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Mahnverfahren: So kommen Sie an Ihr Geld

Jemand schuldet Ihnen Geld? Per Mahnverfahren können Sie ausstehende Forderungen eintreiben. Wir erklären Ihnen, wie das funktioniert.

Euro Geld

Das Wichtigste in Kürze

  1. Verbraucherinnen und Verbraucher können mit Hilfe eines gerichtlichen Mahnverfahrens ausstehende Forderungen eintreiben.
  2. Durch das Verfahren haben Gläubiger und Gläubigerinnen die Möglichkeit, relativ schnell einen sogenannten Vollstreckungstitel zu erlangen.
  3. Der Vollstreckungstitel ist notwendig, um einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen, der das Geld dann einkassiert.
Stand: 05.01.2024

Recht haben und Recht bekommen sind – wie Sie wissen – zwei Paar Schuhe. Per Mahnverfahren können Sie Ihr Recht (hoffentlich) durchsetzen und beispielsweise eine Forderung in geringerer Höhe von einem säumigen Schuldner oder einer säumigen Schuldnerin eintreiben. Zum Beispiel wenn Sie von einem Kaufvertrag wegen eines mangelhaften Artikels zurückgetreten sind und Ihr Geld wiederhaben wollen. Anwälte winken in diesen Fällen meistens ab, da wegen des geringen Streitwertes ihre Anwaltsgebühren den Arbeitsaufwand kaum decken. Eine Klage scheint wegen eines niedrigen Geldbetrages zu aufwendig. Per Mahnverfahren kommen Sie vielleicht doch an Ihr Geld.

Durch das Mahnverfahren können Sie als Gläubiger oder Gläubigerin einer Geldforderung relativ schnell – ohne Gerichtsverhandlung und ohne ausführliche juristische Begründung – einen sogenannten Vollstreckungstitel erlangen. Mit dem Vollstreckungstitel wiederum können Sie einen Gerichtsvollzieher beauftragen, die Schuld einzukassieren. Das sind die Schritte, die Sie gehen müssen:

1. Mahnbescheid einreichen

Füllen sie einen Mahnbescheid aus. Das Formular für den Antrag eines Mahnbescheid erhalten Sie in allen größeren Schreibwarenläden oder Sie können es auch online ausfüllen. Das Ausfüllen scheint zunächst etwas kompliziert, aber eine ausführliche Anleitung hilft weiter. Auch unsere Juristinnen und Juristen oder das zuständige Amtsgericht können Sie unterstützen.

Reichen Sie das ausgefüllte Formular beim Amtsgericht ein, bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Mahngericht. Die Bearbeitung der Mahnsachen ist in den Bundesländern auf zentrale Mahngerichte (Amtsgericht) konzentriert worden. Welches Amtsgericht in Ihrem Bundesland zuständig ist, erfahren Sie auf dem Mahnportal mahngerichte.de.

Das Amtsgericht stellt den Mahnbescheid zu. Die Zustellung des Mahnbescheides an Ihren Schuldner oder Ihre Schuldnerin hemmt ebenso wie eine Klageerhebung die Verjährung Ihrer Forderung. Das ist dann wichtig, wenn Ihr Anspruch zu verjähren droht. Ein Beispiel: Ihr Anspruch auf Rückzahlung verjährt zum 31. Dezember 2023. Sie beantragen noch im Dezember 2023 den Erlass eines Mahnbescheides. Die Gegenseite legt Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, sodass ein gerichtliches Verfahren stattfindet. In dem Gerichtsverfahren 2024 kann sich die Gegenseite nicht auf die Verjährung der Forderung berufen.  

Grundsätzlich müssen Sie als Antragsteller bzw. Antragstellerin die Gerichtsgebühr und die Zustellkosten für den Mahnbescheid im Voraus entrichten. Die Höhe der Gebühr hängt von der Höhe des Betrags ab, den Sie eintreiben wollen. Die Auslagen für die Formularbeschaffung können Sie als „Parteikosten“ geltend machen.

Wer einen Mahnbescheid erhält, hat drei Möglichkeiten zu reagieren:

  1. Er oder sie bezahlt – dann ist die Sache erledigt und Sie erhalten Ihr Geld.
  2. Er oder sie tut gar nichts – dann ist ein Vollstreckungsbescheid zu beantragen. Wegen des dem Mahnbescheid zugrundeliegenden Anspruchs kann nämlich erst vollstreckt werden, wenn ein Vollstreckungstitel vorliegt, der sogenannte Vollstreckungsbescheid (siehe weiter unten).
  3. Er oder sie legt binnen zwei Wochen Widerspruch ein, dann können Sie die Abgabe an das zuständige Gericht – in der Regel das Gericht am Wohnsitz des Zahlungspflichtigen – beantragen. Es kommt zum „gewöhnlichen“ Prozess. Das heißt: Sie müssen den Anspruch mit einer Klagschrift begründen. Wird der Streit vor dem Amtsgericht geführt (Streitwert bis 5.000 Euro), können Sie die Klage selbst verfassen und vor Gericht auftreten. Bei einem Streitwert über 5.000 Euro ist das Landgericht zuständig und Sie müssen sich einen Anwalt oder eine Anwältin nehmen. Aber auch bei einem Verfahren vor dem Amtsgericht ist es oftmals ratsam, sich von einer Anwaltskanzlei vertreten zu lassen.

2. Vollstreckungsbescheid beantragen

Legt der Schuldner oder die Schuldnerin keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, ist ein weiterer Antrag, nämlich auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides, erforderlich. Erst der Vollstreckungsbescheid ist ein Vollstreckungstitel, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Dieser Antrag kann frühestens nach Ablauf der zweiwöchigen Widerspruchsfrist eingelegt werden und muss binnen sechs Monaten ab Zustellung des Mahnbescheids erfolgen. Da der Antragsteller bzw. die Antragstellerin von der erfolgten Zustellung benachrichtigt wird, kann er den Fristablauf selbst berechnen.

Genau wie beim Mahnbescheid sollten Sie sich beim Ausfüllen des Antragsformulars für einen Vollstreckungsbescheid helfen lassen. Formulare liegen der Geschäftsstelle beim Amtsgericht vor. Ist alles ausgefüllt und beim Gericht eingereicht, wird der Vollstreckungsbescheid dem Schuldner gerichtlich zugestellt.

Der Empfänger eines Vollstreckungsbescheides hat drei Möglichkeiten zu reagieren:

  1. Er oder sie bezahlt – dann ist die Sache erledigt und Sie erhalten Ihr Geld.
  2. Er oder sie tut gar nichts – dann erfolgt die Zwangsvollstreckung in sein bzw. ihr Vermögen und Sie erhalten Ihr Geld. Das jedoch nur wenn keine Vollstreckungshindernisse wie Pfändungsschutz bestehen, denn der notwendige Lebensunterhalt des Schuldners / der Schuldnerin muss gedeckt bleiben.
  3. Er oder sie legt binnen zwei Wochen Einspruch ein – dann wird das Verfahren an das örtlich zuständige Gericht abgegeben und Sie müssen den Anspruch begründen (siehe auch oben unter 1. Mahnbescheid einreichen, 3. Aufzählungspunkt „Er oder sie legt binnen zwei Wochen Widerspruch ein“).