Kostenloser Online-Vortrag: »Wege aus der Schuldenfalle« am 5. Mai ⇒ Jetzt anmelden


Veranstaltungen

Warenkorb

Betreuungsverfügung: Was sie im Bedarfsfall regelt

Die Betreuungsverfügung kann besonders für alleinstehende Menschen sinnvoll sein – ebenso für jene, die keine Vertrauensperson haben. Hier erfahren Sie alles Wichtige über die Betreuungsverfügung.

Mann mit körperlicher Behinderung im Rollstuhl und Betreuer, der mit ihm entspannt zu Hause spricht

Das Wichtigste in Kürze

  1. Eine Betreuungsverfügung ermöglicht es volljährigen Personen, im Voraus festzulegen, wer im Falle ihrer Entscheidungsunfähigkeit als rechtlicher Betreuer oder als rechtliche Betreuerin vom Gericht bestellt werden soll. 
  2. Während bei einer Vorsorgevollmacht die bevollmächtigte Person ohne gerichtliche Kontrolle handelt, wird in der Betreuungsverfügung benannte Betreuende vom Gericht bestellt und überwacht, was zusätzlichen Schutz vor Missbrauch bietet. 
  3. Die Betreuungsverfügung muss schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein; eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich, jedoch kann eine Beglaubigung sinnvoll sein. Es ist wichtig, das Original der Verfügung an einem leicht zugänglichen Ort aufzubewahren, damit es im Bedarfsfall schnell verfügbar ist. 
  4. Die Verbraucherzentrale Hamburg unterstützt beim Abfassen einer Betreuungsverfügung.
  5. Vortrag in der Verbraucherzentrale: „Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung – vorsorgen für den Ernstfall“ ⇒ Jetzt anmelden
Stand: 17.02.2025

Wer im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit sicherstellen möchte, dass eine vertraute Person als rechtlicher Betreuer  oder rechtliche Betreuerin eingesetzt wird, sollte frühzeitig eine Betreuungsverfügung verfassen. Damit vermeiden Sie, dass ein Gericht eine fremde Betreuungsperson bestimmt und sorgen dafür, dass Ihre Wünsche berücksichtigt werden. Wir beantworten wichtige Fragen und erklären, worauf Sie achten sollten, wenn Sie eine wirksame Verfügung erstellen möchten.

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Eine Betreuungsverfügung kommt zum Tragen, wenn eine Betreuung eingerichtet wird. Das Betreuungsgericht ordnet eine Betreuung nach genauer Betrachtung des Einzelfalls dann an, wenn eine volljährige Person aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung seine (rechtlichen) Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln kann und ein aktueller Entscheidungsbedarf besteht.

In diesem Fall muss das Gericht eine Betreuungsperson bestellen und dabei den Wünschen der zu Betreuenden entsprechen. Hier wird die Betreuungsverfügung wirksam: Darin bestimmt die betroffenen Person vorab, wer die Betreuung übernehmen soll. Nur in bestimmten Fällen darf das Gericht von dem Wunsch abweichen – und zwar, wenn die Entscheidung dem Wohl der zu betreuenden Person zuwiderlaufen würde. In dem Fall prüft das Gericht, ob die gewünschte Person im rechtlichen Sinne „geeignet“ ist. Außerdem muss die gewünschte Person gewillt sein, die Aufgabe zu übernehmen. Erst dann wird ein Betreuer oder eine Betreuerin durch das Gericht bestellt. Betreuende sind gesetzlich verpflichtet, sich an den Wünschen der Betroffenen zu orientieren, und diesbezüglich gegenüber dem Gericht nachweispflichtig.

Was ist der Unterschied zur Vorsorgevollmacht?

In der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie direkt, wer Sie vertreten soll. Sie bestimmen auch, welche Aufgabenbereiche die bevollmächtigte Person übernehmen soll. Das Betreuungsgericht wird in diesem Verfahren nicht tätig.

Aufgrund einer Vorsorgevollmacht Bevollmächtigte werden auch nicht vom Betreuungsgericht kontrolliert, während bei der Betreuung regelmäßige Kontrollen erfolgen.

Wichtig: Im Gegensatz zu einer Vorsorgevollmacht gewährt eine Betreuung durch die gerichtliche Kontrolle also mehr Schutz vor Missbrauch. Daher ist eine Betreuungsverfügung immer dann ratsam, wenn der Verfasser eine Kontrolle des Betreuers wünscht. So hat ein Betreuer in den meisten Fällen einmal jährlich Rechenschaft über seine Handlungen gegenüber dem Gericht abzulegen, indem er einen Bericht nebst Rechnungslegung der Einnahmen und Ausgaben vorlegt. Vorsorgebevollmächtigte unterliegen einer solchen Kontrolle nicht.

Eine wirksame Vorsorgevollmacht schließt eine gesetzliche Betreuung aus. Wenn Sie eine Vollmacht erstellt haben, wird das Gericht in der Regel keine Betreuung anordnen.

Das Betreuungsverfahren ist mit Kosten verbunden. Sowohl für die Einrichtung der Betreuung als auch die Betreuung im Folgenden erhebt das Gericht einen festgelegten Betrag, der sich nach den individuellen Gegebenheiten richtet.

Wer kann eine Betreuungsverfügung erstellen?

Jede Person, die volljährig ist, kann eine Betreuungsverfügung verfassen. Es ist aber nicht erforderlich, dass der Verfasser oder die Verfasserin der Betreuungsverfügung geschäftsfähig ist. Bei der Betreuungsverfügung handelt es sich nicht um eine rechtliche Erklärung, sondern um einen Wunsch, den das Betreuungsgericht zu beachten hat.

Welche Inhalte muss eine Betreuungsverfügung haben?

Damit Ihre Betreuungsverfügung gültig ist, muss sie schriftlich verfasst werden. Folgende Angaben müssen enthalten sein:

  • Persönliche Daten: Name, Geburtsdatum und idealerweise die Adresse der verfügenden Person
  • Daten des Wunschbetreuers: Name, Geburtsdatum und Kontaktinformationen (Adresse, Telefonnummer) des bevorzugten Betreuers sowie einer Ersatzperson.
  • Betreuungswünsche: Konkrete Vorgaben, wie der Betreuer oder die Betreuerin die Aufgaben ausführen soll.
  • Datum und Ort der Erstellung: Zeitpunkt und Ort, an dem die Verfügung verfasst wurde.
  • Unterschriften: Die Verfügung muss von Ihnen persönlich unterschrieben werden. Optional: Auch der Wunschbetreuer kann unterschreiben und das Datum sowie den Ort seiner Unterschrift angeben.

Sie bestimmen in der Betreuungsverfügung, welche Person nach Ihrem Willen die Aufgaben als Betreuer übernehmen soll. Daneben können Sie hier auch genaue Wünsche bezüglich der Ausübung der Betreuung festlegen. So können Sie sich zum Beispiel wünschen, dass Sie so lange wie möglich in der häuslichen Umgebung leben möchten. Sie können aber auch Vorgaben zu Gesundheitsangelegenheiten und eine mögliche Pflegebedürftigkeit, Wohnungsangelegenheiten oder auch die Finanzen betreffend machen.

Unser Angebot

Mit unserem kostenlosen Online-Service erstellen Sie Ihre individuelle Betreuungsverfügung und regeln so alles Notwendige im Voraus. Schritt für Schritt ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben, fertig. Erklärtexte und Hinweise helfen Ihnen dabei, die Tragweite der eigenen Entscheidung zu verstehen. ⇒ Jetzt Betreuungsverfügung erstellen

Sollte das Dokument beurkundet oder beglaubigt werden?

Eine Beurkundung ist nicht erforderlich. Eine Beglaubigung kann sinnvoll sein, ist allerdings gesetzlich nicht gefordert. Die Praxis zeigt jedoch, dass eine Beglaubigung der Unterschrift dem Willen des Betroffenen mehr Nachdruck verleiht. Die Beglaubigung dient dazu, sicherzustellen, dass Sie auch die Person sind, die die Betreuungsverfügung erstellt hat. Eine Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde kostet 10 Euro.

Wo sollte die Betreuungsverfügung aufbewahrt werden?

Die Betreuungsverfügung ist nur im Original gültig und muss im Bedarfsfall zeitnah zur Verfügung stehen. Dazu einige Tipps von uns:

  • Bewahren Sie die Betreuungsverfügung leicht auffindbar und griffbereit im eigenen Haushalt auf.
  • Übergeben Sie die Verfügung alternativ direkt Ihrem Wunschbetreuer oder Ihrer Wunschbetreuerin oder einer anderen Vertrauensperson, die diese dem Gericht aushändigen soll.
  • In folgenden Bundesländern können Betreuungsverfügungen auch direkt beim Betreuungsgericht hinterlegt werden: Bremen, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen.

Zusätzlich ist es immer ratsam, ein Hinweiskärtchen bei sich im Geldbeutel oder bei den dauernd mitgeführten Papieren aufzubewahren, damit beispielsweise im Notfall die behandelnden Ärzte wissen, an wen sie sich im Bedarfsfall wenden müssen. Ein solches Hinweiskärtchen finden Sie hier zum Ausdrucken.

Hinweis: Lassen Sie Ihre Betreuungsverfügung im Vorsorgeregister registrieren. Betreuungsverfügungen können getrennt von Vorsorgevollmachten im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Die Registrierung umfasst die wesentlichen Daten der Verfügungen, das heißt Name und Anschrift des Verfügenden und seiner Vertrauensperson, Umfang der Verfügung etc. Das Register verwahrt aber nicht das Schriftstück, in welchem die Betreuungsverfügung erklärt wurde. Die Kosten für die Registrierung liegen zwischen 21,50 Euro und 26,00 Euro.

Kann ich die Betreuungsverfügung widerrufen?

Sie können die Betreuungsverfügung jederzeit ändern oder widerrufen. Hierfür können Sie entweder das Original der ursprünglichen Verfügung ändern. Sollten Sie jedoch eine neue Betreuungsverfügung erstellen, muss die alte Verfügung vernichtet werden. Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall alle ursprünglich hinterlegten alten Verfügungen gegen Kopien der neuen Verfügung austauschen. Andernfalls könnten die alten Verfügungen unter Umständen dem Betreuungsgericht vorgelegt werden.

Unser Angebot

Wenn Sie Fragen zum Erstellen einer Betreuungsverfügung haben oder Ihre Vorsorgedokumente noch einmal prüfen lassen möchten, nutzen Sie unser Beratungsangebot. ⇒ Jetzt Beratungstermin unter Tel. (040) 24832-130 vereinbaren

Bücher und Broschüren