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Elektroschrott richtig entsorgen

Elektroschrott gehört nicht in die Restmülltonne. Einfach wegschmeißen ist verboten. Doch wohin mit alten Elektrogeräten oder Produkten mit elektrischen und elektronischen Bestandteilen? Wir sagen's Ihnen.

Junge mit Elektroschrott

Das Wichtigste in Kürze

  1. In elektronischen Geräten stecken viele Wertstoffe wie Metalle und seltene Erden. Sie gehören daher nicht in den Restmüll, sondern sollten recycelt werden.
  2. Verbraucherinnen und Verbraucher können Elektrogeräte unentgeltlich beim Händler oder kommunalen Recyclinghof zurückgeben.
  3. Wer seinen Elektroschrott richtig entsorgt, leistet einen wichtig Beitrag zum Umweltschutz.
Stand: 10.02.2023

Handy, Computer und andere elektrische oder elektronische Geräte enthalten zahlreiche wertvolle Rohstoffe, zum Beispiel Zinn, Lithium, Kupfer oder Blei, aber auch seltene Erden. Das Verwenden dieser Rohstoffe geht in den Herkunftsländern – Staaten wie Niger oder der Kongo – meist zu Lasten der Umwelt und der dort lebenden Menschen. Umso wichtiger ist es, diese Stoffe sinnvoll zu recyceln. Dafür soll das Elektrogesetz sorgen. Dieses verpflichtet unter anderem Händler zur Rücknahme von Elektroschrott.

Händler haben Rücknahmepflicht

Zur Rücknahme von Elektrogeräten sind verpflichtet: Elektro-Händler (mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektroartikel), Supermärkte, Disounter und Drogeriemärkte (mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche und einem regelmäßigen Angebot an Elektrogeräten) sowie Online-Händler (mit mehr als 400 Quadratmetern Versand- und Lagerfäche).

  • Elektrogeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern, beispielsweise Handys, Taschenrechner oder PC-Mäuse, muss der Handel unentgeltlich zurücknehmen. Es ist nicht erforderlich, dass Sie das alte Gerät dort gekauft haben oder ein neues Gerät erstehen. Bei Supermärkten, Discountern und Drogeriemärkten können Sie bis zu drei Kleingeräte einer Geräteart zurückgeben.
  • Größere Elektrogeräte, zum Beispiel Waschmaschinen, Fernseher oder Kühlschränke, müssen Händler die Geräte „Zug um Zug“ zurücknehmen – also beim Erwerb eines neuen Produktes derselben Art das alte abnehmen.
  • Produkte, die fest mit elektrischen oder elektronischen Bestandteilen verbunden sind, wie zum Beispiel Kinderschuhe mit Blinkfunktion oder Sportsachen mit integrierter Elektronik (Functional Wear), fallen ebenfalls unter die Rückgabe- bzw. Rücknahmepflicht.
  • Kleine Geräte wie elektrische Zahnbürsten oder Trockenrasierer, Notebooks, Smartphones oder Toaster können Sie auch über die dunkelgrünen Container der Stadtreinigung Hamburg entsorgen oder gebührenfrei bei kommunalen Recyclinghöfen abgeben werden. Besser ist jedoch, zu einem Elektrohändler zu gehen.
  • Passive Geräte, die selbst keine Funktion haben, aber den Strom leiten, wie zum Beispiel Stecker, Steckerleisten, Adapter, Kabel, Antennen oder Steck- und Telefondosen, müssen ebenfalls als Elektroschrott entsorgt werden. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf den Gegenständen weist darauf hin.

Unser Rat

Schmeißen Sie Ihren Elektromüll nicht in den herkömmlichen Hausmüll! So kann er nicht umweltgerecht entsorgt und recycelt werden. Leider landen allein in Hamburg immer noch 2,5 Kilogramm Elektroschrott pro Person in der Restmülltonne, obwohl mittlerweile viele Händler verpflichtet sind, die ausgedienten Geräte zurückzunehmen. Machen Sie von der praktischen Rückgabemöglichkeit im Handel Gebrauch, auch wenn viele Märkte derzeit kaum kundenfreundliche Strukturen dafür anbieten.

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