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Vorsicht vor teuren Dienstleistern für den Widerspruch

Vorsicht vor sogenannten Rückabwicklern von Lebens- und Rentenversicherungen. Zahlreiche Fälle zeigen, dass diese Hilfestellung kaum einen Mehrwert bietet, aber viel kostet. Doch es drängen immer weitere Anbieter auf den lukrativen Markt.

Mann mit Krawatte und Hemd

Das Wichtigste in Kürze

  1. Fragwürdige Anbieter kassieren Verbraucherinnen und Verbraucher ab, die sich professionelle Unterstützung in Sachen Widerspruch holen möchten.
  2. Betroffene können bis zu 50 Prozent ihrer Rückzahlung verlieren, wenn sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen.
  3. Wurde ein Versicherungskunde fehlerhaft oder nicht ausreichend über seinen Kapitallebens- oder privaten Rentenversicherungsvertrag informiert, kann er diesem widersprechen und hohe Summen vom Versicherer zurückverlangen.
Stand: 06.02.2018

Wenn Sie zwischen 1995 und 2007 eine private Kapitallebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben, können Sie Ihren Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen noch immer widersprechen – und zwar selbst dann, wenn sie ihn zuvor bereits gekündigt hatten. Das hatte der Bundesgerichtshof 2014 entschieden (Az. IV ZR 76/11) und dieses Urteil 2015 noch präzisiert (Az. BGH IV ZR 384/14).

Doch die Möglichkeit, alten Verträgen zu widersprechen, hat fragwürdige Anbieter auf den Plan gerufen. Diese versprechen Verbraucherinnen und Verbrauchern Hilfe, wenn sie von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen. Ans Frühwarnsystem der Verbraucherzentralen werden fortlaufend Fälle gemeldet, die zeigen, dass diese Hilfestellung kaum Mehrwert für die Betroffenen bietet, aber viel kostet. Unser Rat: Meiden Sie diese Angebote.

Bis zu 50 Prozent Verlust möglich

Die vermeintlichen Dienstleister bieten zunächst eine kostenlose Erstüberprüfung der Widerspruchsbelehrung an. Anschließend vermitteln sie einen Anwalt, der zu normalen Gebührensätzen den Rechtsstreit mit der Versicherung führt. Im Erfolgsfall verlangt der Dienstleister einen Anteil an dem Mehrwert, der erzielt wurde. Dadurch können Sie im Einzelfall bis zu 50 Prozent Ihrer Rückzahlung verlieren, die Sie aufgrund des Rechtsstreits erhalten haben.

Aus unserer Sicht ergibt es keinen Sinn, solche Dienstleister einzuschalten. Denn häufig wird nicht einmal geprüft, ob der Widerspruch eines Vertrages für die Kundinnen und Kunden finanziell überhaupt sinnvoll ist. Dies ist nämlich nicht per se der Fall. Eine objektive Prüfung kann auch ein unabhängiger Versicherungsberater oder die Verbraucherzentrale übernehmen – zu überschaubaren Konditionen. Die Dienstleister verlangen hingegen für die Vermittlung von Anwälten im Erfolgsfall eine Vergütung zuzüglich der regulär anfallenden Anwaltskosten. 

Unser Rat

Wenn bei Ihrem Versicherungsvertrag ein Widerspruch infrage kommt, sollten Sie sich direkt den Rat eines Anwalts holen, Ihre Unterlagen im Vorfeld durch einen unabhängigen Versicherungsberater oder von uns prüfen lassen.

Rechtlicher Hintergrund

Beide Urteile des Bundesgerichtshofs sind für Verbraucherinnen und Verbraucher besonders dann interessant, wenn sie sich frühzeitig von ihrer Versicherungspolice getrennt haben und daher nur einen geringen Teil der eingezahlten Beiträge zurückerhalten haben. Ein nachträglicher Widerspruch kann ihnen in diesem Fall erhebliche Nachzahlungen bringen.

Voraussetzung für den Widerspruch ist, dass der Versicherungskunde fehlerhaft oder nicht ausreichend über den Vertrag informiert wurde. Dies ist der Fall, wenn die Widerspruchsbelehrung nicht korrekt war. Auch wenn die dazugehörigen Versicherungsbedingungen oder die Verbraucherinformation nicht ausgehändigt wurden, ist der Widerspruch möglich.

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