Rückabwickler und Vertragsoptimierer: Außer Spesen nichts gewesen
Verschiedene Anbieter preisen im Internet und auf Social-Media-Kanälen die Rückabwicklung, den Widerspruch oder Widerruf von Renten- und Lebensversicherungen an. Doch statt des versprochenen „Mehrerlöses“ bleiben oft nur hohe Kosten und ein verminderter Rückkaufswert. Wir erklären, warum Sie bei solchen Angeboten vorsichtig sein sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Aktuell werben Anbieter mit Slogans wie „Lebensversicherung erfolgreich rückfordern“ oder „Bis zu 200 % mehr aus Ihrem Vertrag holen“. Doch die Aussagen halten selten, was sie versprechen.
- Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten oft nur 75–80 Prozent des Rückkaufswerts, während der Rest bei den Anbietern bleibt. Kosten für Anwälte und Gutachten müssen die Versicherten zusätzlich aus eigener Tasche zahlen. Der Erfolg ist ungewiss.
- Es entsteht der Eindruck, dass die Anbieter jeden Vertrag für geeignet erklären und die Versprechungen überwiegend heiße Luft sind. In vielen Fällen könnte es gute Ansätze für eine Anwaltshaftung geben.
Verbraucherinnen und Verbraucher berichten uns immer wieder von ähnlichen Abläufen: Entweder melden sie sich auf Anzeigen auf Social-Media-Plattformen oder ihr Vermittler nimmt mit ihnen Kontakt auf und verspricht, aus einem „schlechten“ Versicherungsvertrag deutlich mehr Geld herauszuholen als bei einer normalen Kündigung. Die Vermittler versprechen mitunter, das 1,5- bis 2-Fache im Vergleich zu einer Kündigung zu erzielen.
Die Kundinnen und Kunden treten die Ansprüche aus dem Vertrag dann an ein Drittunternehmen ab, das den Vertrag kündigt oder verkauft. Die Versicherten erhalten meist nur 75–80 Prozent des Rückkaufswerts. Der Rest verbleibt bei den Anbietern.
Gutachten auf eigene Kosten
Doch die Masche geht noch weiter: Das Drittunternehmen tritt den Vertrag wieder an den Versicherten zurück ab, der jetzt mit seinem Versicherer über die Rückabwicklung verhandeln muss. In der Regel ist dafür ein Anwalt nötig, der von vornherein eingeplant ist. Dessen Kosten tragen die Versicherten. Scheitern die Verhandlungen, fordern Anwalt und mitunter auch der Dienstleister die Versicherten auf, auf eigene Kosten ein versicherungsmathematisches Gutachten einzuholen.
Uns erreichen immer wieder Beschwerden verärgerter Verbraucherinnen und Verbraucher, dass die Versprechen der Dienstleister nichts als heiße Luft sind. Weder konnten sie einen Vergleich erzielen noch hatten Rechtsschutzversicherer eine Deckungszusage erteilt. In den meisten Fällen bleiben die Betroffenen auf den Kosten für Gutachten und Rechtsbeistand sitzen und haben am Ende weniger Geld als bei einer normalen Kündigung. In einigen Fällen gibt es aus unserer Sicht gute Argumente, den Anwalt für den entstandenen Schaden in die Haftung zu nehmen
Was steckt dahinter?
Gegen zwischen 1994 und 2007 geschlossene kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen können Versicherte unter bestimmten Umständen noch Widerspruch einlegen. Das gilt selbst für gekündigte Verträge. Ist eine Belehrung falsch, können Versicherte auch Verträge, die ab 2008 geschlossen wurden, widerrufen.
Neuerdings behaupten Dienstleister immer wieder, dass die Überschussberechnungen der Versicherungsgesellschaften falsch seien und aus jedem Vertrag bedeutend mehr herausgeholt werden könne, unabhängig von fehlerhaften Belehrungen. Uns fehlt allerdings die Vorstellungskraft, dass solche strukturellen Fehler in der angepriesenen Größenordnung tatsächlich auftauchen können. Auch diesen Versprechungen sollten Sie nicht glauben.
Unser Rat
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Seriöse Beratung setzt auf Transparenz, nicht auf schnelle Zusagen.
- Prüfen Sie kritisch: Wenn ein Angebot zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es das meistens auch.
- Holen Sie unabhängigen Rat ein, bevor Sie Verträge unterschreiben– zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.
- Kündigen Sie notfalls selbst: Oft ist eine normale Kündigung des Vertrags die bessere Lösung als teure und riskante Rückabwicklungsversuche.
- Sind Sie auf die Masche bereits hereingefallen, lassen Sie prüfen, ob Regressmöglichkeiten bestehen.
Falls Sie bereits mit solchen Anbietern in Kontakt standen oder Fragen haben, wenden Sie sich an uns. Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie neutral und unabhängig.
Rechtsschutzversicherung als Lockmittel
Verbraucherinnen und Verbraucher berichten uns auch von einem besonders perfiden Vorgehen: Versicherte wenden sich an eine Kanzlei, die „gute Erfolgsaussichten“ für einen Widerspruch oder Widerruf bescheinigt. Sie werden aufgefordert, zuerst eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen – oft wird eine bestimmte Versicherung empfohlen. Nach der Karenzzeit stellt sich heraus: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt keine Kosten, weil der Fall von vornherein aussichtslos war.
In vielen Fällen war bereits bei der ersten Kontaktaufnahme klar, dass ein Widerspruch oder Widerruf keine Aussicht auf Erfolg hatte. Die Empfehlung einer Rechtsschutzversicherung diente dem Anbieter lediglich dazu, die Verbraucherinnen und Verbraucher in ein Mandat zu locken.