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Glyphosat – immer noch nicht verboten!

Über das Unkrautbekämpfungsmittel Glyphosat wird sehr strittig diskutiert, weil es unter Krebsverdacht steht. Dennoch wurde das Herbizid für weitere 10 Jahre in der Europäischen Union zugelassen. Wir sehen das kritisch! 

Traktor mit Spritze auf dem Feld

Das Wichtigste in Kürze

  1. Im November 2023 hat die EU-Kommission die Zulassung für Glyphosat für 10 weitere Jahre verlängert. Zwischen den Mitgliedsstaaten gab es weder eine qualifizierte Mehrheit dafür noch dagegen. Die Länder dürfen die Nutzung des Pestizids vor Ort jedoch einschränken.
  2. Glyphosat kann auf mannigfaltige Weise vom Organismus des Menschen aufgenommen werden. Die Wissenschaft streitet jedoch über die Auswirkungen einer regelmäßige Aufnahme niedriger Mengen.
  3. Vermeiden lässt sich die Aufnahme von Glyphosat durch den Kauf und Verzehr biologisch angebauter Produkte. In der ökologischen Landwirtschaft darf Glyphosat als chemisch-synthetisches Pestizid prinzipiell nicht eingesetzt werden.
Stand: 21.11.2023

Die Europäische Union hat im November 2023 die Zulassung für Glyphosat um weitere zehn Jahre verlängert: Das Pestizid darf also bis 2033 weiter verwendet werden. Zwischen den EU-Mitgliedsstaaten kam keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen dieses Vorgehen zustande, sodass am Ende die EU-Kommission eine Entscheidung getroffen hat. 

Auch Deutschland hatte weder eine Ja- noch eine Nein-Stimme abgegeben, sondern sich enthalten. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) war zwar gegen die Verlängerung der Glyphosat-Zulassung, die FDP blockierte das Vorhaben jedoch trotz Vereinbarung im Koalitionsvertrag. 

Fast zeitgleich mit der Entscheidung der EU-Kommission verurteilte ein Geschworenen-Gericht in den USA Glyphosat-Hersteller Monsanto zu Schadenersatz- und Strafschadenersatz-Zahlungen von insgesamt 1,5 Milliarden Euro. Die Kläger seien durch die Nutzung von Glyphosat an Krebs erkrankt.

Unsere Meinung ist klar: Glyphosat sollte verboten werden. Das Insektensterben, wachsende Resistenzen, unklare gesundheitliche Risiken und die Verarmung von Natur- und Kulturlandschaften sprechen eindeutig dafür.

Glyphosat ist das meistverbrauchte Herbizid sowohl in Deutschland als auch weltweit und aus Sicht der konventionellen Landwirte kaum verzichtbar. Die Bio-Landwirtschaft zeigt jedoch, dass es auch anders geht. Aus unserer Sicht muss das in Europa herrschende Vorsorgeprinzip umgesetzt werden, das Verbraucherinnen und Verbraucher im Voraus vor Gefahren schützt.

Wissenschaft ist unterschiedlicher Meinung

Glyphosat kann nur in Pflanzen eindringen, wenn im Pestizid noch weitere Stoffe vorhanden sind, sogenannte Netzstoffe. In Kombination sind diese Stoffe deutlich giftiger als das reine Glyphosat. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die EFSA haben den reinen Wirkstoff Glyphosat als „nicht krebserregend“ beurteilt. Die Mischungen, die tatsächlich auf dem Feld landen, stufen jedoch IARC und EFSA als genotoxisch – also erbgutschädigend – ein. Bei der Risikobewertung geht es vor allem um die Frage, welche Auswirkungen eine regelmäßige, niedrige Aufnahme von Glyphosat auf den Menschen hat.

Glyphosat in Lebensmitteln zu finden

Bier: Das Münchner Umweltinstitut hat Anfang 2016 in 14 bekannten Biersorten Glyphosat gefunden. Die Werte lagen zwischen 0,46 und 29,74 Mikrogramm pro Liter und damit im extremsten Fall fast 300-fach über dem gesetzlichen Grenzwert für Trinkwasser von 0,1 Mikrogramm. Das Bundesinstitut für Risikobewertung sieht jedoch kein Gesundheitsrisiko. Der Grenzwert für Wasser ist sehr streng und für die Beurteilung von Bier nicht unbedingt geeignet. Einen Grenzwert für Bier gibt es leider noch nicht. 2022 fand Ökotest immer noch in 12 von 50 getesteten Bieren das umstrittene Herbizid.

Lebensmittel und Futtermittel: In den Jahren 2013 und 2014 wurden vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit insgesamt 200 Lebensmittelproben sowie 85 Futtermittelproben auf Glyphosat untersucht. In 2,5 Prozent der Lebensmittel (z. B. Weizenmehl) und in 44 Prozent der Futtermittelproben wurde Glyphosat gefunden. Sowohl bei Lebens- als auch bei Futtermitteln wurden die jeweiligen Höchstwerte aber nicht überschritten. In einer Probe Bohnen fand die Behörde jedoch 1,8 mg/kg Glyphosat; der Höchstwert beträgt 2 mg. Auch in Hunde- und Katzenfutter findet man Glyphosat-Rückstände, berichtet Ökotest 2018.

Soja und Milch: Besonders genverändertes Soja, welches zur Tiermast eingesetzt wird, ist oft weit über den Rückstandshöchstgehalt belastet (bis zu 5-fach darüber). Da Glyphosat vom Futter in Fleisch und Milch von Tieren übergehen kann, muss auch diese Menge mit einbezogen werden, um Risiken für den Menschen abzuschätzen. Allerdings konnte beispielsweise in Milch von niedersächsischen Kühen im Jahr 2015 kein Glyphosat nachgewiesen werden.

Getreide und Getreideprodukte: Eine Untersuchung von Getreide des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz zeigte sogar eine Belastung bei 71 Prozent der Weizenproben. Besonders Gerste, in der sogar Höchstmengen bis zu 20 mg/kg erlaubt sind, wies hohe Rückstände (zwischen 11 und 18 mg/kg) auf; es kam auch zu einer Überschreitung des Grenzwertes. In einer Untersuchung der Zeitschrift Öko-Test von 2013 wurde in ca. drei Vierteln von 20 untersuchten Getreideprodukten Glyphosat gefunden. 2023 ergab eine Auswertung von Foodwatch, dass neben anderen Pestiziden auch Glyphosat in Getreide und Getreideprodukten gefunden wird.

Unser Rat

  • Im ökologischen Landbau darf Glyphosat als chemisch-synthetisches Pestizid prinzipiell nicht eingesetzt werden. Wenn Sie also den Einsatz von Glyphosat nicht unterstützen möchten, sollten Sie biologisch angebaute Produkte wählen. Diese erkennen Sie am EU-Biosiegel.
  • Doch nicht nur die Anwendung in der Landwirtschaft sorgt dafür, dass wir das Pflanzenschutzmittel aufnehmen: Auch im Baumarkt oder im Internet kann Glyphosat für den Einsatz im eigenen Garten erworben werden. Wenn Sie glyphosathaltige Unkrautvernichtungsmittel besitzen, bringen Sie diese zurück in den Baumarkt oder zur nächsten Sammelstelle für Schadstoffe, schütten Sie das Unkrautvernichtungsmittel auf keinen Fall in den Ausguss. Sollten Sie Ihr Produkt unbedingt noch weiter benutzen wollen, treffen Sie alle Sicherheitsvorkehrungen, die in der Anleitung genannt sind.

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