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Zuckersteuer: Was ist geplant?

Über die sogenannte Zuckersteuer wurde immer wieder diskutiert – jetzt soll sie Realität werden. Die Bundesregierung plant, eine Steuer auf zuckergesüßte Getränke einzuführen. Aus unserer Sicht ist das ein längst überfälliger Schritt für mehr Gesundheitsschutz.

Menschen mit Dose in der Hand

Das Wichtigste in Kürze

  1. Die Bundesregierung plant eine Steuer auf zuckergesüßte Getränke.
  2. Diese steigt mit dem Zuckergehalt und soll Anreize für gesündere Rezepturen setzen. Details sind noch nicht bekannt bzw. werden noch diskutiert.
  3. Ziel ist es, den Zuckerkonsum von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu senken und Krankheiten vorzubeugen.
  4. Da es sich um eine Steuer handelt, würden die Einnahmen allgemein in den Bundeshaushalt fließen.
  5. Erfahrungen aus dem Vereinigten Königreich zeigen: Der Zuckergehalt in Getränken kann durch eine Abgabe bzw. Besteuerung deutlich sinken und sich positiv auf die Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern auswirken.
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Stand: 25.08.2026

In Deutschland wird ein erheblicher Teil des Zuckers über Süßgetränke aufgenommen – laut Foodwatch mehr als über Süßigkeiten und mehr als in anderen europäischen Ländern. Gerade deshalb ist der Fokus auf Getränke besonders wirksam: Sie liefern viele „leere Kalorien“, machen aber kaum satt.

Eine gestaffelte Steuer setzt genau hier an. Je mehr Zucker ein Getränk enthält, desto teurer wird es. Das schafft einen klaren Anreiz für Hersteller, ihre Rezepturen zu überarbeiten und den Zuckergehalt zu reduzieren. Für Verbraucherinnen und Verbraucher wird die gesündere Wahl gleichzeitig attraktiver.

Erfahrungen aus Ländern wie dem Vereinigten Königreich zeigen, dass dieser Ansatz funktioniert: Dort enthalten viele Softdrinks heute deutlich weniger Zucker.

Aus Abgabe soll Steuer werden

Die Pläne für eine Abgabe auf zuckerhaltige Getränke haben sich offenbar grundlegend geändert. Nach aktuellen Medienberichten soll statt einer zweckgebundenen Abgabe nun eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke eingeführt werden – und zwar bereits 2027 statt wie ursprünglich vorgesehen ab 2028.

Der Unterschied ist relevant: Während die Einnahmen aus einer Abgabe für einen bestimmten Zweck eingesetzt werden können, fließen Steuereinnahmen grundsätzlich in den allgemeinen Bundeshaushalt. Aus unserer Sicht wäre eine zweckgebundene Lösung vorzuziehen, bei der die zusätzlichen Einnahmen gezielt für gesundheitspolitische Maßnahmen eingesetzt werden.

Auch der Kreis der betroffenen Getränke soll deutlich größer werden. Nach einem Bericht der Bild-Zeitung, die sich auf ein Papier aus dem Bundesfinanzministerium beruft, soll die Steuer nicht nur klassische Limonaden und Softdrinks erfassen. Auch Säfte, Milchgetränke, Eistees, Biermischgetränke und trinkfertige Kaffeegetränke sollen einbezogen werden. Selbst zuckerfreie Getränke mit Süßstoffen wie Cola Zero würden demnach besteuert.

Höhe der Steuer soll vom Zuckergehalt abhängen

Für zuckerhaltige Getränke ist nach den berichteten Plänen eine Staffelung vorgesehen:

  • 26 Cent pro Liter bei 4,5 bis 7 g Zucker pro 100 ml
  • 32 Cent pro Liter bei mehr als 7 g Zucker pro 100 ml
  • 38 Cent pro Liter bei mehr als 10 g Zucker pro 100 ml
  • 26 Cent pro Liter für Getränke mit Süßstoffen – unabhängig vom Zuckergehalt

Damit bliebe ein wesentlicher Bestandteil des ursprünglichen Konzepts erhalten: Die Höhe der Belastung richtet sich nach dem Zuckergehalt. Besonders zuckerreiche Getränke würden stärker besteuert. Die Einnahmen könnten sich Medienberichten zufolge auf bis zu 650 Millionen Euro pro Jahr belaufen.

Noch im April 2026 hatte die Finanzkommission Gesundheit eine gestaffelte Abgabe (keine Steuer) vorgeschlagen. Danach sollten ab 2028 32 Cent pro Liter für Getränke mit mindestens 8 Gramm Zucker pro 100 Milliliter und 26 Cent pro Liter bei 5 bis unter 8 Gramm Zucker fällig werden. Getränke mit weniger als 5 Gramm Zucker sowie Säfte sollten von der Abgabe ausgenommen bleiben.

Ein wichtiger Schritt für mehr Verbraucherschutz

Die geplante Steuer könnte ein großer Erfolg für den gesundheitlichen Verbraucherschutz sein. Entscheidend ist, wie sie konkret ausgestaltet wird. Wir empfehlen:

  • Die Einnahmen sollten gezielt in Präventionsangebote fließen – insbesondere für Kinder und Jugendliche.
  • Auch der Einsatz von Süßstoffen sollte kritisch berücksichtigt werden (wie von der WHO empfohlen).
  • Gleichzeitig braucht es ergänzende Maßnahmen, etwa eine niedrigere Mehrwertsteuer auf Obst und Gemüse.

Nur im Zusammenspiel entsteht ein Umfeld, das gesunde Entscheidungen erleichtert. Wenig zielführend wäre, wenn die zusätzlichen Einnahmen im Bundeshaushalt versickern würden.

Kritik überzeugt nicht

Kritik kommt vor allem von der Lebensmittelindustrie, die den Nutzen der Steuer infrage stellen. Diese Argumente halten einer genaueren Betrachtung jedoch nicht stand. Internationale Erfahrungen mit der „Zuckersteuer“ zeigen: Steuern bzw. Abgaben wirken – und zwar genau dort, wo sie ansetzen soll.

Hersteller passen ihre Rezepturen an. Der Zuckergehalt in Getränken sinkt. In Großbritannien enthalten Getränke im Durchschnitt 29 Prozent weniger Zucker als vor der Einführung der Abgabe. Es konnte bereits Erfolge in der Prävention von Adipositas erzielt werden.

Gut zu wissen

Für eine Besteuerung zuckerhaltiger Getränke sprechen vor allem mögliche langfristige Gesundheitseffekte. Eine Studie der Technischen Universität München kommt zu dem Ergebnis, dass eine entsprechende Steuer in Deutschland über einen Zeitraum von 20 Jahren erhebliche Krankheits- und Gesundheitskosten vermeiden könnte. Die Forschenden beziffern die möglichen Einsparungen auf rund 16 Milliarden Euro.

Entscheidend wird sein, dass die Steuer konsequent und wirksam umgesetzt wird – ohne Abschwächungen durch Lobbyinteressen. Die Organisation Foodwatch hat dazu eine ⇒ Petition gestartet, die eine klare und wirksame Ausgestaltung fordert. Verbraucherinnen und Verbraucher können damit ein wichtiges Signal für mehr Gesundheitsschutz setzen. Beteiligen Sie sich!

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