Jahresentgelte für Bausparverträge zurückfordern
In den letzten Jahren haben viele Bausparkassen jährliche Kontoführungsgebühren eingeführt oder angehoben. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt klargestellt: Solche Gebühren sind in der Sparphase nicht zulässig. Mit einem Musterbrief der Verbraucherzentralen können Sie unrechtmäßig gezahlte Gebühren zurückfordern.
Das Wichtigste in Kürze
- Der BGH hat entschieden, dass Bausparkassen in der Sparphase keine Jahres- oder Vertragsentgelte verlangen dürfen. Das gilt auch für Riester-Bausparverträge.
- Viele Bausparkassen bestehen darauf, dass die Urteile nicht auf ihre Tarife übertragbar sind. Doch Gerichte erklären solche Gebührenklauseln häufig für unwirksam.
- Sie können zu Unrecht gezahlte Gebühren zurückverlangen. Nutzen Sie dafür den Musterbrief der Verbraucherzentralen.
Der BGH urteilte im November 2022 (Az. XI ZR 551/21), dass die BHW Bausparkasse kein Jahresentgelt für die Verwaltung von Bausparkonten in der Sparphase verlangen darf. Begründung: Die Bausparkasse erfüllt damit nur ihre vertragliche Pflicht – und handelt vor allem im eigenen Interesse. Die Kosten dürfen nicht auf Kundinnen und Kunden abgewälzt werden.
Auch für Riester-Bausparverträge gilt: Gebühren für Tätigkeiten, die die Bausparkasse ohnehin erbringen muss, sind unwirksam. Das bestätigte der BGH am 28. Juli 2026 (Az. XI ZR 83/25) in einem Verfahren gegen die Landesbausparkasse Hessen-Thüringen.
Urteile gegen weitere Bausparkassen
Mehrere Gerichte haben ähnliche Klauseln anderer Bausparkassen für rechtswidrig erklärt:
- LBS Südwest: Jahresentgelte von 9, 15 oder 18 Euro sind unwirksam (OLG Stuttgart, März 2024)
- LBS Bayern: Gebühren für die Aufrechterhaltung einer Anwartschaft auf ein Bauspardarlehen sind unzulässig (OLG München, Mai 2026)
- Schwäbisch Hall: Jahresentgelte für Bauspardarlehen sind unwirksam (OLG Stuttgart, Februar 2026)
- Wüstenrot: Kontogebühren von 15 Euro pro Jahr in der Sparphase sind unzulässig (LG Stuttgart, 2023)
- Signal Iduna: Die „Servicepauschale“ von 15 Euro ist rechtswidrig (OLG Hamburg, März 2024)
- LBS NordWest: Jahresentgelte von 12 Euro sind unzulässig (LG Dortmund, 2023)
So fordern Sie Ihr Geld zurück
- Prüfen Sie Ihre Unterlagen: Sammeln Sie alle Belege, auf denen die Gebühren ausgewiesen sind (z. B. Kontoauszüge).
- Nutzen Sie unseren Musterbrief: Die Verbraucherzentralen bieten einen kostenlosen Musterbrief an, mit dem Sie die Rückerstattung fordern können.
- Reagieren auf Ablehnungen: Falls die Bausparkasse Ihre Forderung zurückweist, können Sie sich an die Schlichtungsstelle für Bausparen oder Ihre regionale Verbraucherzentrale wenden.
Achtung Verjährung: Eine einfache Zahlungsaufforderung stoppt die Verjährung nicht. Handeln Sie rechtzeitig, um Ihre Ansprüche zu sichern!
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