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Postbank gibt klein bei

Einer 90-jährigen Dame überweist die Postbank nun endlich das Geld, das sie durch die Investition in einen riskanten Fonds verloren hatte. Einen Fonds, den sie eigentlich gar nicht haben wollte. Hartnäckigkeit zahlt sich aus.

Postbank-Schild vor Gebäude
Stand: 09.05.2019

Die Postbank gleicht einer Kundin einen finanziellen Schaden vollständig aus, den sie durch eine Investition in den JP Morgan Global Income Fund erlitten hat – allerdings erst, nachdem wir eingegriffen und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informiert haben. Trotz mehrmaliger Versuche seitens der Seniorin, den Kauf von Fondsanteilen noch zu stoppen, hatte ihre Hausbank fast 50.000 Euro vom leeren Anlagekonto abgebucht und in dem riskanten Fonds angelegt. Mit unserer Unterstützung setzte die Verbraucherin ihre gesamten Schadensersatzansprüche erfolgreich gegen die Postbank durch.

Postbank verweigert Schadensersatz

Noch im Dezember 2018 hatte die Postbank alle Forderungen ihrer Kundin abgelehnt und behauptet, die Verbraucherin hätte sich den Fonds selbst ausgesucht, eine Beratung und angebotene Bedenkzeit ausgeschlagen und auf eine sofortige Durchführung des Geschäfts bestanden. Doch die Betroffene hatte keine Geeignetheitserklärung von ihrer Bank erhalten. Diese ist Privatanlegern seit Anfang 2018 nach jedem Anlagegespräch auszuhändigen. Darin hätte die Bank begründen müssen, warum der JP Morgan Global Income Fund für die Seniorin, die bislang immer auf die Sicherheit ihrer Geldanlagen bedacht war, passend ist. 

Die Geschichte der Postbank-Kundin

Einer alten Dame empfiehlt die Postbank, ihr Geld in einen riskanten Fonds zu investieren, und anschließend behauptet sie, die Kundin habe genau diesen Fonds von sich aus unbedingt haben wollen. Die unglaubliche Geschichte von Frau S. aus Hamburg.

Verbraucherzentrale informiert BaFin

Nachdem wir die BaFin informiert haben und diese die Postbank um Stellungnahme gebeten hatte, willigte das Kreditinstitut im März 2019 ein, „aus Kulanz“ und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht Schadensersatz für den Verlust, der zwischen Kauf und Verkauf des Fonds entstanden war, zu leisten. Zusätzlich machten wir gegenüber der Postbank Überziehungszinsen geltend, die der Anlegerin durch die Abbuchung vom leeren Konto entstanden waren, sowie den finanziellen Verlust, den sie durch den von der Postbank eigenmächtig vorgenommenen Verkauf von Anteilen an ihrem Immobilienfonds erlitten hatte, um ihr Konto zu decken.

Erst nach nochmaligem Nachhaken willigte die Postbank schließlich Mitte April ein, den Schaden der Verbraucherin vollständig auszugleichen. Sie teilte mit, auch die Überziehungszinsen zu erstatten, den Verkauf der Immobilienfondsanteile zu stornieren und entgangene Ausschüttungen zu zahlen.

Unser Fazit

Der Fall zeigt, dass manche Banken aus der Finanzkrise nichts gelernt haben und ihren Kunden nach wie vor unpassende riskante Geldanlagen unterjubeln, um hohe Provisionen zu kassieren. Wir raten Betroffenen, sich zur Wehr zu setzen und hartnäckig zu bleiben. Wer allein nicht weiterkommt, sollte sich sachkundige Hilfe holen, um seine Ansprüche durchzusetzen. 

Wir beraten Verbraucher unabhängig zu ihren Ansprüchen bei einer nachteiligen oder gescheiterten Geldanlage. Terminen können vereinbart werden unter Tel. (040) 24832-107 oder termine@vzhh.de.