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Sind Anteile an einer Genossenschaft eine gute Geldanlage?

Sie wollen Ihr Geld oder die vermögenswirksamen Leistungen Ihres Arbeitgebers in eine Genossenschaft einzahlen? Dort ist es sicher, meinen Sie, und außerdem ist die Rendite nicht schlecht. Na, wenn Sie sich da mal nicht irren. Achten Sie auf das Kleingedruckte!

Beleuchtetes Haus an der Straße eines Wohngebiets

Das Wichtigste in Kürze

  1. Einige Genossenschaften nutzen die fehlende staatliche Kontrolle aus, um Anlegerinnen und Anlegern äußerst ungünstige und undurchsichtige Konditionen anzubieten.
  2. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihr Geld bei dieser Investition vollständig verlieren.
  3. Lange Kündigungsfristen erschweren einen Ausstieg aus riskanten Verträgen.
Stand: 28.02.2024

Genossenschaften investieren das Vermögen ihrer Mitglieder beispielsweise in Immobilien oder Projekte der Energieproduktion und -versorgung. Doch der gute Name der Rechtsform wird regelmäßig von unseriösen Unternehmen missbraucht, die mit staatlicher Förderung und Gewinnbeteiligungen um Anlegerinnen und Anleger werben. Es ist möglich, alle eingezahlten Beträge zu verlieren oder sogar Nachzahlungen leisten zu müssen.

Genossenschaften unterliegen, anders als Genossenschaftsbanken wie die Volks- und Raiffeisenbanken, nicht der staatlichen Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und es gibt für das investierte Geld keine Einlagensicherung. Mitglieder tragen im Falle einer Insolvenz das Risiko, alle eingezahlten Beträge zu verlieren oder sogar Nachzahlungen leisten zu müssen. Lange Kündigungsfristen erschweren einen Rückzahlungswunsch. Uns liegen zahlreiche Anfragen von Betroffenen vor, die gerne ihr Geld wiedersehen würden.

Auf folgende Fallstricke sollten Sie achten. Wenn Sie Probleme mit Geldanlagen in Genossenschaften haben, können Sie sich an unsere Finanzexpertinnen und Finanzexperten wenden.

Betrug mit vermögenswirksamen Leistungen

Die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen (VL oder W) durch den Arbeitgeber ist eine staatlich geförderte Sparform. Der Arbeitgeber überweist für seinen Arbeitnehmer eine vereinbarte Summe auf ein Anlagekonto. Auch Genossenschaften bieten solche Sparpläne an. Wird das Geld in Immobilien zur Wohnungsversorgung investiert, kann die staatliche Wohnungsbauprämie die Investition zusätzlich attraktiv machen.

Doch wir hören immer wieder, dass Verträge über vermögenswirksame Leistungen mit Wohnungsbaugenossenschaften ohne Zustimmung der Betroffenen in ihrem Namen geschlossen wurden. Sie hatten zuvor nach Kreditmöglichkeiten im Internet gesucht. Die hinterlassenen Daten wurden genutzt, um hinter dem Rücken der Verbraucherinnen und Verbraucher ihrem Arbeitgeber vorzuspiegeln, es wäre ein Vertrag über vermögenswirksame Leistungen mit einer Wohnungsbaugenossenschaft geschlossen worden. Der Arbeitgeber leistete daraufhin ahnungslos die VL-Zahlungen an die Genossenschaft. Gegen diesen Betrug sollten Sie sich wehren! Wir unterstützen Sie dabei.

Hohes Eintrittsgeld und weitere Gebühren

Immer wieder sehen wir Satzungen von Genossenschaften, die den Beitritt zum Anlass nehmen, überhöhte Gebühren zu verlangen. So sind uns Fälle bekannt geworden, in denen ein bis zu 14,5 Prozent hohes, sofort fälliges und nicht rückzahlbares Eintrittsgeld verlangt wurde. Bei Ratenzahlung – wie immer im Fall von vermögenswirksamen Leistungen – stehen damit die Raten des gesamten ersten Jahres und auch Teile der Wohnungsbauprämie dem Sparguthaben gar nicht zur Verfügung. Leider auch nicht selten sind hohe Gebühren für Kontoführung, Bearbeitung und Ratenzahlung, die die Einzahlungen der Genossenschaftsmitglieder weiter schmälern.

Lange Kündigungsfristen und Strafzahlungen

Die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft muss gekündigt werden. Die Kündigungsfrist kann bis zu fünf Jahre betragen und die Rückzahlung des Kapitals ist in der Regel an Bedingungen geknüpft, die die Auszahlung weiter verzögern.

Bei Ratenzahlung werden – wie immer im Fall von vermögenswirksamen Leistungen – bei vorzeitiger Kündigung die ausstehenden Raten teilweise in voller Höhe eingefordert, teils mit zusätzlichen Strafzahlungen belegt. Auch für die Schließung des Mitgliedskontos werden immer wieder Gebühren verlangt.

Jedes Genossenschaftsmitglied sollte sich zudem darüber im Klaren darüber sein, dass nur der sogenannte Buchwert seiner Beteiligung zurückgezahlt wird und dieser kann durchaus niedriger sein kann als die eingezahlte Beteiligungssumme.

Insolvenzrisiko

Im Insolvenzfall erhalten die Mitglieder einer Genossenschaft nur dann Geld zurück, wenn nach Begleichung aller Schulden und Auszahlung aller Gläubiger noch Geld übrig ist. Dies ist eher unwahrscheinlich. Das Insolvenzrisiko liegt also beim Mitglied. Einen Schutz durch die gesetzliche Einlagensicherung gibt es nicht.

Wurde eine Ratenzahlung vereinbart – wie etwa bei vermögenswirksamen Leistungen – kann die Satzung regeln, dass trotz Kenntnis einer drohenden Insolvenz so lange weiter Zahlungen geleistet werden müssen, bis die vollständige Genossenschaftsbeteiligung eingezahlt ist.

Unser Rat

Zwischen Werbung und Wirklichkeit klafft bei vielen Genossenschaften eine große Lücke. Die Investitionen sind oft riskante Geldanlagen. Den vollmundigen Versprechungen der Anbieter steht das Risiko des Totalverlusts des eingezahlten Vermögens gegenüber. Investieren Sie daher Ihr Geld nicht ohne eine genaue Prüfung des Kleingedruckten in Genossenschaften und informieren Sie sich vorab umfassend über Ihre Rechte und Pflichten als Mitglied.

Wenn Sie Fragen zur Geldanlage in Genossenschaften oder Probleme damit haben, können Sie sich an unsere Finanzexpertinnen und Finanzexperten wenden. ⇒ Jetzt Beratungstermin buchen

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