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Probleme mit dem Basistarif für Privatversicherte?

Sie sind im Basistarif Ihrer privaten Krankenversicherung versichert? Fühlen Sie sich trotzdem medizinisch gut versorgt oder hatten Sie beispielsweise Probleme, einen Arzt bzw. eine Zahnärztin zu finden? Wollte man bei Ihnen medizinische Leistungen gesondert abrechnen? Wir sammeln Hinweise von Betroffenen und haben wichtige Informationen zum Basistarif zusammengestellt.

Ein älterer Mann und eine ältere Frau, die in einer Arztpraxis warten

Das Wichtigste in Kürze

  1. Der Basistarif der privaten Krankenversicherung ist für Menschen gedacht, denen die private Krankenversicherung keinen anderen Tarif anbieten will oder die sozialhilfebedürftig sind.
  2. Die Leistungen des Basistarifs sind vergleichbar mit denen der gesetzlichen Krankenkassen. Der monatliche Beitrag ist unabhängig vom Einkommen und kann bis zu 843,52 Euro betragen. Versicherte berichten uns immer, dass sie Probleme hatten, eine Arzt- oder Zahnarztpraxis zu finden, oder einen Teil der Rechnungen für eine Behandlung selbst zahlen mussten.
  3. Die Verbraucherzentrale Hamburg bittet um Hinweise von Betroffenen, die wegen des Basistarifs auf Probleme stoßen.
Stand: 06.06.2024

Für Menschen, die nicht krankenversichert sind und der privaten Krankenversicherung zugeordnet werden oder die sich die hohen Beiträge in der privaten Krankenversicherung nicht leisten können und sozialhilfebedürftig werden, gibt es den sogenannten Basistarif. In der Vergangenheit erreichten uns regelmäßig Beschwerden im Zusammenhang mit diesem Tarif. Wir wollen wissen, ob es noch immer Probleme gibt.

Beschwerliche Suche nach einer Praxis

Versicherte im Basistarif der privaten Krankenversicherung hatten oft Schwierigkeiten, Arzt- und vor allem Zahnarztpraxen zu finden, die sie behandeln wollten. Daher hat man gesetzlich geregelt, dass ihre Versorgung sicherzustellen ist und diesem Tarif versicherte Patientinnen und Patienten „in zumutbarer Entfernung zu den Bedingungen des Basistarifs behandelt“ werden müssen. Den Sicherstellungsauftrag dazu hat die Kassenärztliche Vereinigung, die ihnen Ärzte zu benennen hat. Denn Kassenärzte und -zahnärzte  sind nicht grundsätzlich dazu verpflichtet, im Basistarif Versicherte zu behandeln. Allenfalls im Notfall oder bei akuten Schmerzen können sie eine Behandlung nicht verweigern.

Ärger wegen zusätzlicher Kosten

Zudem berichteten Versicherte immer wieder, dass man sie nur gegen ein höheres Honorar behandeln wollte. Die geringeren Gebührensätze des Basistarifs machen Patientinnen und Patienten für die Ärzteschaft „unattraktiv“. So erstatten die Versicherungsgesellschaften etwa für eine ambulante ärztliche Behandlung maximal das 1,2-Fache der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und beim Zahnarzt gibt es maximal den 2,0-fachen Satz der zahnärztlichen Gebührenordnung (GOZ) zurück. Diese Erstattungssätze sind deutlich niedriger als bei anderen Privatversicherten, für deren Behandlung üblicherweise bis zum 3,5-Fachen des Gebührensatzes abgerechnet werden darf. Wird mehr abgerechnet, müssen die Versicherten die Kosten meistens selbst tragen.

Danke für Ihren Hinweis!

Welche Erfahrungen haben Sie mit dem Basistarif gemacht? Hat man Sie wieder weggeschickt, weil Sie nicht im „richtigen“ Tarif waren? Wollte man Sie nur gegen ein höheres Honorar behandeln? Wie lief die Suche nach einer Praxis? Hat die Kassenärztliche Vereinigung Ihres Bundeslands Ihnen Fachärzte benannt, die Sie im Basistarif behandeln? Berichten Sie uns von Ihren Erlebnissen. Nutzen Sie hierfür gerne unser Missstand-melden-Formular oder schreiben Sie eine E-Mail an unsere Patientenberatung.

Basistarif als gute Lösung für Privatversicherte

Wer im Basistarif versichert ist, erhält Leistungen, die vergleichbar sind mit denen der gesetzlichen Krankenkassen - und die sind deutlich umfassender als in einem durchschnittlichen und erst recht als in einem leistungsschwachen privaten Tarif. Der Beitrag ist auf das Maximum in der Gesetzlichen Krankenversicherung gedeckelt – 2024 sind das 843,52 Euro pro Monat. Bei drohender Sozialhilfebedürftigkeit wird der Beitrag halbiert – wenn das nicht reicht, sogar ganz vom Sozialhilfeträger übernommen. Die Sozialhilfeträger leisten in der Regel nur Zuschüsse zum Basistarif.

Zu den weiteren Vorteilen des Basistarifs gehört, dass der Gesundheitszustand des Versicherten keinen Einfluss auf die Annahme des Versicherten und auf die Kosten hat. Die Versicherungsgesellschaften können beispielsweise keinen Risikozuschlag verlangen und dürfen im Falle von Vorerkrankungen keine Leistungen ausschließen. In den herkömmlichen Tarifen der privaten Krankenversicherer ist das völlig normal.

Gedacht ist der Basistarif für diejenigen, die nicht versichert, aber der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind. Menschen, die aufgrund von Vorerkrankungen oder wegen ihres hohen Alters keinen anderen Tarif angeboten bekommen, können so ihrer Verpflichtung, sich krankenzuversichern, nachkommen. Aber auch der umfängliche Leistungskatalog im Basistarif kann Grund für einen Wechsel aus einem regulären Tarif in den Basistarif sein - in wenigen Fällen auch der durch den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckelte Beitrag.

Unser Rat

Sollten Sie im Basistarif versichert sein, vereinbaren Sie Termine mit Arzt- oder Zahnarztpraxen, die eine Kassenzulassung haben – die also auch gesetzlich Versicherte behandeln. Weisen Sie bereits bei der Terminvereinbarung und nochmal bei Besuch der Praxis darauf hin, dass Sie im Basistarif versichert sind. Anderenfalls kann es passieren, dass die Kassenärzte und -zahnärzte höhere Gebühren abrechnen und Sie einen Teil der Rechnung selbst zahlen müssen.

Sollten Sie keine Praxis finden, die Sie im Basistarif behandelt, wenden Sie sich an die kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Vereinigungen in Ihrem Bundesland (Kassenärztliche Vereinigung Hamburg und Kassenzahnärztliche Vereinigung Hamburg). Sie sind verpflichtet, Ihnen Ärzte und Ärztinnen zu nennen, die Sie im Basistarif behandeln.

Bücher und Broschüren