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Neukunden fühlen sich von Trade Republic getäuscht

Die Trade Republic Bank GmbH warb mit einer Gratisaktie für eine Depoteröffnung, teilte an einige Neukunden dann aber nur Aktienbruchteile aus. Für uns ein klarer Fall von Irreführung, den wir abgemahnt haben. Die Bank hat jetzt eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Mann tradet am Laptop

Das Wichtigste in Kürze

  1. Trade Republic informierte ihre Kunden nicht ausreichend über die Bedingungen der Werbeaktion.
  2. Aktienbruchteile sind keine vollwertige Aktie.
  3. Nach unserer Abmahnung hat die Trade Republic eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Stand: 20.07.2022

Auf ihrer Internetseite lobte die Bank für die Eröffnung eines Depots eine Gratisaktie im Wert von bis zu 200 Euro aus. Tatsächlich wurden Neukunden aber entweder Aktien oder nur Aktienbruchteile zugeteilt. Auf die Zuteilung hatten die Neukunden keinen Einfluss. Über die Konditionen hinter der Werbeaktion informierte das Unternehmen auf seiner Internetseite aus unserer Sicht nur unzureichend und intransparent.

Aktienbruchteile haben Nachteile

Uns liegen Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor, die sich durch die Werbeaktion der Trade Republic Bank GmbH getäuscht fühlen. Der Erwerb eines Aktienbruchteils bietet im Vergleich zum Erwerb einer ganzen Aktie nämlich eine Reihe von Nachteilen: Zum einen fehlt der Aktionärin oder dem Aktionär das Stimmrecht auf der Jahreshauptversammlung. Dazu berechtigt nur der Besitz einer ganzen Aktie.

Zudem ist der Handel von Aktienbruchteilen erschwert, da an den regulierten Börsen nur ganze Aktien gehandelt werden. Der Inhaber eines Bruchteils ist darauf angewiesen, dass ein Broker ihm den Bruchteil abkauft und seinerseits das Risiko auf sich nimmt, erst nach Zusammenfügung mehrerer Bruchteile eine vollständige Aktie zu besitzen. Dieses Risiko lassen sich Broker natürlich teuer bezahlen. Ein Aktienbruchteil ist daher nicht mit einer ganzen Aktie gleichzusetzen.

Irreführung von neuen Kundinnen und Kunden

Für uns ist das Verhalten der Trade Republic ein klarer Fall von Irreführung. Entsprechend haben wir das Unternehmen abgemahnt. Die Bank hat eine Unterlassungserklärung abgegeben.