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Gemeinsam investieren mit Energiegenossenschaften

Der Grundgedanke einer Genossenschaft ist: Gemeinsam ein Ziel besser zu erreichen als im Alleingang. Diese Idee verfolgen auch Energiegenossenschaften. Sie geben Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich an der Nutzung alternativer Energiequellen vor ihrer eigenen Haustür zu beteiligen.

Solaranlage

Das Wichtigste in Kürze

  1. Bei Energiegenossenschaften steht das gemeinschaftliches Engagement im Vordergrund.
  2. Wer sich engagiert, will die dezentrale Energiewende fördern und nicht nur Gewinne erzielen.
  3. Der Beitritt zu einer Energiegenossenschaft ist eine Unternehmensbeteiligung mit Verlustrisiko.
Stand: 26.05.2025

Seit 2006 wurden in Deutschland mehr als 1.000 Energiegenossenschaften gegründet. In ihnen sind, nach Angaben des Genossenschaftsverbandes, mittlerweile 220.000 Mitglieder mit rund 3,6 Milliarden Euro beteiligt. Diese Genossenschaften haben zahlreiche lokale Projekte in den Bereichen Wind- und Solarenergie, Biomasse oder auch kommunale Nahwärmenetze realisiert.

Demokratischer Grundgedanke

Charakteristisch für jede Genossenschaft ist der gemeinschaftliche Geschäftsbetrieb. Jedes Mitglied hat unabhängig von der Höhe seiner Beteiligung eine Stimme in der Generalversammlung. Dies schützt alle Mitglieder vor einer Übermacht von Mehrheitseignern und wahrt die Unabhängigkeit von außergemeinschaftlichen Interessen.

So kann man Mitglied werden

Der Beitritt zu einer Genossenschaft erfolgt durch Unterzeichnung einer Beitrittserklärung und Verpflichtung zum Kauf eines Genossenschaftsanteils in bestimmter Höhe. Wenn nichts anderes vereinbart ist, können Mitglieder mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres schriftlich aus einer Genossenschaft austreten. In der Satzung kann allerdings auch eine Kündigungsfrist von bis zu fünf Jahren vereinbart sein. Genossinnen und Genossen binden sich in der Regel für mindestens drei Jahre und haben eine Kündigungsfrist von zumeist einem Jahr einzuhalten.

Jährlicher Dividendenanspruch

Jedes Mitglied hat grundsätzlich Anspruch auf Auszahlung einer jährlichen Dividende, deren Höhe allerdings jedes Jahr neu festgelegt wird. Wenn es nach Ansicht der Gremien erforderlich ist, kann die Dividendenzahlung auch entfallen. Die Rückzahlung des Genossenschaftsanteils nach Kündigung erfolgt zum aktuellen Geschäftswert, kann also niedriger sein als die ursprüngliche Anlagesumme.

Risiken der Genossenschaftsbeteiligung

Die Beteiligung an einer Energiegenossenschaft ist nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre eine relativ sichere und für alle Bürgerinnen und Bürger offene Form der Investition in den regionalen Klimaschutz. Die Investition wird in der Regel nicht mit dem ausschließlichen Ziel einer Gewinnmaximierung getätigt, sondern vorrangig zur Förderung der regionalen, dezentralen und klimafreundlichen Energiegewinnung. Da der Geschäftsbetrieb regelmäßig vom genossenschaftlichen Prüfungsverband kontrolliert wird, besteht eine professionelle externe Kontrolle.

Investorinnen und Investoren sollten sich dennoch der Risiken einer solchen Geldanlage bewusst sein. Genossenschaftsanteile sind eine unternehmerische Beteiligung, deren Verlauf und Ausgang vom erfolgreichen Geschäft abhängt. Bei unverhältnismäßig hohen Ertragsversprechen sollten Anlegerinnen und Anleger skeptisch werden. Sie können Zeichen für ein unseriöses Genossenschaftsmodell (→ Sind Anteile an einer Genossenschaft eine gute Geldanlage?) sein.

Nachschusspflicht ausschließen

Wie bei jeder anderen unternehmerischen Beteiligung ist das Risiko einer Fehlkalkulation nicht zu unterschätzen. Oft reicht schon eine falsch prognostizierte Sonneneinstrahlung oder Windmenge, um ein Geschäftsmodell ins Straucheln zu bringen. Im Fall der Insolvenz muss mit dem Totalverlust des eingesetzten Kapitals gerechnet werden. Eine Einlagensicherung, wie sie Sparanlagen bei Kreditinstituten haben, gibt es für eine Beteiligung an einer Genossenschaft nicht.

Es sollte darauf geachtet werden, dass in der Satzung die sogenannte Nachschusspflicht – Mitglieder müssen dann mit eigenem Kapital Verluste ausgleichen – ausgeschlossen ist.

Unser Angebot

Wenn Sie Fragen zur Geldanlage in Genossenschaften oder Probleme damit haben, können Sie sich an unsere Finanzexpertinnen und Finanzexperten wenden. ⇒ Jetzt Beratungstermin buchen

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