Zu hohe Beiträge? Krankenkasse wechseln? Das können Sie tun.
Viele Krankenkassen haben in den letzten Wochen ihre Beiträge erhöht. Ein Wechsel der Kasse kann sich lohnen und Ihnen helfen, Geld zu sparen. Wir haben zusammengefasst, was Sie dazu wissen müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die monatlichen Kosten für den Versicherungsschutz einer Krankenkasse setzen sich zusammen aus dem allgemeinen Beitrag und einem Zusatzbeitrag, den jede Kasse individuell festlegt.
- Erhöht die Krankenkasse den Zusatzbeitrag, haben Verbraucherinnen und Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht.
- Die grundsätzlichen Leistungen der gesetzlichen Kassen unterscheiden sich nicht. Mit dem Zusatzbeitrag können die Kassen aber darüber hinausgehende Leistungen und besseren Service anbieten.
- Beim Wechsel der Krankenkasse kann man neben dem monatlichen Beitrag auch die angebotenen Leistungen vergleichen.
Erhöhen Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge, kann ein Wechsel zu einer anderen, günstigeren Kasse in Frage kommen. Was dabei zu beachten ist und ob sich das lohnt, erfahren Sie hier.
Welche Beiträge erheben Krankenkassen?
Der Kassenbeitrag besteht aus dem allgemeinen Beitrag und den Kosten für die kassenindividuellen Satzungsleistungen, den Zusatzbeitrag. Der Beitrag wird proportional zum Einkommen berechnet. Derzeit beträgt der allgemeine Krankenkassenbeitrag 14,6 Prozent vom Bruttoeinkommen. Beim Zusatzbeitrag hingegen gibt es große Unterschiede zwischen den Krankenkassen. Mit Hilfe der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands können Sie alle Zusatzbeiträge der Kassen vergleichen.
Wie viel Geld kann ich durch einen Wechsel der Krankenkasse sparen?
Je nach Anstieg des Zusatzbeitrags und Höhe des individuellen Bruttoeinkommens kann die Kostenersparnis pro Jahr bis zu einer dreistelligen Summe ausmachen.
Doch meist heben die Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag nur um wenige Promillepunkte an. Eine Erhöhung um 0,1 Prozentpunkte führt bei einem Monatsverdienst von 3.000 Euro brutto für versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu Mehrkosten von 18 Euro pro Jahr. Weitere 18 Euro spart der Arbeitgeber. Für Selbstständige, die den Beitrag komplett alleine zahlen müssen, sind es 36 Euro jährlich.
Von den bundesweit geöffneten Kassen verlangt die derzeit günstigste Krankenkasse einen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent, die teuerste 3,28 Prozent. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro würden also durch einen Wechsel von der teuersten zur günstigsten Krankenkasse 35,70 Euro pro Monat bzw. 428,40 Euro pro Jahr sparen, Selbstständige sogar doppelt so viel.
Worauf sollte ich beim Wechsel der Kasse achten?
Neben dem Preis können Sie auch die kassenindividuellen Zusatzleistungen und das Serviceangebot für Ihre Entscheidung heranziehen.
- Welche Zusatzleistungen oder Zuzahlungen bietet Ihnen Ihre Krankenkasse? Das können zum Beispiel Zuschüsse für Osteopathie, Zahnreinigung oder Reiseimpfungen sein.
- Gibt es spezielle Wahltarife, die interessant für Sie sind?
- Kann man von einem Bonusprogramm profitieren und zum Beispiel Prämien erhalten, wenn man Vorsorgechecks nutzt.
- Gibt es eine gutes Service- bzw. Beratungsangebot? Manche Krankenkassen setzen eher auf einen digitalen oder telefonischen Service, andere halten ein dichteres Filialnetz vor.
Wie finde ich die richtige Krankenkasse für mich?
Im Netz finden Sie Vergleichsportale, die Sie bei der Suche nach einer guten Krankenkasse unterstützen können. Im kostenpflichtigen Krankenkassenvergleich der Stiftung Warentest können Sie alle Beiträge, Satzungsleistungen, Servicekomponenten und Bonusprogramme miteinander vergleichen.
Wann kann man die Krankenkasse wechseln?
Jede und jeder Versicherte kann seine Krankenkasse frei wählen und nach Belieben wechseln. Ein Wechsel kann – sobald die sogenannte Bindungsfrist von 12 Monaten vorbei ist – immer zum Ablauf des übernächsten Monats vollzogen werden (eine Ausnahme gilt nur für Mitglieder der landwirtschaftlichen Krankenkasse).
Wer allerdings einen speziellen Wahltarif zur Absicherung seines Krankengeldes abgeschlossen hat, kann frühestens nach Ablauf einer dreijährigen Bindungsfrist kündigen.
Wichtig: Wird der Zusatzbeitrag erhöht, haben alle Versicherten zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht. Die Bindungsfristen entfallen. Sie können Ihre Mitgliedschaft in diesem Fall bis zum Ablauf des Monats kündigen, für den der Zusatzbeitrag erstmals erhoben oder erhöht wurde.
Wie funktioniert der Krankenkassenwechsel?
Der Kassenwechsel ist sehr unkompliziert: Für einen Wechsel müssen Sie nur eine neue Krankenkasse auswählen und dieser beitreten. Ihre neue Kasse kündigt bei ihrer alten und übernimmt das gesamte WechseIprozedere.
Teilen Sie gegebenenfalls Ihrem Arbeitgeber den Wechsel Ihrer Krankenkasse formlos mit.
Unser Angebot
Da die grundsätzlichen Leistungen bei jeder Krankenkasse gleich sind, ist man bei jeder Kasse gleich gut versichert. Satzungsleistungen und ein passender Service können aber eine wichtige und hilfreiche Ergänzung des Krankenversicherungsschutzes sein.
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