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Jahresentgelte für Bausparverträge zurückfordern

Bausparerinnen und Bausparer können die an ihre Bausparkasse gezahlten Jahresentgelte zurückfordern. Der Bundesgerichtshof hat pauschal erhobene Gebühren für ungültig erklärt. Ombudsleute helfen weiter, wenn Sie Probleme beim Durchsetzen Ihrer Ansprüche haben.

Paar umarmt sich im Rohbau
Stand: 04.04.2024

Nicht alle Gebühren, die Bausparkassen von ihren Sparerinnen und Sparern verlangen, sind erlaubt. So zum Beispiel auch nicht das Jahresentgelt von 12 Euro, das die BHW Bausparkasse von den Sparkonten ihrer Kundinnen und Kunden während der Sparphase einzog. Der Bundesgerichtshof hat diese Gebühren für unzulässig erklärt. Geklagt hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (Urteil vom 15. November 2022, Az. XI ZR 551/21).

Die BHW Bausparkasse erklärte, dass sie mit den Gebühren das Bausparkollektiv steuern und die einzelnen Bausparverträge laufend bewerten würde, um ihren Sparerinnen und Sparern den Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen zu verschaffen. Demnach lassen Bausparkassen ihre Kundinnen und Kunden für Verwaltungskosten aufkommen, welche qua Gesetz die Unternehmen zu tragen haben. Solche Steuerungs- und Verwaltungsarbeiten dürfen nicht auf Verbraucherinnen und Verbraucher abgewälzt werden!

Urteil mit Signalwirkung 

Wir gehen davon aus, dass das Urteil des Bundesgerichtshofs eine Signalwirkung für die gesamte Branche hat. Wir erwarten jetzt von allen Bausparkassen, dass sie ihre Kundinnen und Kunden über zu Unrecht erhobene Gebühren informieren und diese unaufgefordert zurückzahlen. Aus unserer Erfahrung reagieren die Bausparkassen jedoch sehr unterschiedlich auf die Rückforderungswünsche der Verbraucherinnen und Verbraucher: Einige erstatten sie freiwillig, andere überhaupt nicht oder nur in Teilen, mitunter verweisen die Anbieter auch darauf, dass das Urteil eine andere Bausparkasse beträfe.

Gezahlte Kontogebühren zurückverlangen

Mit diesen Antworten sollten Sie sich aber nicht zufriedengeben. Fordern Sie zügig Ihre gezahlten Entgelte zurück. Dabei ist es unerheblich, ob Kontogebühr, Jahresentgelt, Kontoentgelt oder Serviceentgelt auf Ihrem jährlichen Kontoauszug steht und ob es sich um einen Bausparvertrag der BHW oder den einer anderen Bausparkasse handelt.

Nach unserer Auffassung ist Ihr Anspruch auf Erstattung aller inner­halb der letzten zehn Jahre gezahlten Gebühren noch nicht verjährt. Diese können Sie also zurückfordern.

Achten Sie darauf, den Eingang Ihres Forderungsschreibens beweisen zu können. Wenden Sie sich also am besten schriftlich an Ihre Bausparkasse – per Einwurfeinschreiben oder mit Faxbericht. Für die Formulierung Ihres Briefes können Sie den kostenlosen Musterbrief der Stiftung Warentest nutzen.

Stellt sich Ihre Bausparkasse quer, schalten Sie die Schlichtungsstelle Bausparen ein. Dort wird man sich Ihren Fall anschauen und Ihnen und der Bausparkasse einen Schlichtungsvorschlag unterbreiten.

Ansprüche für beendete Verträge prüfen lassen

Wenn Sie einen Bausparvertrag bereits beendet haben, raten wir Ihnen ebenfalls, sich an die zuständigen Ombudspersonen zu wenden, um dort eine etwaige Verjährung Ihrer Ansprüche auf Rückzahlung der gezahlten Gebühren prüfen zu lassen.

Unser Angebot

Sie haben Fragen rund ums Thema Bausparvertrag? Wir unterstützen Sie gerne. Unsere Finanzexpertinnen und -experten beraten anbieterunabhängig. ⇒ Jetzt Beratungstermin vereinbaren

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