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Blackbox Insekten-Lebensmittel

Das Essen von Insekten wird in Europa eher mit Trash-Fernsehen in Verbindung gebracht. Aber Insekten sind auf anderen Kontinenten schon jetzt eine wichtige Proteinquelle. Sie könnten eine klimafreundlichere Alternative zu Fleisch und Fleischprodukten sein. Wir haben uns 32 insektenhaltige Lebensmittel aus dem stationären Handel genauer angeschaut.

Ernährungstrends: Produktbeispiele von Lebensmitteln mit Insekten (2020)

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei fast 60 Prozent der im Marktcheck überprüften Produkte war nicht ersichtlich, ob die Speiseinsekten bei der Herstellung erhitzt oder anderweitig zur Keimabtötung behandelt wurden.
  • Die Allergiehinweise bei Lebensmitteln mit Insekten sind lückenhaft. Bislang gibt es keine gesetzliche Verpflichtung. 
  • Knapp 40 Prozent der im Marktcheck überprüften Produkte wurden mit unzulässigen nährwertbezogenen Aussagen beworben.
  • Produkte mit Insekten sind bisher noch sehr teuer. Der durchschnittliche Preis in der Stichprobe lag bei 43 Euro pro 100 Gramm.
Stand: 06.08.2023

Ob als Zutat in Nudeln, Proteinriegeln, Müslis oder als gewürzte Snacks: Heuschrecken, Mehlwürmer und Co. tauchen zunehmend im Sortiment des Lebensmittelhandels auf. Sie sind neuartige Lebensmittel (Novel Food). Seit Anfang 2018 ist der Verkauf von Insekten auch in der Europäischen Union geregelt. Nach dem Mehlwurm wurden weitere Insekten als Lebensmittel zugelassen. Weitere Anträge für Zulassungen sind noch in Arbeit. Übergangsregelungen ermöglichen jedoch bereits das Angebot anderer Insekten und Insektenprodukte. Die Verbraucherzentralen hatten in einem Marktcheck 32 insektenhaltige Lebensmittel aus dem stationären Handel hinsichtlich ihrer Nährwerte, Kennzeichnung und Werbeaussagen überprüft.

Das Ergebnis: Die Allergenkennzeichnung ist lückenhaft. Es fehlen Hinweise, ob die Produkte bei der Herstellung erhitzt wurden. Teils wird mit unzulässigen nährwertbezogenen Angaben geworben. Einige Produkte sind stark zucker- oder salzhaltig, und allesamt sind sie sehr teuer.

Fehlende Verwendungshinweise

Insektenhaltige Lebensmittel können krankmachende Keime enthalten. Um deren Sicherheit zu gewährleisten, sollten die eingesetzten Speiseinsekten entweder erhitzt oder einem anderen Verfahren, wie beispielsweise einer Hochdruckbehandlung, unterzogen werden. Gesetzliche Vorgaben dafür gibt es bislang noch nicht. Bei fast 60 Prozent der im Marktcheck überprüften Produkte war nicht ersichtlich, ob die Speiseinsekten bei der Herstellung erhitzt oder anderweitig zur Keimabtötung behandelt wurden.

Die Verbraucherzentralen fordern von den Herstellern, das Keimabtötungsverfahren zu kennzeichnen und gegebenenfalls auf ein notwendiges Erhitzen vor dem Verzehr hinzuweisen.

Kennzeichnung möglicher Allergene lückenhaft

Bei Allergikern gegen Schalen- und Krustentiere, Hausstaubmilben und Weichtiere kann der Verzehr von Speiseinsekten eine allergische Reaktion auslösen. Derzeit ist eine entsprechende Allergenkennzeichnung nicht verpflichtend. Bei allen im Marktcheck untersuchten Lebensmitteln wurde auf eine mögliche allergische Reaktion bei bestehender Schalen- und Krustentierallergie hingewiesen. Dagegen fand sich lediglich bei 72 Prozent der Produkte ein entsprechender Hinweis für Hausstaubmilbenallergiker und nur knapp bei der Hälfte ein Hinweis für Weichtierallergiker. Bei einigen Insektensnacks waren Gluten und Soja als Allergene gekennzeichnet, was vermutlich auf die Fütterung der Insekten zurückzuführen ist, da der Darm üblicherweise mitgegessen wird.

Werbeaussagen zum Teil fehlerhaft

Zwölf der überprüften Insektenprodukte trugen insgesamt 20 eindeutig unzulässige nährwertbezogene Angaben. So wurden beispielsweise zahlreiche Produkte als „reich an Protein“ beworben, obwohl der gesetzlich vorgeschriebene Mindestgehalt an Eiweiß nicht enthalten war. Die Auslobung von Vitaminen und Mineralstoffen, deren tatsächlicher Gehalt dann aber nicht in der Nährwerttabelle aufgeführt wird, ist nicht erlaubt.

Die Verbraucherzentralen fordern von den Herstellern, ihre Produkte gesetzeskonform zu kennzeichnen. Die Lebensmittelüberwachung sollte insektenhaltige Lebensmittel stärker auf unzulässige Angaben kontrollieren und Kennzeichnungsmängel ahnden.

Nutzen fraglich und teuer

Viele der im Rahmen des Marktchecks geprüften insektenhaltigen Lebensmittel sind in ihrem Nutzen in Frage zu stellen. Denn sie enthalten oft einen sehr geringen Insektenanteil, aber teils viele süßende Zutaten oder viel Salz. Zudem sind Insektenprodukte, allen voran die Snacks, viel zu teuer. Bei den in der Marktstichprobe erhobenen durchschnittlichen Preisen von mehr als 43 Euro pro 100 Gramm werden insektenhaltige Lebensmittel auch weiterhin ein Nischendasein fristen. Ein Heuschrecken-Produkte schlug sogar mit 278 Euro pro 100 Gramm zu Buche.

 

Gut zu wissen

Sind Insekten das Fleisch der Zukunft? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema in unserem ausführlichen Überblicksartikel „Insekten essen“.