Deutsche Bahn: Klage gegen Preisfalle bei der „My BahnCard“
Junge Menschen sparen mit der „My BahnCard“ bei Zugtickets – doch mit dem 27. Geburtstag kann es plötzlich teuer werden. Denn aus dem günstigen Jugend-Abo wird automatisch eine deutlich teurere reguläre BahnCard. Wir ziehen deswegen vor Gericht.
Das Wichtigste in Kürze
- Automatischer Tarifwechsel: Mit Vollendung des 27. Lebensjahres verlängert sich die „My BahnCard“ im nächsten Abo-Jahr automatisch als reguläre BahnCard – ohne erneute Zustimmung.
- Deutlicher Preissprung: Aus 39,90 Euro für die „My BahnCard 25“ in der 2. Klasse werden 62,90 Euro. Der Preis für die „My BahnCard 50“ für die 2. Klasse steigt noch drastischer von 79,99 Euro auf 244,00 Euro.
- Klage eingereicht: Die Verbraucherzentrale Hamburg hält die Klausel für unzulässig und hat Klage beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main eingereicht.
Die „My BahnCard“ richtet sich an junge Menschen bis einschließlich 26 Jahre. Sie ermöglicht vergünstigte Ticketpreise und wird – wie andere BahnCards auch – als Jahresabo angeboten. Das Abo verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn es nicht rechtzeitig gekündigt wird.
Problematisch wird es beim Alterswechsel: Wer 27 wird, erhält im folgenden Verlängerungszeitraum ohne erneute Zustimmung statt der ermäßigten „My BahnCard“ eine reguläre „BahnCard“ zum Normalpreis.
Gerade weil viele junge Menschen ihre „BahnCard“ über mehrere Jahre hinweg nutzen, kommt dieser automatische Tarifwechsel für viele völlig überraschend – und kann das oft ohnehin schon knappe Budget erheblich belasten.
Deutlich höhere Kosten nach dem 27. Geburtstag
Der finanzielle Unterschied ist spürbar, wie die Preise für die 2. Klasse zeigen:
- „My BahnCard 25“: 39,90 Euro
- Reguläre „BahnCard 25“: 62,90 Euro
Noch gravierender fällt der Sprung bei der 50er-Variante aus:
- „My BahnCard 50“: 79,99 Euro
- Reguläre „BahnCard 50“: 244,00 Euro
Aus einem günstigen Angebot für junge Menschen wird so innerhalb eines Jahres ein deutlich teureres Abo. Unserer Auffassung nach gehört ein solches Kostenrisiko nicht ins Kleingedruckte.
Warum wir die Klausel für unzulässig halten
Die beanstandete Regelung findet sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Aus unserer Sicht ist sie für Kundinnen und Kunden kaum erkennbar und benachteiligt diese unangemessen.
Hinzu kommt: Anders als viele andere Abo-Verträge lassen sich „BahnCards“ nicht nach der Erstlaufzeit monatlich kündigen. Stattdessen verlängern sie sich jeweils um ein weiteres Jahr. Wer die Frist verpasst, bleibt erneut zwölf Monate gebunden – dann unter Umständen zum deutlich höheren Preis.
Eine außergerichtliche Einigung mit der Deutschen Bahn kam leider nicht zustande. Nun soll das Oberlandesgericht Frankfurt am Main klären, ob die Klausel künftig untersagt wird und auch in bestehenden Verträgen nicht mehr angewendet werden darf.
Unser Fazit
Ein automatischer Tarifwechsel mit erheblichen Mehrkosten darf Verbraucherinnen und Verbraucher nicht überraschen. Wer als junger Mensch ein günstiges Abo abschließt, muss klar und rechtzeitig erfahren, wann und zu welchen Bedingungen sich dieses ändert. Transparenz ist hier das Mindeste.
„My BahnCard“: Antworten auf wichtige Fragen
Was passiert mit meiner „My BahnCard“, wenn ich 27 werde?
Nach den aktuellen Vertragsbedingungen wird die „My BahnCard“ im nächsten Verlängerungszeitraum automatisch als reguläre „BahnCard“ zum Normalpreis weitergeführt – sofern sie nicht fristgerecht gekündigt wird.
Werde ich vor dem Wechsel in die teurere BahnCard ausdrücklich informiert?
Nein, der automatische Tarifwechsel ist in den AGB geregelt und für viele Kundinnen und Kunden nicht ausreichend transparent erkennbar.
Wie hoch ist der Preisunterschied?
Bei der 2. Klasse steigt der Preis für die „My BahnCard 25“ aktuell von 39,90 Euro auf 62,90 Euro (für die „BahnCard“). Die „My BahnCard 50“ verteuert sich von 79,99 Euro auf 244,00 Euro (für die „BahnCard“) pro Jahr.
Kann ich meine BahnCard nach Ablauf der Erstlaufzeit monatlich kündigen?
Nein. Die BahnCard verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wird. Eine monatliche Kündigungsmöglichkeit wie bei vielen anderen Abo-Verträgen besteht nicht. Fristgerecht bedeutet: Die Kündigung muss mindestens 4 Wochen vor dem letzten Gültigkeitstag in Textform bei der Deutschen Bahn eingegangen sein. Läuft die BahnCard bis 31. Juli, muss die Kündigung spätestens am 30. Juni vorliegen.