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Widerspruch vor Gericht: Das Wo entscheidet!

Versicherte, die beim Abschluss einer Lebens- oder Rentenversicherung fehlerhaft über ihr Widerspruchsrecht belehrt wurden, können dem Vertrag widersprechen. Kommt es zum Rechtsstreit, hängt der Erfolg stark vom Standort des Gerichts ab. Einige entscheiden verbraucherfreundlicher als andere, belegt unsere Stichprobe.

Straßenschilder weisen den Weg nach Hamburg, Berlin, Frankfurt und München

Das Wichtigste in Kürze

  1. Immer wieder argumentieren Lebensversicherer im Rechtsstreit mit Kundinnen und Kunden, das Widerspruchsrecht sei verwirkt.
  2. Landet ein Fall vor Gericht, entscheiden einige Gerichtsstandorte auffällig oft zugunsten der Versicherer. Das ergab eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Hamburg.
  3. Versicherte sollten daher genau überlegen, vor welchem Gericht sie ihren Widerspruch durchsetzen wollen.
Stand: 16.03.2022

Viele Versicherer berufen sich im Falle eines Widerspruchs  für eine Lebens- oder Rentenversicherung auf die Verwirkung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass das Widerspruchsrecht nur verwirkt sein kann, wenn besonders gravierende Umstände existieren (Beschluss vom 3. Juni 2020, Az. IV ZB 9/19). Ein solch gravierender Umstand kann vorliegen, wenn der Versicherer beispielsweise den Vertrag wegen Beitragsrückständen gekündigt und erst auf Bitte des Versicherungsnehmers oder der Versicherungsnehmerin wieder in Kraft gesetzt hat. Laut BGH muss jedoch die verantwortliche Richterin oder der verantwortliche Richter des angerufenen Gerichts die Umstände im Einzelfall bewerten.

Stichprobe identifiziert verbraucherfreundliche Gerichte

In einer Stichprobe haben wir 70 Gerichtsentscheidungen zur Verwirkung von Widerspruchansprüchen ausgewertet. Einige Oberlandesgerichte entscheiden in diesen Fällen auffällig oft zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher, beispielsweise die in Hamburg, München oder Brandenburg an der Havel. Hier ist das Risiko, dass die Gerichte eine Verwirkung des Widerspruchs anerkennen, besonders hoch. Berechtigte Ansprüche wären dann nicht durchsetzbar. Verbraucherfreundlicher legen die Oberlandesgerichte in Dresden, Karlsruhe, Oldenburg, Stuttgart oder Koblenz die Verwirkung aus.

Widerspruch bei Lebensversicherungen

Für Lebens- und Rentenversicherungsverträge, die zwischen Mitte 1995 und Ende 2007 abgeschlossen wurden und eine falsche Widerspruchsbelehrung haben, gilt ein unbegrenztes Widerspruchsrecht. Damit erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher oft erheblich mehr Geld zurück als im Falle einer normalen Kündigung – auch rückwirkend. Denn von den eingezahlten Beträgen dürfen die Versicherungsgesellschaften im Falle eines Widerspruchs nur die Kosten für den Risikoschutz der Policen einbehalten. Den Rest der Summe – auch die hohen Abschluss- und Verwaltungskosten – müssen sie komplett und mit Zinsen zurückerstatten. Im Ergebnis ist der Auszahlungsbetrag deshalb oft hunderte oder sogar tausende Euro höher als bei einer regulären Kündigung. 

Unser Rat

Sollte sich Ihre Versicherungsgesellschaft in Sachen Widerspruch querstellen, können Sie vor dem zuständigen Gericht an ihrem Wohnort oder am Sitz des Versicherers klagen. Aber: Überlegen Sie mit Ihrem Anwalt genau, vor welchem Gericht Sie Ihren Widerspruch durchsetzen wollen. Manchmal kann es sinnvoll sein, vor einem vom eigenen Wohnort weiter entfernten Gericht zu klagen.

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