📣 Kostenloser Online-Vortrag für Eltern mit Babys »Gesunde Ernährung von Anfang an« am 29. November, 20 Uhr ⇒ Jetzt anmelden 


Veranstaltungen

Warenkorb

Sparda-Bank: Kein Herz für Geringverdiener

Empfänger von Arbeitslosengeld I und II müssen bei der Sparda-Bank Hamburg neuerdings Kontoführungsgebühren zahlen. Für Kunden mit Lohn, Gehalt oder Rente ist dieser Service weiterhin kostenlos. Doch die Sparda-Bank ist kein Einzelfall. Die Diskriminierung von Geringverdienern hat in der Branche Methode.

Geldautomat

Das Wichtigste in Kürze

  1. Nur Girokonten, auf denen Lohn, Gehalt oder Rentenzahlungen eingehen, sind bei der Sparda-Bank Hamburg noch kostenlos.
  2. Empfänger von Arbeitslosengeld I und II können sich zwar von den Kontoführungsgebühren befreien lassen, allerdings nur einmalig für einen Zeitraum von sechs Monaten.
  3. Lediglich einige Online-Banken knüpfen noch keine Bedingungen an ihre kostenlosen Girokonten.
Stand: 07.07.2020

Die Sparda-Bank Hamburg ist leider kein Einzelfall. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Vertragsfreiheit dürfen Banken ihre Bedingungen für verschiedene Einkommensgruppen innerhalb ihres Kundenstamms unterschiedlich gestalten. Sie sind nicht an ein allgemeingültiges Angebot gebunden. Darum ist die Praxis der Kontoführungsgebühr ausschließlich für Geringverdiener mittlerweile üblich in der Branche. Aus unserer Sicht eine offene Diskriminierung von Geringverdienern. Hier ist der Gesetzgeber gefragt, für eine Gleichstellung und Gerechtigkeit zu sorgen.
Lediglich einige Online-Banken knüpfen noch keine Bedingungen an ihre kostenlosen Girokonten.

Kunde soll für Arbeitgeber haften

Doch selbst Beziehern eines regelmäßigen Gehaltes berechnet die Sparda-Bank mitunter Kontoführungsgebühren. Ist der Arbeitgeber des Kunden nicht bereit oder aus technischen Gründen nicht in der Lage, das Gehalt mit einem bestimmten Überweisungsschlüssel zu überweisen, verlangt die Sparda-Bank von ihren Kunden auch hier Kontoführungsgebühren. In den Vertragsbedingungen der Bank findet sich zu diesem Vorgehen jedoch kein Hinweis. Dabei hat der Arbeitnehmer auf die technischen Abläufe einer Überweisung zwischen Bank und Arbeitgeber keinerlei Einfluss. Entsprechend sollte er auch nicht in Form von Kontoführungsgebühren dafür in die Verantwortung genommen werden.

Unser Angebot

Sie haben Probleme mit Ihrer Bank, Fragen zum Kontowechsel oder zu Kontoführungsentgelten? Unsere unabhängigen Experten helfen Ihnen weiter. Sollten Sie sich zu Ihrem individuellen Fall beraten lassen wollen, so vereinbaren Sie bitte einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.

Bücher und Broschüren