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Reisekrankenversicherung – das sollten Sie wissen!

Ob Strandurlaub in Kroatien, eine Bergtour in den Pyrenäen oder ein Städtetrip nach Mailand – wer im Urlaub zum Arzt muss, sollte vorgesorgt haben. Achten Sie beim Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung unbedingt auf das Kleingedruckte! Manche Versicherer zahlen nicht, wenn für das Reiseland eine Reisewarnung gilt.

Gruppe beim Wandern macht Pause

Das Wichtigste in Kürze

  1. Verbraucherinnen und Verbraucher, die viel reisen, sollten eine private Reisekrankenversicherung abschließen.
  2. Die gesetzlichen Krankenkassen kommen nur eingeschränkt für Behandlungen im Ausland auf.
  3. Versicherte sollten das Kleingedruckte einer Auslandsreisekrankenversicherung genau lesen: Wichtig ist, dass ein Rücktransport nach Hause auch dann bezahlt wird, wenn er „medizinisch sinnvoll“ ist.
  4. Manche Reisekrankenversicherungen sehen Ausschlüsse vor. Besteht für ein Land beispielsweise eine Reisewarnung, ist es möglich, dass Versicherer aufgrund der Reisebeschränkungen für Leistungen nicht aufkommen.
Stand: 02.01.2023

Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erleben. Schönes und weniger Schönes – zum Beispiel krank werden. Daran möchte man gar nicht denken. Sollte man aber – in Zeiten von Corona ohnehin. Denn wer während seines Urlaubs im Ausland zum Arzt muss, kann eine Menge Probleme bekommen.

Auslandskrankenschutz mit ins Reisegepäck

Beim Urlaub im Ausland ist für gesetzlich Krankenversicherte immer eine zusätzliche private Auslandsreisekrankenversicherung zu empfehlen – selbst bei Reisen in Länder in der Europäischen Union oder mit Sozialversicherungsabkommen. Sie ist die einzige wirklich wichtige Zusatzversicherung, und schon für weniger als 10 Euro im Jahr gibt es günstige Tarife. Aber einige Punkte sollten Sie beachten:

  • Wenn Sie nur wenige Wochen im Jahr verreisen, ist ein Auslandskrankenschutz günstig über eine einmalige Zahlung vor Reisebeginn zu bekommen.

  • Verreisen Sie mehrmals im Jahr, sind Jahresverträge besser, allerdings dürfen die Einzelreisen meistens nur 42 Tage dauern. Darüber hinaus können Sie natürlich auch einen teureren Versicherungsschutz für Auslandsaufenthalte von einem Jahr und länger abschließen.

Eine private Auslandsreisekrankenversicherung zahlt ambulante und stationäre Behandlungen in der ganzen Welt, allerdings nur bei akuten Erkrankungen oder Unfällen. Die Zahnbehandlung erstreckt sich auf schmerzstillende Therapie, einfache Zahnfüllungen und die Reparatur von Zahnersatz. Außerdem übernimmt sie die Transportkosten zum nächsten Krankenhaus vor Ort, den Krankenrücktransport nach Deutschland sowie die Kosten für eine Überführung im Todesfall.

Gut zu wissen

Achten Sie darauf, dass der Tarif einen Krankenrücktransport nicht nur vorsieht, wenn er „medizinisch notwendig“ ist, sondern beispielsweise auch wenn der Arzt aus sozialen Gründen eine Weiterbehandlung zu Hause empfiehlt und er „medizinisch sinnvoll“ ist. Auch sollten Erkrankungen, die vor Beginn der Reise bereits bestanden, mitversichert sein, wenn sie sich während der Reise verschlechtern.

Leistungsausschluss bei Reisewarnungen

Besteht für ein Land eine Reisewarnung, ist es möglich, dass Versicherer aufgrund der Reisebeschränkungen Leistungen ausschließen. Manche Anbieter sehen sich übrigens auch bei Pandemien explizit nicht in der Pflicht. Dann könnte es sein, dass Sie trotz Versicherung keinen Versicherungsschutz haben. Erkranken Sie bei Ihrer Reise, tritt die Versicherungsgesellschaft nicht ein, wenn Ihr Vertrag einen solchen Leistungsausschluss beinhaltet.

Achtung, Behandlungskosten im Ausland können sich schnell auf sechsstellige Beträge belaufen, die Sie dann im Zweifel selbst tragen müssten. Fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach, ob er unter Umständen für Leistungen aufkommt, obwohl Sie sich in einem Land mit einer aktuellen Reisewarnung befinden.

Leistungen ohne zusätzlichen Versicherungsschutz

In vielen Ländern werden gesetzlich Krankenversicherte mit der „Europäischen Krankenversichertenkarte” – der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte – auf Kosten Ihrer Krankenkasse behandelt. Das gilt für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und für weitere Länder, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen haben. Für alle anderen Länder brauchen Sie eine spezielle Auslandsreisekrankenversicherung.

Mit der „Europäischen Krankenversichertenkarte“ haben Sie nur Anspruch auf eine Behandlung nach Landesstandard. Der ist nicht immer so, wie Sie das aus Deutschland gewohnt sind. Wenn Sie eine Behandlung wie zuhause wünschen, müssen Sie unter Umständen viel dazu oder alles gleich selbst bezahlen. Achtung: Nicht selten bekommen Sie als Tourist selbst den Landesstandard nicht ohne Zuzahlung, auch wenn das eigentlich nicht so sein sollte. Noch schwieriger wird es, wenn Sie in einem Notfall einen Privatarzt oder eine Privatklinik bemühen mussten. Wie auch in Deutschland, bezahlt Ihre Krankenkasse das nur, wenn wirklich ein Notfall vorlag. Sobald Sie wieder denken und kriechen können, sollten Sie sich umgehend in die Hände von Dienstleistern begeben, die Ihre Krankenkasse akzeptiert.

Bei Privatversicherten gilt der Versicherungsschutz hingegen oft weltweit, ist aber zeitlich begrenzt. Sie sollten sich daher vor dem Urlaub Ihren Versicherungsvertrag genau durchlesen oder das Versicherungsunternehmen zu den Leistungen befragen.

Unser Angebot

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