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Lohnt sich ein Beitragsentlastungstarif für die private Krankenversicherung?

In der privaten Krankenversicherung steigen die Beiträge mit dem Alter. Im Rentenalter wird das für viele Menschen zum Problem. Sogenannte Beitragsentlastungstarife sollen Abhilfe schaffen. Lohnt sich das?

Mann sitzt am Computer und stützt seinen Kopf

Das Wichtigste in Kürze

  1. Mit einem Beitrags­entlastungs­tarif können privat Krankenversicherte Geld dafür ansparen, die hohen Beitragssteigerungen im Rentenalter abzumildern.
  2. Beitragsentlastungstarife sind letztlich Sparverträge, die aber intransparent, teuer und fast immer unrentabel sind.
  3. Die Verbraucherzentrale rät vom Abschluss der Zusatztarife ab. Ein Tarifwechsel spart am Ende meistens mehr Geld. 
Stand: 12.04.2023

In der privaten Krankenversicherung steigen die Beiträge mit zunehmendem Alter, doch die Einkünfte vieler Menschen sinken bei Renteneintritt. Sogenannte Beitragsentlastungstarife sollen Abhilfe schaffen. Doch lohnt sich solch ein Tarif überhaupt?

Wir raten vom Abschluss eines gesonderten Tarifbausteins zur Beitragsentlastung im Alter ab, denn er rentiert sich meist nicht: Die Beiträge bleiben trotz Zusatzvereinbarung hoch und das angesparte Geld kann zudem verloren gehen.

Nachteile von Beitragsentlastungstarifen

Mit einem Beitragsentlastungstarif können privat Krankenversicherte Geld dafür ansparen, die hohen Beitragssteigerungen im Rentenalter abzumildern. Durch Zusatzzahlungen in den Jahren mit besserem Einkommen sollen die Beitragserhöhungen im Alter weniger hoch ausfallen. Doch was plausibel klingt, hat seine Tücken:

  • Die Beiträge für die private Krankenversicherung bleiben häufig trotz Entlastungstarif im Alter sehr hoch.
  • Der Beitragsentlastungstarif funktioniert wie eine Rentenversicherung, die eine monatliche Rente auszahlt. Diese Rente dient ausschließlich dem Zweck, die Höhe der Beiträge etwas einzudämmen. Doch das für die Beitragsentlastung angesparte Kapital wird nur sehr niedrig verzinst. Dazu produziert der Vertrag Kosten. Und für die Berechnung der Höhe der monatlichen „Rente“ unterstellt die Versicherung „Methusalem“-Lebenserwartungen, so dass die meisten Versicherten das eingezahlte Geld nicht mehr wieder herausbekommen.
  • Wechselt man zu einer anderen Versicherungsgesellschaft oder in die gesetzliche Krankenversicherung, wird das angesparte Geld meist nicht ausgezahlt.
  • Im Todesfall haben die Erben das Nachsehen, denn es gibt keine Auszahlung des nicht verbrauchten Geldes.
  • Der Beitrag für den Entlastungstarif muss in der Regel im Rentenalter weitergezahlt werden.

Normalerweise dient das für die Beitragsentlastung angesparte Geld dazu, die Beiträge von Versicherten ab dem 67. Lebensjahr zu senken. Trotz Eintritt der Leistungspflicht durch die Versicherung müssen Betroffene den vereinbarten Betrag für den Entlastungstarif jedoch weiterzahlen. Da fragt man sich: Was soll eine Versicherung, für die man dann, wenn sie auszahlt, gleichzeitig weiter einzahlen muss? Die eigentliche Entlastung besteht also nur aus der Differenz zwischen dem weiter gezahlten Beitrag und der tatsächlichen Senkung des Krankenversicherungsbeitrages.

Unser Fazit

Die Beitragsentlastungstarife der privaten Krankenversicherer lohnen sich meistens nicht. Ein Tarifwechsel spart am Ende oft mehr Geld. Sinnvoll kann der zusätzliche Tarifbaustein unter Umständen für privatversicherte Angestellte sein, deren Arbeitgeber einen Teil der Kosten übernehmen und die ihre Aufwendungen steuerlich absetzen können.

Unsere Expertinnen und Experten beraten zur Tarifwahl in der privaten Krankenversicherung. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin – direkt online buchen oder am Telefon (040) 24832-130.

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