ETA für Großbritannien beantragen: So erkennen Sie Betrug und sparen Geld
Wer kein Visum oder einen anderen Aufenthaltstitel hat und nach Großbritannien reisen möchte, braucht eine elektronische Einreisegenehmigung – die sogenannte ETA. Doch wenn Sie bei der Beantragung nicht aufpassen, müssen Sie überhöhte Gebühren zahlen. Wir warnen vor dubiosen Websites.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Beantragung der ETA über die britische Regierung (Innenministerium) kostet 16 Pfund – umgerechnet knapp 19 Euro.
- Zahlreiche Drittanbieter verlangen deutlich mehr für ihren Service, der meist nicht über eine bloße Ausfüllhilfe hinausgeht.
- Wer in die Falle getappt ist, sollte schnell handeln: Belege sichern, Rückzahlung fordern, Bank informieren.
Ein Blick auf die ersten (bezahlten) Google-Suchergebnisse zum Thema „ETA Großbritannien“ reicht oft aus – viele Reisende landen für die Beantragung der Einreisegenehmigung ins Vereinigte Königreich nicht direkt bei der offiziellen Seite der britischen Regierung, sondern auf Websites von privaten Dienstleistern. Das sollten Sie wissen.
Was ist eine ETA – und wer braucht sie?
Seit dem 2. April 2025 müssen Bürgerinnen und Bürger aus visumfreien EU-Staaten wie Deutschland vor der Einreise nach Großbritannien eine sogenannte ETA („Electronic Travel Authorisation“) beantragen. Der Antrag kann nur über offizielle Kanäle der britischen Regierung gestellt werden:
- gov.uk/eta, die Website des britischen Innenministeriums
- oder die „ETA“-App des Innenministeriums (verfügbar in den App-Stores)
Die Gebühr für das Dokument liegt bei 16 Pfund, das entspricht etwa 19 Euro.
Warum ist Vorsicht bei der Antragstellung geboten?
Zahlreiche Drittanbieter nutzen die Unsicherheit rund um die neue Einreiseregelung aus.
- In Suchmaschinen erscheinen oft Werbeanzeigen von kostenpflichtigen Drittseiten vor dem offiziellen Angebot.
- Diese Seiten sind häufig optisch stark an Regierungsseiten angelehnt – mit britischem Wappen, offizieller Farbgebung oder Domainnamen, wie zum Beispiel uk-eta.com, uk-entryinfo.com oder de.ivisa.com.
- Für eine reine Weiterleitung oder Ausfüllhilfe verlangen sie deutlich höhere Preise.
Das eigentliche Problem: Die ETA wird dadurch nicht automatisch ausgestellt. Betroffene müssen den Antrag oft noch einmal über die offizielle Seite stellen.
Woran erkenne ich unseriöse Anbieter?
Folgende Hinweise helfen, betrügerische oder überteuerte Websites zu vermeiden:
- Transparente Preisangaben? – Wenn der Preis erst am Ende erscheint: Vorsicht!
- Impressum und Firmensitz prüfen – Fehlt das Impressum oder sitzt der Anbieter im Nicht-EU-Ausland, lieber Finger weg.
- Domain-Endung checken – Nur „gov.uk“ ist wirklich amtlich.
- Werbeanzeige gekennzeichnet? – Google-Anzeigen sind meist mit „Anzeige“ oder „Gesponsert“ markiert.
Unser Rat
Nutzen Sie ausschließlich die offizielle Website der britischen Regierung – so sparen Sie sich unnötige Kosten und schützen Ihre persönlichen Daten. Sollten Sie auf eine Drittanbieter-Seite hereingefallen sein, sichern Sie E-Mails und Zahlungsbestätigungen, machen Sie Screenshots. Fordern Sie vom Betreiber der Internetseite die Erstattung des gezahlten Betrags. Gleichzeitig sollten Sie Ihre Bank bzw. den Zahlungsdienstleister kontaktieren – bei schnellen Rückmeldungen kann Ihr Geld vielleicht zurückgebucht werden.