehr ist unseres Erachtens ziemlich überschaubar – zumal Tausende E-Scooter stets aufs Neue eingesammelt, aufgeladen und wieder verteilt werden müssen.
Wir teilen die Meinung des Umweltbundesamtes: Elektro-Tretroller machen den Verkehr in den Innenstädten bisher kaum umweltfreundlicher und wären in Außenbezirken besser aufgehoben (dort, wo der öffentliche Nahverkehr meist nicht so gut ausgebaut ist). Die gefahrenen Strecken sind oft sehr kurz und könnten auch zu Fuß, mit Bus, Bahn oder Fahrrad bewältigt werden. Im Vergleich zum Fahrrad sind die Roller eine „deutlich umweltschädlichere“ Variante.
Was ist beim Kauf eines E-Scooters zu beachten?
Wenn Sie selbst einen E-Scooter kaufen möchten, so sollte das Gefährt die Voraussetzungen für eine Zulassung erfüllen: Die Scooter dürfen nicht schneller als 20 km/h fahren und ihre Leistung sollte nicht mehr als 500 Watt betragen. Außerdem sind ein funktionierendes Front- und Rücklicht sowie Reflektoren vorgeschrieben. Darüber hinaus müssen Elektro-Scooter mit zwei separaten Bremsen ausgestattet sein – eine fürs Vorderrad und eine fürs Hinterrad – sowie mit einer Lenk- oder Haltestange.
Gut zu wissen
Viele E-Scooter, die man im Internet kaufen kann, erfüllen die Voraussetzungen für eine Zulassung zum Straßenverkehr nicht und sind dann häufig mit Sätzen wie „nur fürs Privatgelände“ oder „keine Straßenzulassung“ gekennzeichnet. Die Behörden raten Nutzerinnen und Nutzern, auf die sogenannte CE-Kennzeichnung zu achten.
Ist Ihr E-Scooter nicht für den Straßenverkehr zugelassen und wurden Sie beim Vertragsschluss, zum Beispiel in der Produktbeschreibung oder bei der Bewerbung des Scooters nicht darauf hingewiesen, handelt es sich um einen Mangel. Ist eine Zulassung nicht möglich, so können Sie vom Vertrag zurücktreten und Ihr Geld zurückverlangen.
Ist der Verkäufer auch der Hersteller, so kann er nachträglich eine Betriebserlaubnis beantragen. Der Roller muss dafür nach- oder umgerüstet werden. Als Käufer können Sie ebenfalls eine sogenannte Einzelbetriebserlaubnis beantragen. Dies verursacht aber in der Regel hohe Kosten.
Muss ich meinen E-Scooter versichern?
E-Scooter müssen versichert werden. Das heißt: Jeder Scooter braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung und eine Versicherungsplakette.
- Fehlt die Versicherungsplakette, wird ein Bußgeld von 40 Euro fällig.
- Wurde keine Versicherung abgeschlossen, ist ein möglicher Schaden aus der eigenen Tasche zu zahlen. Gerade, wenn Personen verletzt werden, können die Kosten schnell im fünf- oder sechsstelligen Bereich liegen.
Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten eine Versicherung für E-Scooter an, die auch dann einspringt, wenn eine andere Person mit dem Elektroroller fährt. Der Versicherungsschutz kostet Sie rund 30 bis 40 Euro pro Jahr. Eine Diebstahl- bzw. Kaskoversicherung müssen Sie in der Regel zusätzlich abschließen.
Welche Unterschiede bestehen zwischen E-Scootern und E-Rollern?
E-Roller werden fälschlicherweise häufig mit E-Scootern gleichgesetzt. Allerdings sind E-Roller letztlich eine elektrische Variante des gewöhnlichen Motorrollers, haben also einen deutlich leistungsstärkeren Motor und einen Sitz. Äußerlich gleichen die E-Roller oftmals einer Vespa. Die E-Roller unterliegen nicht den Regelungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). Wenn Sie einen E-Roller fahren, müssen Sie beispielsweise einen Helm tragen und die Straße nutzen.
Unser Rat
Achten Sie beim Kauf eines E-Scooters oder E-Rollers genau auf die technischen Daten wie Geschwindigkeit, Leistung und klären Sie, dass das Fahrzeug beim Kauf schon über eine Straßenzulassung verfügt. Anderenfalls kann es teuer werden. Wichtig: Das Zweirad sollte schon vor der ersten Fahrt versichert sein.
Wenn Sie Sharing-Angebote nutzen, achten Sie aufs Kleingedruckte und die Preise. Vielleicht ist es am Ende doch günstiger und auch umweltfreundlicher, den Bus, die Bahn oder das Fahrrad zu nehmen. Und manchmal ist ja auch ein Spaziergang ganz schön ...