Finger weg von Kunststoffgeschirr mit Naturmaterialien
Weil Einweggeschirr die Umwelt belastet, greifen viele zu Mehrwegbehältern aus einem Mix aus Kunststoff mit Bambus-, Reis-, Weizenfasern oder Maisstärke als Füllstoff. Aber auch damit sind Sie schlecht beraten: Die Produkte sind potenziell gesundheitsschädlich und ihr Verkauf unzulässig.
Das Wichtigste in Kürze
- Geschirr aus Bambus-, Reis- oder Weizenfasern besteht nicht immer nur aus den Naturmaterialien, sondern häufig auch aus Kunststoffen wie Melaminharz.
- Verschiedene Untersuchungen und Produktrückrufe zeigen, dass viele Produkte – insbesondere die mit Bambus – Schadstoffe an Lebensmittel abgeben.
- Besser sind Mehrwegutensilien, die aus Edelstahl, Glas oder Porzellan bestehen.
- Kunststoffgeschirr mit Beimischungen von Bambusmehl, Reishülsen, Maisstärke oder Weizenstroh sollte nicht mehr verkauft werden dürfen.
- Werden die Produkte als „öko“ beworben, was häufig der Fall isst, ist das klare Irreführung.
Seit Jahren beanstanden voneinander unabhängige Institutionen die potenziell schädlichen Eigenschaften von Plastikgeschirr mit Naturfaserbeimischungen wie Bambus. Die praktischen Teller, Schalen, Becher und Besteckteile können bei Kontakt mit heißen Getränken und Speisen potenziell krebserregendes Formaldehyd und nierenschädigendes Melamin freisetzen. Bambusgeschirr ist nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen und darf deshalb eigentlich gar nicht verkauft werden. Das gilt übrigens auch für Produkte, die Reis- oder Weizenfasern bzw. Mais enthalten. Trotzdem sind die Artikel seit Jahren – vor allem online – erhältlich. Die Verbraucherzentralen fordern Behörden und Politik zum Handeln auf.
Immer wieder Grenzwertüberschreitungen
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat Geschirr aus Kunststoff mit Bambus als nicht geeignet für den Kontakt mit heißen Speisen und Getränken eingestuft. Untersuchungsämter wie das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) in Stuttgart berichten seit dem Jahr 2014 regelmäßig über bedenkliche Grenzwertüberschreitungen in Bambus-Kunststoff-Geschirr. Ein Test der Stiftung Warentest zeigte, dass bei den meisten To-Go-Bechern mit Bambusanteil Schadstoffe in Getränke übergehen.
Zwar wurden nach solchen Veröffentlichungen regelmäßig Produkte vom Markt genommen, doch beseitigt ist das Problem noch lange nicht. Insbesondere im Online-Handel ist weiterhin Kunststoffgeschirr mit Naturfasern erhältlich. Wir meinen: Die gesamte Produktgruppe sollte verboten werden. Denn leider reichen die Mittel und Möglichkeiten der amtlichen Lebensmittelüberwachung nicht aus, um die Vielzahl an Produkten zu untersuchen und deren Verkauf gegebenenfalls zu verbieten.
Gut zu wissen
Produkte aus reinem Bambus wie Schneidebretter oder Essstäbchen sind nicht betroffen, sondern nur Gemische aus Kunststoff und Bambus beziehungsweise bestimmten anderen natürlichen Bestandteilen.
Flächendeckender Rückruf notwendig
Um Verbraucherinnen und Verbraucher bestmöglich vor den möglichen gesundheitlichen Schäden zu bewahren, fordern die Verbraucherzentralen einen flächendeckenden Rückruf von Kunststoffgeschirr mit Naturfasern. Unternehmen, die Bambusbecher und Co. anbieten, sollten diese schnellstmöglich aus dem Sortiment nehmen und ihre Kundschaft deutlich und umfassend über den Rückruf informieren. Auch die Bundesregierung sollte den Behörden klare Handlungsvorgaben für die Durchführung von Rückrufen zur Verfügung stellen.
Unser Rat
Sie können uns helfen, dass Problem noch stärker in die Öffentlichkeit zu tragen und sollten natürlich auch an Ihre eigene Gesundheit denken.
- Wenn Sie Kunststoffprodukte mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern im Schrank haben, benutzen Sie diese nicht weiter – zumindest nicht im Zusammenhang mit Lebensmitteln. Verwenden Sie lieber andere Mehrwegbehältnisse.
- Informieren Sie Familie, Freunde und Bekannte und lassen Sie sie wissen, dass Kunststoff-Naturfaser-Geschirr potenziell schädlich sein kann.
- Wenn Sie im Handel Produkte finden, die aus einem Kunststoffgemisch mit Bambus-, Reis oder Weizenfasern oder auch Maisstärke bestehen, melden Sie diese zunächst beim Geschäft selbst. Informieren Sie im Zweifel die zuständige Lebensmittelüberwachung.
- Werden die Behältnisse als „öko“ beworben, was häufig der Fall isst, ist das ein klarer Fall von Irreführung. Diesen können Sie uns gerne melden.