📣 Online-Vortrag: »Beitragserhöhung für die private Krankenversicherung! Und nun?« am 5. Dezember, 18.30 Uhr ⇒ Jetzt anmelden


Veranstaltungen

Warenkorb

Weniger Papier fürs Krankschreiben

Der gelbe Ausdruck hat ausgedient. Arztpraxen müssen seit dem 1. Juli 2022 Krankschreibungen auf digitalem Wege an die Krankenkassen übermitteln. Seit diesem Jahr übermittelt die Krankenkasse nun auch dem Arbeitgeber die entsprechende Bescheinigung.

Ärztin schreibt Rezept

Das Wichtigste in Kürze

  1. Arztpraxen müssen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen direkt auf digitalem Wege an die Krankenkasse schicken.
  2. Seit dem 1. Januar 2023 übermittelt die Krankenkasse auch dem Arbeitgeber die entsprechende Bescheinigung.
  3. Ausnahmen gelten unter anderen weiter für Privatversicherte oder Arbeitslose.
Stand: 03.02.2023

Ärztinnen und Ärzte müssen Krankschreibungen (den „gelben Schein“) mittlerweile digital übermitteln. Die sogenannte elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wurde bereits im Herbst 2021 eingeführt. Seither hat sich einiges getan.

In einem ersten Schritt waren Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mehr verantwortlich dafür, Krankschreibungen an ihre Krankenkasse zu schicken – dies übernehmen seit Mitte 2022 die Arztpraxen auf digitalem Wege. Daher haben krankgeschriebene Menschen seither auch nicht mehr zu befürchten, dass die Krankenkasse behauptet, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sei nicht eingegangen. Das hat in der Vergangenheit durchaus zu großen Problemen geführt.

Seit Anfang 2023 wird die eAU zudem an den Arbeitgeber digital übersendet – und zwar von der Krankenkasse. Gesetzlich Versicherte erhalten den „gelben Schein“ seitdem nur noch auf Wunsch.

Vor der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhielten Verbraucherinnen und Verbraucher im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit drei ausgedruckte Krankschreibungen: eine für die Krankenkasse, eine für den Arbeitgeber und eine für sich selbst. Diese wurden nun schrittweise abgeschafft.

Unser Rat

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erspart gesetzlich Versicherten erst einmal Papierkram und den lästigen Versand an die Krankenkasse und den Arbeitgeber. Das ist gut. Vorsicht ist jedoch bei Ausnahmen geboten: Wer privat krankenversichert ist, muss sich weiterhin mit Papier herumschlagen. Gleiches gilt für Menschen, die Leistungen von der Arbeitsagentur oder vom Jobcenter beziehen; diese werden die eAU erst ab Anfang 2024 nutzen können.

Bücher und Broschüren