📣 Kostenloser Online-Vortrag: »Plastik und Verpackungen – der ganz normale Wahnsinn« am 2. April ⇒ Jetzt anmelden


Veranstaltungen

Warenkorb

Geringere Krankenkassenbeiträge für kleine Selbstständige

Selbstständige, die wenig Gewinn machen, können aufatmen: Seit 2019 können sie sich rund 174 Euro monatlich krankenversichern. Vorher wurde mehr als die doppelte Summe fällig.

Person reinigt Waschbecken

Das Wichtigste in Kürze

  1. Selbstständige mit geringem Einkommen mussten bis 2018 sehr hohe Beiträge für ihre gesetzliche Krankenversicherung bezahlen.
  2. Seit 2019 ist das anders. Die sogenannte Mindestbeitragsbemessungsgrundlage wurde deutlich gesenkt. Ein wichtiger Schritt, die Versicherungspflicht für alle auch individuell zu ermöglichen.
  3. Nur wer weniger als etwa 1.000 Euro im Monat verdient, muss proportional noch zu viel seines Einkommen für den Versicherungsschutz ausgeben.
Stand: 24.04.2022

Gerade für Kleinunternehmer ist der Beitrag zur Krankenversicherung oft ein hoher Kostenfaktor. Selbstständige, die wenig verdienen, müssen seit 2019 aber deutlich geringere Versicherungsbeiträge zahlen. Das Einkommen, das zur Berechnung des Krankenversicherungsbeitrags für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung zugrunde gelegt wird – die sogenannte Mindestbeitragsbemessungsgrundlage – wurde drastisch gesenkt und beträgt 1.096,67 Euro pro Monat (§ 240 Abs. 4 SGB V).

Der Krankenkassenbeitrag, den Selbstständige mit geringen Einnahmen mindestens zahlen müssen, liegt damit bei monatlich 174 Euro (bei einem Zusatzbeitrag von 1,3 Prozent und mit Krankengeldanspruch).

Der Versicherungsschutz für viele Kleinunternehmer orientiert sich endlich an ihren tatsächlichen Einnahmen und wird so bezahlbar – eine große Gerechtigkeitslücke wurde geschlossen. Ebenfalls positiv: Es entfällt die Bedürftigkeitsprüfung, die diejenigen durchlaufen mussten, deren Einkommen unterhalb der alten, mehr als doppelt so hohen Mindestgrenze liegt.

Aber: Trotz der Verbesserung gibt es weiterhin Geringverdiener unter den Selbstständigen, die auch die neue Einkommensgrenze von zurzeit monatlich 1.096,67 Euro nicht erreichen und proportional zu viel von ihrem Einkommen an die Krankenkasse zahlen müssen.

Hohe Beiträge trotz geringer Einnahmen

Die Höhe des Beitrags zur Krankenversicherung für Selbstständige wurde bis Ende 2018 nach einem unterstellten Mindesteinkommen berechnet, das viele der Betroffenen gar nicht erwirtschafteten – nämlich mindestens 2.283,75 Euro. Mit einem angenommenem Zusatzbeitrag von damals 1 Prozent mussten die Kleinunternehmer 356,27 Euro pro Monat (mit Krankengeldanspruch) zahlen. Oben drauf kam noch der Beitrag für die Pflegeversicherung.

Für viele Selbstständige, die nur kleine Gewinne erwirtschaften, waren die rund 350 Euro kaum zu stemmen. Nicht wenige haben bei ihrer Versicherungsgesellschaft Beitragsrückstände angehäuft und damit auch den vollen Leistungsanspruch verloren. Zusätzlich zum Schuldenberg war der normale Arztbesuch dadurch nicht mehr abgesichert. Zwar ließen sich geringere Einkünfte geltend machen, doch hierfür musste man eine Bedürftigkeitsprüfung durchlaufen, wie sie sonst nur beim Bezug von Bürgergeld (vormals Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II / Hartz-IV) üblich ist.

Unser Angebot

Unsere Expertinnen und Experten beraten zur Wahl der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch (siehe unten).

Bücher und Broschüren