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Schufa-Score: Wie kommt er zustande?

Auch Sie haben einen Score-Wert! Unternehmen nutzen ihn, um darüber zu entscheiden, ob Sie einen Kredit bekommen, auf Rechnung zahlen oder einen bestimmten Vertrag abschließen können. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) darf der Score aber nicht mehr allein ausschlaggebend sein.

Hand dreht Würfel mit Smileys

Das Wichtigste in Kürze

  1. Auskunfteien ziehen mit Hilfe personenbezogener Daten Rückschlüsse auf die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit von Verbraucherinnen und Verbrauchern.
  2. Die Score-Werte der Schufa und anderer Auskunfteien nutzen Anbieter, um zu entscheiden, wem sie welchen Vertrag zu welchen Konditionen anbieten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun geurteilt, dass Unternehmen nicht nur auf Grundlage automatisierter Score-Werte entscheiden dürfen, ob sie Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern abschließen.
  3. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Score-Daten einmal pro Jahr abfragen und sie – wenn nötig – korrigieren lassen.
Stand: 07.12.2023

Haben Sie schon einmal etwas von Scoring gehört? Nein? Dann, sollten Sie sich schlau machen. Denn von Scoring sind alle betroffen.

Bei Unternehmen werden Daten über das wirtschaftliche Verhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern gesammelt und zu Punktwerten zusammengefasst, den sogenannten Scores. Ein Score entscheidet mit, ob Sie nur gegen Vorkasse einkaufen dürfen oder auch auf Rechnung, ob Sie einen niedrigen oder einen höheren Zins für Ihren Kredit zahlen müssen oder ob Sie vielleicht gar keinen Kredit erhalten. Die Score-Daten können Sie einmal jährlich abfragen – und korrigieren lassen.

Der Score darf nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht das alleinige Bewertungskriterium sein, das darüber entscheidet, ob ein Vertrag zustande kommt oder nicht. Der potenzielle Vertragspartner muss noch andere Informationen prüfen. Ob automatisierte Vergabeprozesse wie zum Beispiel bei Online-Kurzkrediten damit unzulässig sind, muss nun das vorlegende Verwaltungsgericht Wiesbaden anhand der deutschen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entscheiden.

Was ist Scoring?

1996 wurde das sogenannte Scoring-Verfahren erstmals von der Schufa eingerichtet. Hergeleitet wird der Begriff aus dem englischen „score“, was so viel wie Punktzahl bedeutet. Mit Scoring bezeichnet werden systematische, in der Regel auf mathematisch-statistischer Analyse von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit basierende Verfahren zur Prognose über das zukünftige Verhalten von Personengruppen und Einzelpersonen mit bestimmten Merkmalen. Grundlage des Scoring sind personenbezogene Daten von Personen, über die in der Vergangenheit Erkenntnisse zu der zu prognostizierenden Frage gesammelt wurden. Nach bestimmten Gewichtungen wird ein Score errechnet. Dieser soll Anhaltspunkte über das künftige Zahlungsverhalten eines Kunden geben.

Ein Score entscheidet mit, ob ein Kredit gewährt oder abgelehnt wird. Der Score setzt sich aus verschiedenen Angaben der einzelnen Person zusammen, etwa den vorhergehenden Krediterfahrungen und statistischen Erhebungen. Unter Berücksichtigung aller Angaben wird letztendlich ein Wert erhoben, der je nach dem positiven oder negativen Gesamtbild variiert. Somit gilt der Score-Wert als Anzeiger der Kreditwürdigkeit und wird durch eine Zahl, deren Spannbreite von 1 bis 100 reicht, dargestellt. Eine Person scheint nun umso kreditwürdiger, je höher die Zahl des Score-Wertes ist.

Es gibt zwei Arten von Score-Werten: Die erste Art ist der Basis-Score. Dieser wird in der Eigenauskunft in Prozent angegeben und nicht täglich aktualisiert. Die zweite Art ist der Branchen-Score. Er wird tagesaktuell berechnet. Branchen-Scores wurden 1997 eingeführt und 2001 überarbeitet.

Das Score-Verfahren basiert auf dem logistischen Regressionsmodell, das die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Zufallsereignisses mit zwei möglichen Ausgängen modelliert. Für das Verfahren von 2001 wurden rund 6,7 Mio. anonymisierte Datensätze über eine „Reifezeit“ von 15 Monaten ausgewertet. Von dem Branchen-Scores gibt es wieder sieben verschiedene Arten. Diese sind: Hypothekenbank (HypoScore), Versandhandel, Handel, Telekommunikation, Genossenschaftsbanken/ Sparkassen, Banken und die Schufa-Business-Line.

Warum ist Scoring ein Problem?

Grundsätzlich ist der Score-Wert in verschiedene Risikoklassen eingeteilt. Abhängig von dem Kreditverhalten wird die einzelne Person einer bestimmten Klasse unterstellt. Die Errechnung des angeblichen Risikos eines Verbrauchers erfolgt durch Zuordnung zu einer Vergleichsgruppe mit identischen Merkmalen. Für jede Gruppe ergibt sich am Ende ein bestimmtes Risiko. Die Schufa berechnet außerdem unterschiedliche Score-Werte aufgrund spezieller Kennzahlen für die verschiedenen Branchen, da sich die ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten in den jeweiligen Branchen unterscheiden.

Die Schufa ist dabei nur einer von vielen Datensammlern, hier werden nur Informationen über die Vertragstreue gespeichert, dagegen haben andere Unternehmen sich darauf spezialisiert Daten über Beruf, Einkommen, Vermögen oder Familienstand zu sammeln.

Gemeinsam ist allen Scores, dass bisher kaum jemand wusste, wie genau sie errechnet wurden. Doch damit ist jetzt zum Glück Schluss: Die Schufa und andere Wirtschaftsauskunfteien müssen Verbraucherinnen und Verbrauchern von nun an Auskunft darüber geben, wie die Werte des Bonitätsscorings (z. B. des Schufa-Score) zustande kommen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Verfahren gegen die Schufa entschieden, dass es sich um eine automatisierte Entscheidung handelt, wenn ein Vertragsabschluss maßgeblich vom Schufa-Score abhängt. Das hat zur Folge, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nun mehr Transparenz von der Schufa verlangen können und das Recht haben, zu erfahren, wie der Wert ihres Schufa-Scores zustande kommt.

Einige Grundbausteine des Schufa-Scores sind bereits bekannt: Die Anzahl der Girokonten, Kreditkarten und Handyverträge etwa fließen in die Berechnung genauso ein wie laufende Kredite, die Dauer der Kreditbeziehung, die Anzahl der Versandhandelskonten und Wohnungswechsel. Angeblich nicht entscheidungserhebliche Daten sind wohl der Wohnort (wenn nichts anderes vorhanden ist, aber doch wieder), der Beruf, Einkommen, Geschlecht, Alter, Familienstand. Es bestand sogar der Verdacht, dass vielleicht sogar die Anzahl der Scheidungen und die Marke des Autos einfliessen.

Um einen Risikowert zu errechnen, kontrollieren die Datensammler, wie oft Rechnungen in dieser Gruppe nicht bezahlt oder Kredite nicht getilgt wurden. Viele schlechte Zahler in der Gruppe schaden. Auch Verbraucherinnen und Verbraucher, die gut verdienen und ihre Rechnungen immer pünktlich zahlen, können abrutschen. Dazu reicht, dass ein Element in der Berechnung schlecht ist, etwa wenn man in einer negativ eingestuften Straße wohnt. Wo viele pünktliche Zahler wohnen, werden auch Nachbarn besser eingestuft. Damit wird jemand, der in einem sozialen Brennpunkt wohnt, von vorneherein mehr für seinen Kredit zahlen müssen.

Probleme gibt es auch beim Merkmal „Kreditanfrage”. Dieses Merkmal wird immer dann gespeichert, wenn sich jemand bei einer Bank ein konkretes Kreditangebot unterbreiten lässt. Zwar verschwindet die Information schon nach zehn Tagen wieder aus der Schufa-Auskunft, sie bleibt aber noch ein Jahr lang intern gespeichert. Die Schufa verwendet auch diese Information für das Scoring, unabhängig von den Gründen für die Kreditanfrage: Während der eine Verbraucher innerhalb kurzer Zeit drei Kreditangebote einholt, weil er finanziell vor dem Abgrund steht, will der andere vielleicht nur Tarife vergleichen. Beim Scoring werden beide gleich behandelt. Deshalb hat die Schufa das Merkmal „Konditionenanfrage“ eingeführt, das diese Auswirkungen nicht hat, jedoch von den Banken kaum genutzt wird.

Was muss sich in Sachen Scoring ändern?

Alle Betroffene sollten erfahren, wann und an welche Vertragspartner ihr Score-Wert weitergegeben wurde. Damit könnten Betroffene wenigstens in Grenzen nachvollziehen, welche Daten etwa bei einer Entscheidung ihrer Bank zugrunde gelegen haben.
Die Schufa hat einen Score-Simulator eingerichtet, mit dem man anhand weniger Parameter ein wenig mit seinem Score experimentieren kann, um zu sehen, wo man in etwa steht.

Wie kann man sich gegen falsche Score-Werte wehren?

Derzeit können sich Verbraucherinnen und Verbraucher gegen ihre Einstufung per Score praktisch nicht wehren. Es kann sogar negativ wirken, eine Anfrage zu persönlichen Daten zu verweigern. Wir meinen: Es darf nicht sein, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern durch das Scoring-Verfahren wirtschaftliche Risiken entstehen oder ihnen schlechtere Konditionen angeboten werden.

 

Unser Rat

Überprüfen Sie Ihren Score jährlich. Fragen Sie bei den Auskunfteien ab, welche personenbezogenen Daten über Sie dort zu welchem Zweck gespeichert sind, woher diese kommen und wer sie erhalten hat. Die Datenübersicht, die Ihnen ausgestellt wird, sollte alle in den letzten zwölf Monaten von Unternehmen abgefragten Werte beinhalten.

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