Auszahlung der Riester Rente – Kostenklausel unwirksam
Sparerinnen und Sparer mit einem Riester-Vertrag müssen keine Kosten für einen weiteren Vertrag akzeptieren, in denen die Auszahlung ihrer Riester-Rente gesondert geregelt wird. Der Bundesgerichtshof erklärte eine entsprechende Klausel in einem Vertrag der Sparkasse für rechtswidrig. Mit einem Musterbrief können Sie auch bereits gezahlten Kosten widersprechen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesgerichtshof (BGH) hat es der Sparkasse Günzburg-Krumbach untersagt, Kosten für den Abschluss von Verträgen zu erheben, welche die Auszahlung der Riester-Rente gesondert regeln.
- Die beanstandete Klausel wird auch von anderen Sparkassen in ihren Verträgen verwendet. Diese sind mit dem BGH-Urteil ebenfalls unwirksam.
- Mit einem Musterbrief können Betroffene ihre Ansprüche bei betroffenen Banken prüfen lassen und Geld einfordern.
Die Riester-Rente sieht die Zahlung einer lebenslangen Rente vor. Dies gilt auch für Riester-Banksparpläne, die zu Beginn zunächst mit einer Bank und nicht direkt mit einem Versicherer geschlossen wurden.
Nähert sich die Ansparphase eines Vertrages dem Ende, erhalten Sparerinnen und Sparer in der Regel ein oder mehrere Vertragsangebote, aus denen hervorgeht, wie hoch die Rente sein und welcher Versicherer diese auszahlen wird. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 21. November 2023, Az. XI ZR 290/22) dürfen Banken für den Abschluss dieser Verträge (zur Auszahlungsphase) keine Kosten mehr in Rechnung stellen. Die entsprechenden Klauseln sind unwirksam.
Mit Musterbrief Geld zurückholen
Mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg können Sie sich gegen Kosten wehren, die in Ihrem ursprünglichen Vertrag nicht konkret genannt und beziffert sind. Das ist rückwirkend für bereits geschlossene Verträge möglich.
Liegt Ihnen ein unterschriftsreifer Vertrag vor, können Sie mit dem Musterbrief Ihre Bank auch auffordern, Ihnen ein neues Angebot ohne rechtswidrige Kostenklausel zu schicken.
Um wie viel Geld geht es?
Die Abschlusskosten sind von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich. Die Höhe hängt vor allem davon ab, wie viel Geld Sie bereits in Ihren Riester-Vertrag eingezahlt haben. Uns sind Fälle bekannt, in denen Verbraucherinnen und Verbrauchern mehrere hundert Euro an Abschlusskosten für den gesonderten Vertrag von ihrer Bank oder Sparkasse berechnet wurden.
Auf der Website der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erfahren Sie mehr über den Gerichtsprozess und erhalten genauere Details zu den betroffenen Kostenklauseln.
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