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Finger weg von Geräteversicherungen!

Tablet, Digitalkamera, Mobiltelefon oder Waschmaschine ... Häufig bieten Händler beim Kauf elektronischer Geräte gleich eine passende Versicherung mit an. Wer das Angebot jedoch annimmt, hat in der Regel einen überteuerten Vertrag an den Hacken.

Hand bedient weiße Waschmaschine

Das Wichtigste in Kürze

  1. Die meisten Geräteversicherungen sind teuer und überflüssig. Die Verbraucherzentrale rät von einem Abschluss ab.
  2. Ein Verbraucher zahlte über neun Jahre mehr als 800 Euro an Versicherungsprämien für seine 199 Euro teure Waschmaschine.
  3. Mit dem gesetzlichen Gewährleistungsrecht haften Händler bis zwei Jahre nach dem Kauf für mögliche Mängel und sind zur Nachbesserung verpflichtet.
Stand: 27.04.2026

Viele Händler bewerben beim Verkauf von elektronischen Geräten hartnäckig sogenannte Geräteversicherungen. Diese sollen das teure Gerät bei ungewolltem Fallenlassen, bei Bedienungsfehlern, Diebstahl oder Feuchtigkeitsschäden absichern. Abzuschließen sind die Verträge direkt im Laden oder online beim Kauf des Gerätes. 
Wenn Sie ein solches Angebot jedoch annehmen, haben Sie in der Regel einen überteuerten Vertrag an den Hacken. So erging es einem Verbraucher, der beim Kauf einer 199 Euro teuren Waschmaschine für einen Beitrag von acht Euro im Monat eine Komplettschutz-Versicherung bei der Wertgarantie AG abschloss.

800 Euro Versicherungsprämie für eine 199-Euro-Waschmaschine

Bereits nach zwei Jahren hatte der Waschmaschinen-Besitzer Versicherungsprämien in Höhe des Neupreises der Waschmaschine bezahlt. Erst nach neun Jahren – mittlerweile summierten sich die Prämien auf 800 Euro – bemerkte er, dass er immer noch für die Versicherung zahlte. Die Waschmaschine besaß der Verbraucher schon gar nicht mehr. Er kündigte die Geräteversicherung. Weil er aber die Kündigungsfrist verpasst hatte – die Kündigung hätte spätestens drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres beim Versicherer eingegangen sein müssen – musste er nun den Vertrag noch viele weitere Monate, bis zum Ende des nächsten Versicherungsjahres weiter zahlen.

Geräteversicherungen sind überflüssig

Sicher ist es ärgerlich, wenn die Waschmaschine oder das Notebook kurz nach Ablauf der Garantiezeit kaputt geht. Ein solcher Schaden treibt jedoch niemanden in den Ruin. Hinzu kommt: Viele Geräte, gerade aus dem IT-Bereich, sind bereits nach zwei Jahren technisch überholt. Die Versicherung repariert oder ersetzt aber nur das vorhandene Gerät. Anspruch auf ein aktuelles Modell haben Sie nicht.

Also: Finger weg von teuren Geräteversicherungen! Überlegen Sie sich genau, ob Sie eine solche Versicherung brauchen, denn ein gesetzlicher Schutz besteht beim Neukauf immer. Durch das Sachmängelgewährleistungsrecht können Sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf von Neuware gegenüber dem Verkäufer eine Nachbesserung verlangen. Sollte der Gegenstand nachweislich mangelhaft sein, haftet der Verkäufer für den Mangel.

Unsere Forderung

Wer eine Geräteversicherung abschließt, sollte vom Versicherer automatisch darauf hingewiesen werden, wenn die Summe der eingezahlten Versicherungsprämie den Neupreis des versicherten Produktes übersteigt. Zudem sollte schon bei Vertragsschluss die Maximallaufzeit der Versicherung an den Wert des zu versichernden Gerätes angepasst werden.

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