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Ohne Krankenversicherung – was tun?

Immer noch gibt es in Deutschland Menschen ohne Krankenversicherung. Das betrifft nicht nur Migrantinnen, Migranten und Geflüchtete. Es sind Menschen, die vor Einführung der Versicherungspflicht aus dem System gefallen sind. Vor Scham und aus Angst vor Kosten schweigen sie, gehen nicht zu Arzt oder Ärztin. Wir helfen Ihnen, wieder ins Versicherungssystem zurückzukehren.

Notaufnahme im Krankenhaus

Das Wichtigste in Kürze

  1. Rund 61.000 Menschen in Deutschland haben trotz einer Versicherungspflicht keine Krankenversicherung. Betroffen sind vor allem Selbstständige und ehemals Selbstständige, die heute in Rente sind.
  2. Die Rückkehr in die gesetzliche oder private Krankenversicherung ist für die Betroffenen mit Nachzahlungen verbunden.
  3. Die Nachzahlungen sind in den meisten Fällen tragbar.
Stand: 08.05.2024

Seit 2007 gilt für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und seit 2009 für die private Krankenversicherung (PKV) eine allgemeine Versicherungspflicht. Seither kann man eigentlich nicht mehr aus dem System fallen. Die jeweilige Krankenversicherung setzt sich fort. Nur in seltenen Ausnahmefällen kann man den Versicherungsschutz ganz verlieren, zum Beispiel wenn man obdachlos wird und für die Versicherung nicht mehr erreichbar ist. Die meisten der heute nicht versicherten Menschen haben den Versicherungsschutz vor Einführung der Versicherungspflicht verloren. Weil der Versicherungsschutz nicht nachgeprüft wird, sind diese Menschen schon viele Jahre ohne jegliche Absicherung im Krankheitsfall.

Die richtige Krankenversicherung finden

Zunächst ist wichtig zu klären, ob die GKV zuständig ist oder die PKV. Wer zuletzt in der GKV war, gehört dorthin. Wer privat versichert war zur PKV. Versuchen Sie alte Unterlagen zu finden, um nachweisen zu können, wo Sie zuletzt versichert waren.

  • Lassen Sie sich nicht entmutigen! Die Krankenkassen müssen Sie versichern. Spiegelbildlich zur Versicherungspflicht haben Sie einen Anspruch auf eine Krankenversicherung.
  • Achtung! Armut ist kein Grund, von der PKV in die GKV zu wechseln. Aber das Sozialamt muss sich auch an den Kosten einer privaten Krankenversicherung beteiligen.
  • Wenn der Versicherer Sie abweist oder das Verfahren über Gebühr hinauszögert, lassen Sie sich von uns unterstützen!

Unser Rat

Warten Sie mit Ihrer Krankenversicherung nicht, bis Sie krank werden. Denn dann sind Sie vielleicht zu krank, sich um Ihre Angelegenheiten zu kümmern.

  • Melden Sie sich bald bei der Krankenkasse, in der Sie zuletzt Mitglied waren und fordern Sie, wieder als Mitglied aufgenommen zu werden. 
  • Wenn Sie nicht wissen, ob Sie der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind: Gehen Sie zunächst zu einer gesetzlichen Krankenkasse. Versuchen Sie, Unterlagen zu finden. Eventuell gibt auch der Rentenverlauf Hinweise, wie Sie versichert waren. Fragen Sie Ihren alten Arbeitgeber.

Nachzahlungen

In beiden Versicherungssystemen kommt es zu Nachzahlungen. In der PKV kann diese 13-15 Monatsbeiträge betragen, unter Umständen können Sie eine Stundung verlangen. In der GKV sind es ca. 3.000 Euro. Hier müssten Sie dann allerdings in der Zeit der Nachversicherung auf Leistungen verzichten. Alles ist besser, als plötzlich auf einem Schuldenberg von mehreren Hunderttausend Euro zu sitzen, wenn Sie unerwartet ins Krankenhaus kommen und lange auf der Intensivstation behandelt werden müssen. 

Das eigentliche Problem

Wer dem System der PKV zuzuordnen und alt und/oder krank ist, bekommt keinen bezahlbaren Tarif mehr. Anbieten muss die PKV nur den Basistarif und der kostet dann ca. 1.000 Euro im Monat, denn Altersrückstellungen zur Reduktion des Beitrages gibt es aufgrund der langen Nichtversicherungszeit nicht mehr und der Basistarif orientiert sich dann am Höchstbeitrag der GKV. Wer ohnehin an der Grenze zur Sozialhilfe lebt, kann darauf zurückgreifen. Für alle anderen wird die lange zurückliegende Entscheidung für eine private Krankenversicherung oft zu einem finanziellen Desaster. Die PKV hat für diese Menschen kein wirkliches Angebot und entzieht sich ihrer Verantwortung.

  • Für diese Menschen ist oft nicht die Angst vor Nachzahlungen der Grund, unversichert zu bleiben, sondern die dauerhaft teuren zukünftigen Beiträge.
  • Wer in die GKV zurückkehren kann, muss sich vor zukünftigen Beiträgen nicht fürchten. Sie orientieren sich an seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Im Jahr 2024 liegt der Mindestbeitrag für Selbstzahler bei ca. 230 Euro.
  • Wer über 55 Jahre alt ist, kann nur noch selten das System wechseln. Wir prüfen mit Ihnen, ob ein Wechsel noch möglich ist.

Unser Angebot

Unsere Patientenberaterinnen und -berater unterstützen Sie, wenn Sie ohne Krankenversicherung sind und prüfen mit Ihnen, ob eine Rückkehr in die GKV möglich ist. Auskünfte erhalten Sie am Telefon unter (040) 24832-230 (Mo bis Do, 11 – 13 Uhr).

Bücher und Broschüren