Rürup Rente? Ist die sinnvoll?
Mit der sogenannten Rürup-Rente sollen sich vor allem Selbstständige eine steuerbegünstigte Altersvorsorge aufbauen können. Dabei ist sie für die meisten Zielgruppen eine nachteilige und riskante Altersvorsorge. Vor allem für jüngere Selbstständige. Das sind die Fallstricke.
Das Wichtigste in Kürze
- In einem Vertrag für eine Rürup Rente verstecken sich meist hohe Abschlusskosten.
- Rürup-Verträge sind nicht kündbar. Sie können lediglich beitragsfrei gestellt werden. Dabei drohen hohe Verluste.
- Verträge für die Rürup-Rente können im Regelfall nicht vererbt werden.
- Es besteht kein sogenanntes Kapitalwahlrecht. Die angesparte Summe kann also nicht auf einen Schlag ausgezahlt werden.
Die Rürup-Rente ( auch „Basis-Rente“) ist ein sehr teures und extrem unflexibles Produkt für die private Altersvorsorge. Sie taugt in aller Regel nicht als Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige. Sie ist auch nur sehr selten für Gutverdiener geeignet, die damit etwas für ihre Altersvorsorge tun wollen. Wir haben das Wichtigste für Sie zusammengefasst und erklären Ihnen,
Welche Nachteile hat die Rürup Rente?
Für Rürup-Verträge werden in der Regel hohe Abschluss-, Vertrags- und Verwaltungskosten fällig. Diese drücken die Rendite. Renten, die ab 2040 ausgezahlt werden, müssen voll versteuert werden. Ein Kapitalwahlrecht besteht bei einer Rürup-Rente nicht. Es ist also nicht möglich, sich die angesparte Summe auf einen Schlag auszahlen zu lassen. Das eingezahlte Geld wird nur in Form einer monatlichen Rente ausgeschüttet.
Beiträge zu einem Rürup-Vertrag gehören zu den Altersvorsorgeaufwendungen. Erst für das Steuerjahr 2023 sind sie zu 100 Prozent (2022 = 94 Prozent) als Sonderausgaben in der Steuererklärung absetzbar. Allerdings gelten für Beiträge zum Aufbau einer Altersversorgung (z.B. durch gesetzliche Rentenversicherung, berufliches Versorgungswerk oder die Rürup-Rente) Höchstbeträge. Im Jahr 2022 liegen diese bei 25.639 Euro für Singles und 51.278 Euro für Ehepaare und Lebenspartnerschaften. Der Steuervorteil ist begrenzt.
Generell ist bei Rürup-Renten keine Hinterbliebenenabsicherung vorgesehen – also anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es keine Witwen-/Witwerrente. Ein Rürup-Vertrag ist also grundsätzlich nicht vererbbar. Durch einen Zusatzbaustein – die Rentengarantiezeit – kann die Rente eine bestimmte Anzahl an Jahren an die Erben ausgezahlt werden. Dieser Baustein kostet extra und schmälert damit die zu erwartenden Rendite. Ist die Rentengarantiezeit abgelaufen und verstirbt der Versicherte erst danach, gibt es keine Auszahlungen mehr für die Erben.
Kann ich einen Vertrag für die Rürup-Rente kündigen?
Nein, können Sie nicht. Bei Lebens- und Rentenversicherungen gibt es generell eine hohe Abbruchquote, weil Versicherte sich ihren Vertrag nicht mehr leisten können oder wollen. Gerade Freiberufler und Einzelunternehmer müssen damit rechnen, im Laufe ihres Erwerbslebens auch Phasen mit geringeren Einnahmen überstehen zu müssen. Einen Rürup-Vertrag können Sie aber nur beitragsfrei stellen, nicht kündigen. Sie erhalten also keinen Rückkaufwert – im Gegenteil: Die Kosten für den Vertrag laufen weiter und werden dem Vertragsguthaben entnommen.
Aber auch, wenn man keine finanziellen Engpässe zu überstehen hat, kann es Probleme geben. Das in den Rürup-Vertrag eingezahlte Geld steht zum Beispiel bei einer Immobilienfinanzierung nicht zur Verfügung. Verträge für Rürup-Renten sind sehr unflexibel, sie lassen sich nicht an veränderte Einkommens- oder Lebenssituationen anpassen. Der Vertrag ist nicht beleih- oder übertragbar. Außerdem ist er auch nicht verlässlich vor einer Pfändung geschützt.
Gut zu wissen
Über die zahlreichen Nachteile von Rürup-Verträgen werden Verbraucherinnen und Verbraucher im Beratungsgespräch bei ihrer Bank oder Versicherung häufig nicht richtig aufgeklärt. Mit einer einseitigen Darstellung der Vorteile verletzt ein Vermittler allerdings seine gesetzlichen Beratungs- und Informationspflichten. Kann man dies heute noch nachweisen, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Schadenersatz. Doch die juristische Auseinandersetzung ist oftmals ein steiniger Weg.
Was tun mit einem bestehenden Rürup-Vertrag?
Einen abgeschlossenen Rürup-Vertrag wieder zu lösen, ist in der Regel nicht möglich. Eine Chance besteht bei Verträgen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, da diese eventuell eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung beinhalten. Ist das der Fall, können Sie dem Vertrag heute noch widersprechen.
Unser Angebot
Um den gewohnten Lebensstandard aus dem Erwerbsleben halten zu können, ist eine private Altersvorsorge unerlässlich. Gerade Selbstständige und Freiberufler sind bei der Altersvorsorge auf sich allein gestellt. Sie können nicht auf die gesetzliche Rente bauen. Wir machen mit Ihnen eine Bestandsaufnahme Ihrer Finanzen: Wo stehen Sie? Was sind Ihre Ziele? Und welche Möglichkeiten gibt es? Wir beraten Sie kompetent und unabhängig. ⇒ Vereinbaren Sie einen Beratungstermin.