Grundsätzliche Einigung bei der Zuckersteuer
Über die sogenannte Zuckersteuer wurde immer wieder diskutiert – jetzt soll sie Realität werden. Die Bundesregierung hat sich auf eine Steuer auf zuckergesüßte Getränke geeinigt. Aus unserer Sicht ist das ein längst überfälliger Schritt für mehr Gesundheitsschutz.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Bundesregierung hat sich auf eine Steuer für zuckergesüßte Getränke geeinigt. Sie soll am 1. Juli 2027 in Kraft treten.
- Die Steuer sieht zwei Stufen für zuckerhaltige Getränke ab 5 Gramm Zucker je 100 Milliliter vor und soll auch Anreize für gesündere Rezepturen setzen.
- Ziel ist es, neben den zusätzlichen Einnahmen für den Bundeshaushalt, den Zuckerkonsum von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu senken und Krankheiten vorzubeugen.
- Da es sich um eine Steuer handelt, würden die Einnahmen allgemein in den Bundeshaushalt fließen. Es sollen aber geplante Kürzungen beim Gesundheitsfonds teilweise ausgeglichen werden.
- Erfahrungen aus dem Vereinigten Königreich zeigen: Der Zuckergehalt in Getränken kann durch eine Abgabe bzw. Besteuerung deutlich sinken und sich positiv auf die Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern auswirken.
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In Deutschland wird ein erheblicher Teil des Zuckers über Süßgetränke aufgenommen – laut Foodwatch mehr als über Süßigkeiten und mehr als in anderen europäischen Ländern. Gerade deshalb ist der Fokus auf Getränke besonders wirksam: Sie liefern viele „leere Kalorien“, machen aber kaum satt.
Eine gestaffelte Steuer setzt genau hier an. Je mehr Zucker ein Getränk enthält, desto teurer wird es. Das schafft einen klaren Anreiz für Hersteller, ihre Rezepturen zu überarbeiten und den Zuckergehalt zu reduzieren. Für Verbraucherinnen und Verbraucher wird die gesündere Wahl gleichzeitig attraktiver.
Erfahrungen aus Ländern wie dem Vereinigten Königreich zeigen, dass dieser Ansatz funktioniert: Dort enthalten viele Softdrinks heute deutlich weniger Zucker.
Zuckersteuer sieht zwei Stufen vor
Die Zuckersteuer soll zuckerhaltige Getränke erfassen und sieht zwei Stufen vor, wie von der Finanzkommission Gesundheit ursprünglich empfohlen wurde. Das Finanzministerium hatte in der Zwischenzeit eine dritte Stufe für besonders zuckerreiche Getränke vorgesehen, konnte sich aber nicht damit durchsetzen.
Je höher der Zuckergehalt, desto höher soll die Steuer sein. Diese zweistufige Staffelung soll es geben:
- zwischen 5 und 8 Gramm Zucker je 100 Milliliter: 26 Cent je Liter
- ab 8 Gramm Zucker je 100 Milliliter: 32 Cent je Liter
Die Steuer soll für Limonaden, Eistees, Energydrinks und Fruchtsaftgetränke mit Zuckerzusatz gelten. Nicht darunter fallen Getränke mit Alkohol sowie alkoholfreie Biere und alkoholfreie Alternativen wie Frucht- und Schaumweine oder Cocktails. Auch reine Frucht- und Gemüsesäfte oder ungesüßte Schorlen werden nicht zusätzlich besteuert, genauso wenig Getränke mit Süßungsmitteln, also sogenannte Zero-Getränke.
Wir befürchten, dass die Ausnahmeregelung für alkoholfreie Alternativgetränke Schlupflöcher für Hersteller darstellen, um die Zuckersteuer zu umgehen. Aus einer Limonade könnte plötzlich ein alkoholfreier Fruchtwein werden. Das muss dringend geprüft werden.
Darüber hinaus soll es eine Befreiung für Betriebe bis eine Million Liter Jahresproduktion geben. Diese staatliche Beihilfe muss allerdings die Europäische Kommission noch absegnen. Zuvor war nur für kleine und unabhängige Hersteller mit einer jährlichen Produktionsmenge von bis zu 70.000 Litern eine Ausnahmeregelung vorgesehen. Auch diese Ausnahme sehen wir sehr kritisch, da sie die Gesundheitsziele dieser Steuer unterläuft und deutlich weniger Produzenten erfasst.
Die Steuer soll nach aktuellen Presseberichten zum 1. Juli 2027 in Kraft treten. Es gibt aber auch schon Stimmen, die eine Verschiebung auf den 1. Januar 2028 fordern.
Die Steuereinnahmen fließen grundsätzlich in den allgemeinen Bundeshaushalt und sind in der Regel nicht zweckgebunden. Im Gegensatz zu einer Abgabe, die auch im Laufe der Diskussion im Raum stand. Die Zuckersteuer soll aber auch der Gesundheitsprävention zugute kommen und die Beiträge der gesetzlichen Krankenkasse stabil halten.
Ein wichtiger Schritt für mehr Verbraucherschutz
Die geplante Steuer könnte ein Erfolg für den gesundheitlichen Verbraucherschutz sein, auch wenn aus Verbraucherischt nicht alles optimal ist. Wir empfehlen:
- Die Einnahmen sollten gezielt in Präventionsangebote fließen – insbesondere für Kinder und Jugendliche.
- Die Ausnahmen für Unternehmen mit einer Jahresproduktion von bis zu einer Million Litern ist viel zu weit gegriffen und unterläuft die Ziele der Zuckersteuer.
- Auch die Aussnahmen für alhokolfreie Getränke sollte geprüft und evaluiert werden.
- Gleichzeitig braucht es ergänzende Maßnahmen, etwa eine niedrigere Mehrwertsteuer auf Obst und Gemüse.
Nur im Zusammenspiel entsteht ein Umfeld, das gesunde Entscheidungen erleichtert. Wenig zielführend wäre, wenn die zusätzlichen Einnahmen im Bundeshaushalt versickern würden.
Kritik überzeugt nicht
Kritik kommt vor allem von der Lebensmittelindustrie, die den Nutzen der Steuer infrage stellt. Diese Argumente halten einer genaueren Betrachtung jedoch nicht stand. Internationale Erfahrungen mit der „Zuckersteuer“ zeigen: Steuern bzw. Abgaben wirken – und zwar genau dort, wo sie ansetzen soll.
Hersteller passen ihre Rezepturen an. Der Zuckergehalt in Getränken sinkt. In Großbritannien enthalten Getränke im Durchschnitt 29 Prozent weniger Zucker als vor der Einführung der Abgabe. Es konnten bereits Erfolge in der Prävention von Adipositas erzielt werden.
Gut zu wissen
Für eine Besteuerung zuckerhaltiger Getränke sprechen vor allem mögliche langfristige Gesundheitseffekte. Eine Studie der Technischen Universität München kommt zu dem Ergebnis, dass eine entsprechende Steuer in Deutschland über einen Zeitraum von 20 Jahren erhebliche Krankheits- und Gesundheitskosten vermeiden könnte. Die Forschenden beziffern die möglichen Einsparungen auf rund 16 Milliarden Euro.
Entscheidend wird sein, dass die Steuer konsequent und wirksam umgesetzt wird – ohne Abschwächungen durch Lobbyinteressen. Die Organisation Foodwatch hat dazu eine ⇒ Petition gestartet, die eine klare und wirksame Ausgestaltung fordert. Verbraucherinnen und Verbraucher können damit ein wichtiges Signal für mehr Gesundheitsschutz setzen. Beteiligen Sie sich!