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Candy World: Echt nicht süß!

Die Firma Candy World verkauft in Hamburg importierte Süßigkeiten und Snacks aus aller Welt. Doch die Kennzeichnung vieler Produkte ist mangelhaft. Die betroffenen Lebensmittel dürfen in Deutschland so nicht verkauft werden. Wir fordern, dass die Filiale des Händlers geschlossen wird, bis die Mängel behoben sind.

Candy World: Frau mit Einkaufskorb im Laden

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Unternehmen Candy World bietet in einem Laden in der Hamburger Innenstadt Lebensmittel – vor allem Süßigkeiten – aus anderen Ländern an. Zahlreiche Produkte dürften laut Lebensmittelrecht in Deutschland so jedoch nicht verkauft werden.
  • Bei vielen Lebensmitteln fehlt eine verpflichtende Kennzeichnung in deutscher Sprache wie etwa die Zutatenliste. Eine Gesundheitsgefahr besteht vor allem für Allergiker, die auf den Packungen häufig keine Warnhinweise zu problematischen Inhaltsstoffen auf Deutsch finden. Auch Warnhinweise zu bedenklichen Farbstoffen, die bei vielen Süßigkeiten verwendet werden, sind nicht aufgedruckt.
  • Die Verbraucherzentrale Hamburg fordert, dass der Candy World Store geschlossen wird, bis alle angebotenen Waren und deren Preise korrekt gekennzeichnet sind.
Stand: 31.08.2021

Bei mehreren Kontrollen in dem Geschäft von Candy World, einem beliebten Süßwaren-Laden in der Hamburger Mönckebergstraße, haben wir eklatante Kennzeichnungsmängel bei zahlreichen Produkten festgestellt. Das Unternehmen verkauft „die leckersten Süßigkeiten, Snacks, Getränke und Cereals der Welt“. Doch was nützt lecker, wenn überhaupt nicht klar ist, was man sich da in den Mund schiebt.

Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtangaben wie die Bezeichnung des Lebensmittels, die Zutaten, Nährwertangaben, das Mindesthaltbarkeitsdatum sowie Allergenhinweise stehen nämlich nicht immer auf Deutsch auf den Verpackungen der importierten Produkte. Häufig gibt es nur ein Etikett in englischer Sprache. Auch Lebensmittel mit fast ausschließlich arabischen oder japanischen Schriftzeichen liegen in den Regalen des Stores.

Fehlende Warnhinweise und Gesundheitsgefahr

Von den bei Candy World verkauften Produkten kann eine Gesundheitsgefahr ausgehen. Vor allem Menschen mit Allergien erhalten nicht die Informationen, die sie benötigen, um die internationalen Süßwaren ohne Sorge verzehren zu können.

Darüber hinaus enthalten viele der importierten Lebensmittel beispielsweise Farbstoffe, die nicht ordentlich deklariert sind. So sind die von uns als kritisch eingestuften Azofarbstoffe Allurarot AC (E 129), Tartrazin (E 102) und Gelborange S (E 110) auf den Packungen teilweise nur in englischer Sprache als Red 40, Yellow 5 und Yellow 6 aufgedruckt. Diese Farbstoffe können bei bestimmten Personen pseudoallergische Reaktionen auslösen, besonders bei Menschen, die empfindlich auf Salicylate (Aspirin) und Benzoesäure (E 210) reagieren oder Asthma bzw. Neurodermitis haben. Neben dem korrekten Namen fehlt für diese Stoffe außerdem der obligatorische Warnhinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“.

Gentechnik im Riegel

Gentechnisch veränderte Bestandteile sind in Lebensmitteln aus den USA gang und gäbe. So auch bei dem Produkt Reese's Puffs Treats, das in der Filiale von Candy World verkauft wird. Doch auch hier fehlt eine korrekte Kennzeichnung. Eigentlich müsste hinter jeder Zutat ein Hinweis stehen, wenn sie aus gentechnisch veränderten Rostoffen hergestellt wird. So müsste etwa die richtige Kennzeichnung „Maissirup aus gentechnisch verändertem Mais“ heißen, falls tatsächlich die Maispflanzen gentechnisch verändert sind. Tatsächlich steht auf der Packung des Riegels Reese's Puffs Treats nur der unverständliche Hinweis: „Contains Bioengineered Food Ingredients“. Sehr viele werden diesen Hinweis nicht entschlüsseln können, und rein rechtlich reicht er auch nicht aus.

Wir haben das Unternehmen Candy World mehrfach auf die mangelhafte Kennzeichnung der Produkte hingewiesen. Bis gestern waren die Missstände nicht abgestellt. Das muss sich dringend ändern!

Vorübergehende Schließung des Ladens gefordert

Das zuständige Bezirksamt Hamburg-Mitte muss den Verkauf der Lebensmittel ohne korrekte Kennzeichnung in deutscher Sprache umgehend unterbinden. Unserer Auffassung nach sollte die Filiale in der Mönckebergstraße vorübergehend geschlossen werden, bis alle Produkte mit korrekten Kennzeichnungen versehen sind. Man kann nicht einfach Lebensmittel nach Deutschland importieren und den Leuten die Katze im Sack verkaufen. Mangelhafte oder fehlende Pflichtangaben auf Lebensmitteln sind nicht mit dem Gesetz vereinbar.

Unsäglich ist, dass das Bezirksamt Hamburg-Mitte den Fall Candy World nach unserem Kenntnisstand bereits seit mindestens Anfang Juni kennt. Es wurde von der Behörde für Wirtschaft und Innovation nach einer  Verbraucherbeschwerde informiert. Trotz des Verbraucherhinweises an die Behörde kann Candy World über zwei Monate später noch immer potenziell gefährliche Lebensmittel verkaufen.

Abmahnung für Candy World

Unsere Bemühungen, den Verkauf bestimmter Produkte in geordnete Bahnen zu lenken, blieben bislang leider ohne Erfolg. Das betrifft nicht nur die Deklaration von Pflichtangaben in deutscher Sprache auf den Produktverpackungen, sondern auch die gesetzlich vorgeschriebene Grundpreisauszeichnung am Regal – also Preise pro Kilogramm bzw. pro 100 Gramm, die prinzipiell bis auf wenige Ausnahmen für Fertigpackungen vorgeschrieben sind. Ein Verbraucher hatte uns Anfang Juni auf den Missstand bei den Grundpreisen in der Hamburger Filiale aufmerksam gemacht. Wir mahnten Candy World daraufhin ab, doch bis heute sucht man die Grundpreise im Laden oft vergebens. Bis gestern fehlte auch hier die Einsicht der Firma.

Danke für Ihren Hinweis!

Sie haben schon einmal importierte Lebensmittel gekauft und konnten nicht herausfinden, welche Inhaltsstoffe eigentlich in den Produkten stecken. Informieren Sie uns über unser Missstand-melden-Formular. Wir schauen uns die Sache an.

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